Jedem sein Risiko - DER SPIEGEL
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BETRIEBS-KRANKENKASSEN Jedem sein Risiko

• aus DER SPIEGEL 52/1954
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Vergangenen Mittwoch, abends um sechs, war die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) in Frankfurt am Main auf einen Schlag um 1221 Mitglieder ärmer. Um diese Stunde klingelte bei dem 33jährigen kaufmännischen Chef der Frankfurter Elektro-Artikel-Fabrik Max Braun OHG in der Rüsselsheimer Straße das Telephon. »Wir haben''s geschafft!« hörte Erwin Braun aus dem Draht. »85 Prozent Ja-Stimmen! Und 90 Prozent Wahlbeteiligung!«

Alle volljährigen und versicherungspflichtigen Braunschen Betriebsangehörigen hatten über die Frage abgestimmt, ob sie zukünftig noch Mitglieder der AOK bleiben wollen oder ob eine Betriebs-Krankenkasse der Firma Braun gegründet werden soll. Es hätte nach dem Gesetz schon eine 51prozentige Stimmenmehrheit genügt, um den Bruch zwischen der Braun-Belegschaft und der Frankfurter AOK perfekt zu machen und die von der Geschäftsleitung seit Monaten propagierte hauseigene Braun-Betriebskrankenkasse aus der Taufe zu heben.

Jetzt muß noch das Regierungspräsidium in Wiesbaden seine Zustimmung geben. Dann werden die versicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellten der Firma statt der sieben Prozent Lohnanteil, die sie bisher an die AOK abführten, nur noch sechs Prozent ihres Lohnes an die von ihnen selbst verwaltete Krankenkasse zu zahlen haben und nach dem Willen der Geschäftsleitung trotz allem »eine bessere ärztliche Versorgung genießen als vorher bei der AOK«.

Das Jahr 1954 hat der deutschen Sozialversicherung rund drei Dutzend neue Betriebskrankenkassen beschert. Zusammen mit den über tausend schon bestehenden Betriebskrankenkassen zählen sie etwa 2,5 Millionen Mitglieder*). Jeder Betrieb mit über 450 versicherungspflichtigen Arbeitnehmern kann heute bei den Versicherungsbehörden die Errichtung einer solchen betriebseigenen Krankenkasse beantragen, falls er mit der Betreuung durch die AOK nicht mehr zufrieden ist und die Mehrheit der Belegschaft dafür an der Urne ihr Jawort gibt.

Anfang Oktober hatte die Braun-Geschäftsleitung ihren Betriebsmitgliedern die »Vorteile einer Braun-Betriebskrankenkasse« in einer Druckschrift vor Augen geführt:

* »Den Betriebskrankenkassen-Mitgliedern darf der Arzt Arzneimittel in dem Maße verordnen, wie er sie im Interesse des Kranken für notwendig hält, im Gegensatz zu den Verordnungen für die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse, wo dem Arzt bestimmte Beträge vorgeschrieben sind, über die er nicht hinausgehen darf.«

* »Das Mitglied einer Betriebskrankenkasse erhält bei dem Arzt eine bessere und bevorzugte Behandlung, weil dieser für die Behandlung eine wesentlich höhere Vergütung erhält als für die Mitglieder der Allgemeinen Ortskrankenkasse.«

* »Der Betriebsangehörige wird nicht als Nummer behandelt, wie dies bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse leider oft der Fall ist.«

Etwas spät, aber immerhin noch zwei Wochen vor der für den 15. Dezember im Hause Braun angesetzten Abstimmung

*) Bei den Ortskrankenkassen sind noch rund 15 Millionen Westdeutsche gesetzlich, freiwillig oder als Rentner versichert. über die Betriebskrankenkasse stellte die AOK bei der dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt den Antrag, der Firma Max Braun »im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe« zu untersagen, diese Behauptungen weiterhin aufzustellen.

Nach der Reichsversicherungsordnung, sagte die Frankfurter AOK, müsse die Kassen-Krankenpflege »ausreichend und zweckmäßig« sein und dürfe »das Maß des Notwendigen nicht überschreiten«. Diese Bestimmung gelte für die Betriebs- und Innungskrankenkassen oder die Knappschaft genau so wie für die Ortskrankenkassen. Jeder Kassenarzt sei nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, im Notfall auch Penicillin und teure Sulfonamide zu verschreiben, und niemals würde ihm, wenn er solche »teuren Fälle« rechtzeitig melde, daraus ein Strick gedreht.

Frankfurts AOK-Verwaltungsdirektor Walter Kattler konnte das aus der Praxis heraus unterbauen: »Wenn Ärzte wegen Überschreitung des Regelbetrages für Arzneimittelverordnungen in Einzelfällen regreßpflichtig gemacht wurden, so kamen die Regreßforderungen fast immer von Ersatzkassen. In Hessen und in den Ländern der französischen Zone ist bis jetzt noch gegen keinen einzigen Kassenarzt von einer Ortskrankenkasse ein Regreßanspruch erhoben worden.«

Erwin Braun und sein Anwalt konnten das nicht widerlegen. Am 11. Dezember verkündete die dritte Zivilkammer im Eilverfahren: »Die Behauptung, der Arzt dürfe bei der Verordnung von Arzneien für AOK-Patienten bestimmte Beträge nicht überschreiten, ist unrichtig.« Wegen

dieser Behauptungen muß die Firma Braun nun ein Viertel der Verfahrenskosten tragen. Drei Viertel der Kosten

aber gehen auf das Konto der AOK, dafür, daß sie das Gericht nach dessen Ansicht in den übrigen Punkten zu Unrecht bemühte.

