STRAFJUSTIZ »Jetz' is's zum Dersaufen«
Männer, draußen vor dem Saal des Straflandesgerichts in Leoben auf langen Bänken des Flurgewölbes wartend, das einmal zu einem Kloster gehörte, in Lodenjoppen und derbem Schuhwerk, Trachtenhüte über den grauen Gesichtern. Wortkarg sind sie, kaum einmal ein Scherz im schweren steirischen Dialekt, der dem Nicht-Einheimischen so unverständlich ist: Zeugen im Prozess um das Grubenunglück von Lassing, bei dem am 17. Juli 1998 zehn Menschen starben.
Drinnen wird österreichisch verhandelt, und wer folgen will, muss zumindest aus Bayern stammen. Das Vokabular scheint einer anderen Welt zu gehören, der unter Tage - die »Küre«, die »Binge«, »Magerbetonvollversatz«. Was, bei Gott, ist »torkretieren«? »Daubkernschüttung«? Nein, es muss Taubkernschüttung heißen, denn es geht um »tauben« Abraum.
Die Männer sind allesamt Pensionisten, auch die Jahrgänge 1946, 1947 bereits, gezeichnet von der Arbeit, dem Kampf ums Überleben dort, wo die Natur immer die Stärkere ist. Mit »Leib und Söi« sei er Hauer gewesen, sagt einer. Er war bei Pensionistentreffen ab und zu mal wieder unten: »Des war a spanisches Dorf.« Allein hätte er nicht mehr herausgefunden. Der nächste Zeuge, Hauer von 1941 bis 1981, er hat sieben Betriebsleiter erlebt. Einer der Männer sagt auf die Frage, ob er, nachdem der junge Lehrhauer Georg Hainzl unten eingeschlossen wurde, noch einmal Leute in die Grube hinuntergeschickt hätte: »I hätt koan mehr nunterg'lass'n. Einer muss wohl geopfert werden.«
Der Bergmann hat sein Totenkleid immer an. An jenem Tag, an dem Hainzl eigentlich frei gehabt hätte, aber auf Wunsch der Betriebsleitung eine außerordentliche Schicht fuhr, wurde er vormittags durch einen Wasser- und Schlammeinbruch von der Außenwelt abgeschnitten. Er konnte noch in den höher gelegenen Jausenraum flüchten und telefonieren. Natürlich versprach man ihm, ihn zu holen. Dann aber brach die Verbindung ab.
Zehn Leute fuhren am Spätnachmittag hinunter, die Grube zu sichern und Hainzl zu retten. Im Nachhinein, wenn man immer alles besser weiß, hieß es dann, dies sei ein Selbstmordkommando gewesen. Denn keiner der Zehn überlebte. Oben, wo schon alles ins Rutschen gekommen war, tat sich die Erde kraterförmig auf und verschlang Häuser und Straßen. Unten stürzten brüllend Steinmassen, Schlamm und Wasser über den Rettern zusammen.
Angeklagt hat der Staatsanwalt nun fünf Männer wegen »fahrlässiger Gemeingefährdung": den Betriebsleiter der heute geschlossenen Naintscher Mineralwerke, die den Talkabbau unterhielten, Hermann Schmidt; den damaligen Leiter der Berghauptmannschaft Leoben Wolfgang Wedrac sowie drei Sachbearbeiter der Behörde. Der Straftatbestand kann bis zu fünf Jahren Haft bedeuten.
Den Prozess leitet und das Urteil wird finden und verkünden müssen der Richter Andreas Haidacher. Es ist keine Kritik, wenn man anmerkt, dass in Deutschland in solch einem Fall die Strafandrohung wohl höher und drei Berufsrichter und zwei Schöffen zu entscheiden hätten. Die Organisation dessen, was hier zu Lande »Strafrechtspflege« genannt wird, hat in jedem Land der Welt eine eigene Vorgeschichte, die in die gegenwärtige Gerichtsverfassung mündet. Deshalb verdient der Richter Haidacher Mitgefühl: Er hat ganz allein zu entscheiden in einer Strafsache, in der es um den Tod von zehn Menschen geht.
