JOHN
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aus
DER SPIEGEL 15/1956
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Grenzgänger Otto John hat Chancen, nach einem turnusgemäß für Ende April anberaumten Haftprüfungstermin in die bundesrepublikanische Freiheit entlassen zu werden. Das zur Zeit dem Oberbundesanwalt in Karlsruhe vorliegende Material läßt es jedenfalls äußerst fraglich erscheinen, daß die Haft aufrechterhalten wird. Eine vorübergehende Untersuchungshaft, erklärte John einem Besucher, sei in einem Rechtsstaat unvermeidlich. Der einstige Verfassungsschutz-Präsident hält eisern an seiner Version fest, »gedrogt« worden zu sein.