Es half der AOK nichts, daß sie den Braun-Arbeitern zwei Tage vor der Abstimmung per Post ein Flugblatt ins Haus schickte, in dem kurzerhand nur der für die AOK günstige Teil des Urteils abgedruckt war. »Unsere Leute haben sich durch nichts beeindrucken lassen«, konnte sich Erwin Braun am Mittwochabend in die Brust werfen.

Das eigentliche Problem, um das es hier ging, war in dem Verfahren aber nur am Rande berührt worden. Bei der Idee mit der Braun-Betriebskrankenkasse hatte anfangs eigentlich nur der Gedanke Pate gestanden, daß die etwa zehn Prozent Verwaltungsunkosten, die sonst die AOK-Organisation schluckt, bei einer Betriebskrankenkasse von vornherein wegfallen, weil der Unternehmer diese Kosten übernimmt.

Erwin Braun, der für seine Belegschaft schon öfter in die Tasche gegriffen hatte, war schließlich auch noch von der Überlegung ausgegangen: »Wenn ich bisher jemand zu seinem Erholungsurlaub einen Zuschuß gab, mußte er das Geld hoch versteuern. Künftig kann ich ihm den Zuschuß in Verbindung mit einem ärztlichen Attest über die Betriebskrankenkasse zukommen lassen, ohne daß er davon nur einen Pfennig Steuern zu zahlen braucht.«

Das alles hätte die Frankfurter Ortskrankenkasse aber nicht weiter gestört, wenn es nicht für sie einen viel triftigeren Grund gäbe, gegen die Gründung neuer Betriebskrankenkassen mit allen Mitteln anzugehen. Frankfurts AOK-Direktor Kattler umreißt es so: »Wenn man sich sein Risiko aussuchen kann und womöglich einen Betrieb hat, in dem die Gesundheitsgefährdung

relativ gering ist und gleichzeitig dank hoher Durchschnittslöhne relativ hohe Kassenbeiträge anfallen, ist es kein Kunststück, eine eigene Krankenkasse mit höheren Leistungen auf die Beine zu stellen.«

»Wir als Zwangsversicherung müssen dagegen jedes Risiko übernehmen und den stärker Gefährdeten ebenso versorgen wie den dauernd Gesunden, auch wenn der Gefährdete weniger verdient und deshalb die geringeren Beiträge leistet. Je mehr das Beispiel Braun Schule macht, desto weniger werden die ohnehin schon strapazierten AOK''s auf die Dauer ihre allgemeine Leistungskraft bewahren können.«

Theoretisch, meint Kattler, hätten einzelne Unternehmer sogar die Möglichkeit, die Einstellung neuer Arbeitskräfte von einer betriebsärztlichen Untersuchung abhängig zu machen und einfach nur noch kerngesunde Leute zu beschäftigen, die eine Betriebskrankenkasse niemals in Gefahr bringen könnten. »Uns blieben dann nur noch die Kranken und Gebrechlichen und schließlich die Arbeitslosen, wenn solch ein Betrieb und mit ihm die Betriebskrankenkasse einmal kaputtgeht.«

Erwin Braun wirft indessen ein, daß einer solchen Entwicklung schon durch den Paragraphen 248 der Reichsversicherungsordnung ein Riegel vorgeschoben sei. Danach darf eine Betriebskrankenkasse nur errichtet werden,

* »wenn sie den Bestand und die Leistungsfähigkeit vorhandener allgemeiner Ortskrankenkassen und Landkrankenkassen nicht gefährdet«.

»Ich bin dagegen«, gesteht Erwin Braun, »daß die weniger gesundheitsgefährdeten Betriebe und die Betriebe mit höheren Löhnen mit ihren Krankenkassenbeiträgen die gefährdeteren Branchen und die Branchen mit niedrigeren Löhnen ständig mit durchhalten müssen. Volkswirtschaftlich wäre es allein richtig und sinnvoll, wenn jede spezielle Fertigung mit ihren eigenen Risiken belastet bliebe, und zwar auch in der Krankenfürsorge.«

AOK-Direktor Kattler, erst seit drei Wochen im Amt, wehrt sich gegen eine Entwicklung, an deren Ende er womöglich fast nur noch schlecht oder gar nicht verdienende AOK-Mitglieder mit hoher Krankheitsanfälligkeit hat - trotz des Paragraphen 248 der Reichsversicherungsordnung. Die AOK muß attraktiver werden. Mehrmals wöchentlich mischt er sich unter das Publikum im Kassenraum und spitzt die Ohren, sobald an irgendeinem Schalter mit mehr als Zimmerlautstärke gesprochen wird.

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