AFFÄREN Jedes Risiko
Eugen Eberle, 69, parteiloser Stadtrat in Stuttgart, sieht sich einem Skandal auf der Spur. In einer Anfrage ans Rathaus begehrte er Auskunft darüber, ob es zutreffe, daß an der Psychiatrischen Klinik am städtischen Bürgerhospital »Patienten versuchsweise mit einem Mittel behandelt« wurden, »das nicht zur Behebung ihrer Krankheit vorgesehen ist«.
Ebenes Behauptung, derlei Tests hätten bei Patienten »schwere Krankheitszeichen« hervorgerufen, provozierte empörte Dementis. Bürgermeister Rolf Thieringer, Gesundheitsreferent der Stadt, lobte die am Bürgerhospital betriebene »Edelpsychiatrie« und rühmte insbesondere den Chefarzt Professor Ulrich Spiegelberg« 58, einen Mediziner »auf der Höhe des wissenschaftlichen Fortschritts«.
Was die Ebene-Vorwürfe betraf, gab der Bürgermeister sich mit der lapidaren Erklärung des Edelpsychiaters Spiegelberg zufrieden, die Angaben des Stadtrats seien »unzutreffend«. Denn »eine Befragung meiner ärztlichen Mitarbeiter«, so der Professor, habe »keinerlei Hinweis auf eine etwaige Berechtigung der Behauptungen« ergeben.
Der Chefarzt hatte freilich schon zuvor gewußt, auf welche Vorkommnisse Eberle zielte. Und auch rund drei Dutzend Mitarbeiter -- Arzte, Psychologen, Pfleger und Schwestern -- waren eingeweiht: Der eine Fall liegt fast sieben Jahre zurück, der andere ist gerade vier Monate alt.
Bei beiden Tests ging es um die Erprobung von Medikamenten an Klinikpatienten -- nach Ansicht von Kritikern ein »Skandal-Kapitel unserer Medizin« (Münchens »Abendzeitung"), nach Meinung von Befürwortern die Voraussetzung für jeglichen »Fortschritt der Medizin« (so die Medizinisch-Pharmazeutische Studiengesellschaft).
Ins Zwielicht geraten sind derlei Menschenversuche, weil dabei in der Regel das vom Gesetzgeber fixierte Recht des Patienten auf die jeweils »beste Behandlung« mit der Interessenlage von Industrie und Ärzten kollidiert:
Auf dem mit Tausenden von überflüssigen Präparaten überschwemmten Arzneimittelmarkt können Pharma-Konzerne ihren Marktanteil nur erhöhen, wenn sie entweder mit weiteren Neuheiten ins Geschäft kommen oder aber zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für bekannte Mittel entdecken. Voraussetzung ist freilich, daß Klinikchefs mit passendem »Krankengut« (Arzte-Jargon) die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Tests absolvieren -- für Honorare, die bisweilen siebenstellige Summen erreichen.
Um so bedeutsamer ist mithin, daß sich die experimentierenden Arzte streng an die gesetzlichen Vorschriften halten, denen zufolge Menschenversuche nur dann den Straftatbestand der Körperverletzung (Paragraph 223) nicht erfüllen,
wenn die Betroffenen ihre Zustimmung erteilt haben, die nach herrschender Kommentatoren-Ansicht nicht nur die Fähigkeit voraussetzt, »die Tragweite der Einwilligung zu übersehen«, sondern »insbesondere eine ausreichende Aufklärung« über »jedes Risiko, sei es auch noch so gering«; und
* wenn die Experimente »keine ernsthafte Gefahr für Leben oder Gesundheit der Versuchspersonen mit sich bringen« (so der bayrische Justiz-Ministerialdirigent Walther Weißauer im Fachblatt »Ärztliche Praxis").
Ob bei den Stuttgarter Menschenversuchen diese Voraussetzungen erfüllt waren, erscheint in beiden Fällen fraglich.
Im Jahr 1971 hatten Spiegelberg und vier Mitarbeiter bei acht Patienten mit erregten Psychosen nicht das dafür angezeigte »Mittel der Wahl«, ein dämpfendes Neuroleptikum wie »Haloperidol«, angewandt; vielmehr verabreichten sie Oxprenolol (Warenname: »Trasicor"), das üblicherweise bei Herzrhythmusstörungen eingesetzt wird.
