Josef Linsmeier,
45, CSU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis München-Land, setzte sich ungeniert über eine Bestimmung der Bundestagsgeschäftsordnung hinweg, die den Volksvertretern Hinweise auf ihre Parlamentszugehörigkeit »in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten« ausdrücklich verbietet. Um Aufträge für seine notleidende Firma »Recycloplast« im Oberbayerischen zu ergattern, wandte sich Linsmeier mit Bittschreiben auf Bundestagsbriefpapier, gezeichnet »Ihr . . . MdB«, an eine Reihe von bayerischen Bürgermeistern: Sie mögen ihm doch, ersuchte er, ihre »grundsätzliche Bereitschaft« zur Anschaffung von Recycloplast-Anlagen, etwa »im Bereich der gemeindlichen Bauhöfe«, »signalisieren«. Die Werbewirksamkeit seines Mandats schränkte Linsmeier freilich zugleich selber etwas täppisch ein: Er betrachte sich als »politisches Auslaufmodell«, ließ er die Adressaten wissen, ohne aber den Grund zu verraten - die CSU hat Linsmeier wegen einer unerquicklichen Schuldengeschichte, in der sogar seine Abgeordnetendiäten mit Pfändung bedroht waren, fallengelassen.