Wie immer, wenn die Natur wieder einmal ihre Unbesiegbarkeit gezeigt hat, geht es um die Frage, ob dies nun menschliches Versagen war - oder ein Unglück, das auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wäre Lassing vermeidbar gewesen?
Auch die Bundesrepublik ist an dem Prozess in der Steiermark beteiligt. Denn Sachverständige des Gerichts sind Dr. Ing. Friedrich Hollmann, 70, aus Bochum, und neben ihm der Bauingenieur Horst Meißner, 73, aus Düsseldorf. Sie erleben, wovon manche Sachverständige in der Bundesrepublik, besonders die Psychowissenschaftler, träumen: Hollmann und Meißner sitzen direkt neben dem Richter, auf gleicher Höhe, auf gleichen Stühlen, am selben Tisch. Manchmal steht Hollmann auf und wirft einen Blick auf das, was die Protokollführerin mitschreibt.
Hollmann ist buchstäblich der Sachverständige des Richters, denn andere Sachverständige sind nicht zugelassen. Sein Ergebnis: Der Raubbau in der Scheibe (Stollen) 1 A hat das Gestein zwischen Grundwasser und Grube derart brüchig gemacht, dass es zusammenkrachen musste.
Die Verteidigung hat eine Reihe von Gegengutachtern gegen diese Hypothese aufgeboten, zum Teil Fachleute, die sich, anders als Hollmann und Meißner, mit den Gegebenheiten vor Ort und den Eigenheiten des Talkabbaus auskennen. Sie dürfen nicht gehört werden und seien sie noch so sachverständig. Inoffiziell heißt es, man habe keine »Verhaberung« gewollt, keine Freunderlwirtschaft, da alle Beteiligten in Leoben an der Montan-Universität studiert und sich gekannt hätten. Hollmann lehrt zwar auch in Leoben, als Honorarprofessor, aber immerhin, er ist Deutscher.
Gegengutachter dürfen allenfalls etwas sagen, wenn sie als Zeugen zu Wort kommen. Denn der in dieser Hinsicht wirklich antiquierte österreichische Strafprozess kennt den sachverständigen Zeugen nicht. Es muss sich schon zwingend ein Anlass ergeben, dass man einen Zeugen hört.
Ein solcher Anlass ergibt sich am vergangenen Dienstag, dem sechsten Verhandlungstag. Als Zeuge tritt auf Johann Golser, Professor für konstruktiven Tiefbau an der Montan-Universität. Er hat die 199 Bohrungen nach dem Unglück ausgewertet, die zur Klärung der Ursache dienen sollten. Doch bis heute weiß man nicht, an welcher Stelle die felsige Sicherheitsschicht zwischen der Grundmoräne und der Grube gebrochen ist. Man weiß nicht einmal, ob sie überhaupt gebrochen ist.
Hollmann und Meißner sagen, Wasser und Schlamm seien von oben gekommen. Was Golser aber aus einzelnen Bohrungen abliest, könnte dieses Denkgebäude einstürzen lassen wie eine tatsächlich brüchige Felsschicht: »In den Bohrungen gibt es einen Bereich, in dem Verbruchmaterial auftaucht, scharfkantiges, dunkles Material, das nichts mit dem Quartärmaterial aus der Grundmoräne zu tun hat. Es gibt eine senkrechte Felskluft von etwa zwei Meter Breite, in der solches Lockermaterial gefunden wurde. Mit Sicherheit ist der Fels nicht an jener Stelle durchgebrochen, die Hollmann und Meißner angeben.«
Möglicherweise wurde diese Felskluft - es hatte vor dem Unglück tagelang geregnet - ausgespült. Möglicherweise rutschte quartäres Material von oben nach. Die Stollen können eingebrochen sein durch Druck von schräg oben, von der Seite, an der Ortsbrust. »Aha«, sagt der Richter, »das ist ja interessant.«
Es werde nun wohl notwendig sein, »dass die Sachverständigen ihr Gutachten ergänzen«, fährt er fort. Der Zeuge Golser hält weitere Bohrungen für nötig und eine Computertomografie des Werkes. Es kann bis Mitte des Jahres dauern.