Das Herzmittel des Basler Pharma-Konzerns Ciba-Geigy, der das Experiment an den psychisch Kranken förderte, wurde obendrein -- entgegen der in der »Roten Liste« empfohlenen Tagesdosis von 40 bis 120 Milligramm -- in täglichen Höchstmengen bis zu 3360 Milligramm gegeben.
Lediglich die Hälfte der Versuchspersonen zeigte »in relativ kurzer Zeit eine deutliche Besserung« (Spiegelberg). Bei drei Patienten indes trat überhaupt kein Heilerfolg ein, im Gegenteil: Sie litten unter erhöhtem Blutdruck, Magenschmerzen« Schweißausbrüchen, Pulsunregelmäßigkeiten sowie unter Herzrhythmusstörungen« die an sich durch die Oxprenolol-Gabe gerade hätten behoben werden sollen. Die unkalkulierbaren »Begleitwirkungen« zwangen, wie Spiegelberg in seinem Versuchs-Protokoll notierte, bei vier Patienten »zum plötzlichen Absetzen der Medikation«.
Details dieses Tests hatte Spiegelberg bereits 1972 in dem Fachblatt »Nervenarzt« beschrieben. Aber erst jetzt, nachdem im vergangenen Herbst ein ähnlicher Arzneimittel-Versuch in der Klinik Unruhe ausgelöst hatte, setzten Sachkundige -- mutmaßlich Klinik-Mitarbeiter und Angehörige ehemaliger Patienten -- Stadtrat Eberle durch anonyme Briefe auf die Fährte.
Ende Oktober und Anfang November letzten Jahres waren drei Patienten betroffen, die mit Alkoholdelirien in die Klinik gekommen waren: Sie hätten nach herrschender Mediziner-Lehre mit Chlormethiazol (Warenname: »Distraneurin") als »Mittel der Wahl« therapiert werden müssen; gleichwohl verwendete Spiegelberg das Anti-Epileptikum »Tegretal« (Hersteller: Ciba-Geigy) -- nach Ansicht des Berliner Arztes Ulrich Moebius, einschlägig erfahren als Herausgeber eines »Transparenz-Telegramms« für Arzneimittel, eine »Irrsinns-Medikation« die schwere Blutzellenschädigungen hervorrufen kann«.
Wohl habe, räumt Moebius ein, auch Distraneurin »seine Macken«, indes »nur bei Fehlanwendungen«. Daß Distraneurin »ein schlechtes Mittel der schlechten Wahl« sei, wie Spiegelberg seine Tegretal-Methode rechtfertigt, das »kein seriöser Psychiater liebt«, süchtig mache und bisweilen Atemlähmungen hervorrufe, wird von Experten bestritten -- »die einzig wesentliche Gefahr«, so der Münchner Psychiater Dieter Athen, liege »in einer zu schnellen Infusion der Lösung«.
In dem gängigen Standardwerk über »Psychiatrische Pharmakotherapie« unterstreichen die Münchner Wissenschaftler Otto Benkert und Hanns Hippius, die vordem hohe Sterblichkeitsrate -- jedes fünfte Alkoholdelirium ging tödlich aus -- sei seit der Einführung von Distraneurin 1963 »unter fünf Prozent gesenkt« worden.
Noch deutlicher wird die Erfolgsquote in einer von Professor Hippius geleiteten Vergleichsstudie: Die Auswertung der Krankengeschichten aller Patienten« die von 1956 bis 1971 in der Münchner Uni-Nervenklinik mit Delirien aufgenommen worden waren, ergab bei 67 mit Neuroleptika behandelten Patienten eine Todesrate von sechs Prozent, während es »unter der Therapie mit Chlormethiazol ... bei 81 Delirien zu keinem Todesfall« kam. Auch die Delir-Dauer -- bei Neuroleptika durchschnittlich 90 Stunden, bei Distraneurin 70 Stunden -- konnte deutlich gesenkt werden.
