Justiz im Spagat
Nr. 40/2000, Strafjustiz: Gisela Friedrichsen im Prozess gegen den Hamburger Richter Schill
Der Fall des »Richter Gnadenlos« ist längst zum Politikum geworden und verdeutlicht die Doppelmoral der deutschen Justiz im Spagat zwischen Toleranz und Null-Toleranz. Ein Richter, der rechtsradikale Totschläger nach Beeinflussung durch Politiker mit der vollen Härte bestraft, wird belobigt, während Herr Schill, der das Strafmaß auch bei so genannten Bagatell-Delikten ausschöpft, schon als eine Art Wiedergeburt Roland Freislers verteufelt wird. Soll Null-Toleranz denn nun für alle gelten, oder werden Strafmaße nicht schon längst nach politischer Opportunität verhängt? Jeder Straftäter bekommt seine Chance auf Resozialisierung, während bei jugendlichen Neonazis das Wegsperren als einzig legitime Lösung akzeptiert wird. Genau dies würde Herr Schill auch fordern - aber halt für alle Gewaltverbrecher, gleich welcher verfehlten Gesinnung.
KÖLN HENNING ROTHE
Die Anklage gegen den Hamburger Richter Schill zeigt, wie erbärmlich es zumindest in einigen Teilen der Bundesrepublik um die deutsche Justiz steht. Die Erfahrung lehrt, dass allein mit Sozialarbeitern und Softie-Strafen der Kriminalität nicht Einhalt zu gebieten ist. Laut Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, sein Gewaltmonopol wahrzunehmen und die Bürger vor Kriminellen zu schützen. Durch die unnachgiebige Ausschöpfung des Strafrahmens setzt Richter Schill ein sichtbares Zeichen. Schill müsste eigentlich für seinen Mut und seine Zivilcourage das Bundesverdienstkreuz erhalten.
BONN BENJAMIN MEUSCHEL
Mit Entsetzen habe ich die andauernden Geschichten um Richter Schill lesen müssen. Ich will mir kein Urteil über diese Person erlauben, die ich ja nur aus Berichten kenne, aber für mich gibt es auf dieses Fehlverhalten nur eine Antwort, die eines Rechtsstaates würdig ist. Der Angeklagte Schill ist wegen Rechtsbeugung zu verurteilen, er muss als Richter wissen, dass er, wenn er die Beschwerde über eine sofort beginnende dreitägige Ordnungshaft nicht augenblicklich weitergibt, die Angebote des Rechtsstaates ad absurdum führt.
MÖNCHENGLADBACH GEORG WAGNER