Im Zuge der Untersuchungen kamen - wie immer - Mängel und Schlampereien in Fülle zu Tage. Da hat die Aufsichtsbehörde nur stichprobenartig geprüft. Es gab keine vorschriftsmäßigen Fluchtwege, und Rettungspläne existierten nur für einige, aber nicht alle denkbaren Störfälle. Seit Jahren sind die Grubenkarten nicht mehr geführt worden, war doch der Betriebsleiter mit zu vielen Aufgaben belastet.
Natürlich spürten die Mitarbeiter auch den Druck der neuen Zeit. 38 Personen verdienten ihr Geld im Werk, das war zum Teil über Generationen die Existenz. Paul Yvon sprach im Magazin »Profil« die Angst vor Arbeitslosigkeit an: »Im Talkbergbau Lassing haben knapp 100 Jahre lang rund 30 Familien Arbeit gefunden, sichere Arbeit in jedem Sinne. Nicht schwer, sich vorzustellen, dass die Beteiligten gemeinsam den Betrieb nicht über Gebühr strapazieren wollten. Zwar hat niemand der Betroffenen nach dem Unglück geklagt, man wäre von profitgierigen Chefs mit der Drohung der Sperre (der Grube) ausgepresst worden; diskutiert wurde aber seit einigen Jahren, dass der Markt mehr, billigeres und besseres Material verlangt - und heutzutage weiß jeder, was der Markt mit Produzenten macht, die ums Jota zu teuer sind oder zu langsam.«
Sollte Hollmann sein Gutachten korrigieren oder gar neu fassen müssen - zumindest im Augenblick hat die Frage, ob Mängel bei der Kontrollbehörde oder der Werksleitung zu dem Unglück geführt haben, kaum Sinn. Man tappt mehr denn je im Dunkeln.
Die österreichische Presse berichtet sorgfältig über den Prozess. Es wird zu Recht diskutiert, warum die Anklage zwei Spitzenbeamte des Wirtschaftsministeriums, die zuständig waren, ausgelassen hat. Es ist gute Übung, nicht nur in Österreich, dass man sich »oben« mit Vorschriften absichert. Es ist immer die Basis, die versagt.
Die Unglücksstelle liegt heute noch da wie eine offene Wunde. Der Krater ist leergepumpt, kein Gras ist über den Einbruch in die alltägliche Normalität gewachsen. Die Anwohner sehen jeden Tag das offene Grab, in dem zehn Tote unbestattet liegen. Dass sie jemals geborgen werden, dass von ihnen überhaupt noch etwas zu bergen ist, daran glaubt niemand mehr. Das Gericht hat in Lassing Karten für Plätze im Gerichtssaal angeboten. Niemand hat eine angenommen. »Wir wollen keine Seelenschau«, hat der Lassinger Bürgermeister gesagt. Gezahlt worden ist, aus Spenden und von der französischen Muttergesellschaft Talc de Luzenac, was nur gezahlt werden kann für Unwiederbringliches. Dem Frieden im Dorf hat es nicht gedient.
Am Donnerstag vergangener Woche ist Georg Hainzl als Zeuge gehört worden. Seit er neuneinhalb Tage nach dem Einbruch von einem deutschen Team gerettet wurde, gilt er als das »Wunder von Lassing«. Für ihn sind zehn Menschen ums Leben gekommen. Er sagt nichts, was eine »Story« hergäbe, wie mancher sie von ihm gern hätte. Er sagt nur: »Da is a Wasserfontäne kommen, da hab i ma denkt, jetz' is's zum Dersaufen.«