Der positive Distraneurin-Befund ("ein echter Fortschritt in der Delir-Therapie") wurde vorigen Oktober im »Nervenarzt« publiziert -- wenige Tage bevor Spiegelberg mit seinem umstrittenen Tegretal-Test begann. Bei einem Patienten mußte das Experiment nach vier Tagen »wegen Kopfschmerzen« (Spiegelberg) abgebrochen werden, bei einem anderen wurde das Anti-Epileptikum aufgrund von Sprach- und Sehstörungen am fünften Tag abgesetzt, bei dem dritten Patienten stellten die Ärzte bereits am zweiten Tag auf Distraneurin um, nachdem »Augenzittern, Gangunsicherheit und Sprachstörungen« (Spiegelberg) aufgetreten waren.
Allerdings brach der experimentierfreudige Professor den Tegretal-Versuch nicht aus eigener Einsicht, sondern auf Drängen von Kollegen ab: Ein Oberarzt mahnte, man solle »nicht abwarten, bis einer stirbt«. Spiegelberg bestreitet freilich, daß eine der Versuchspersonen »vital gefährdet« gewesen sei.
Für Spiegelberg stellen die beiden angegriffenen Vorgänge überdies »gar keine Versuche, sondern lediglich Kontrollprüfungen längst im Handel befindlicher Medikamente« dar -- obschon die für ganz andere Indikationen vorgesehen sind.
Zur Rechtfertigung des Trasicor-Tests im Jahre 1971 beruft er sich darauf, daß, »wie häufig in der Medizin«, die Wirkung des Herzmittels bei Psychosen »durch einen Zufall in Tel Aviv von dem israelischen Internisten Dr. Atsmon entdeckt« worden sei. Der Atsmon-Bericht freilich ist der einzige Hinweis, auf den Spiegelberg seine Patienten-Versuche stützte.
»In einem solchen Stadium« wissenschaftlicher Erkenntnis, meint der Berliner Psychopharmakologe Gert Schulze, sei ein Test wie der im Stuttgarter Bürgerhospital »nicht anzuraten«, vielmehr müsse »gewährleistet sein, daß es sich um anderweitig nicht mit Erfolg zu behandelnde Patienten handelt« -- eine Prämisse, die hier nicht zutraf.
Für den Berliner Wissenschaftler bestand »kein vernünftiges Verhältnis zwischen Risiko und Erfolgserwartung« -- zumal nicht, wie bei Medikamenten-Tests üblich, mit Kontrollgruppen im »Doppelblindversuch« gearbeitet wurde, bei dem weder Arzt noch Patient wissen, ob ein neues oder das herkömmliche Mittel verabreicht wird. »Bei einem solchen Versuchsaufbau«, wie ihn Spiegelberg praktizierte, könne, so Schulze, daher »eigentlich nichts rauskommen«.
Strittig ist auch, ob in jedem einzelnen Fall die vorgeschriebene »informierte Einwilligung des Kranken« (Kommentatoren-Definition) vorgelegen hat. Während Spiegelberg versichert, er habe sich jedesmal unter Zeugen das mündliche Einverständnis zum Versuch geben lassen, bezweifeln andere Mediziner, ob Patienten im Alkoholdelirium oder mit schweren Psychosen überhaupt geschäftsfähig sind, mithin rechtskräftige Willenserklärungen abgeben können.
Spiegelberg selber leitet aus seiner »jahrzehntelangen Erfahrung im Prüfen von Medikamenten« eine »persönliche Legitimation« ab. Daß städtische Kliniken wie das Stuttgarter Bürgerhospital »geradezu selbstverständlich und regelmäßig an der klinischen Prüfung von Arzneimitteln eingeschaltet sind«, erscheint ihm keineswegs fragwürdig.
Gesundheits-Bürgermeister Thieringer ("Unsere Kliniken sind keine Experimentierstuben für die pharmazeutische Industrie") ist zwar offenkundig anderer Meinung als Spiegelberg, der die umstrittene Psychose-Behandlung »nicht nur in therapeutischer Hinsicht, sondern auch vom theoretischen Aspekt her interessant« findet.
Die von Eberle geforderte Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Vorwürfe klären könnte, lehnt der Bürgermeister jedoch ab.