AFFÄREN Kafkaeske Folgen
Seit drei Jahren versuchen die internationale Presse und Staatsanwälte in Frankreich und der Schweiz, Dieter Holzer, den saarländischen Geschäftsmann mit Wohnsitz in Monaco, mit möglichen Schmiergeldzahlungen auch an deutsche Politiker beim Neubau der ostdeutschen Raffinerie Leuna in Verbindung zu bringen, und fast so lange hat Holzer eisern zu allen Vorwürfen geschwiegen.
Doch seit Jahresbeginn träufelt Holzer nun, bevorzugt über Journalisten, die er seit vielen Jahren kennt, seine Version in die Öffentlichkeit. Seine Botschaft: »Den Leuna-Skandal gibt es nicht.«
Noch im Mai dieses Jahres ließ er über die »Welt« mitteilen, dass es gegen ihn kein Ermittlungsverfahren wegen des Leuna-Geschäfts gebe. Immer habe er seine Unschuld beteuert und wolle nun endlich Beschuldigter werden: »Dann würden endlich klare rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen, und ich könnte mich mit den Mitteln der Strafprozessordnung wehren.«
Sein Wunsch wurde erfüllt. Am Freitag vorvergangener Woche unterschrieb der Pariser Ermittlungsrichter Renaud Van Ruymbeke einen Haftbefehl gegen Holzer, der wenige Tage später an Interpol weitergeleitet wurde.
Mehrfach hatte die Staatsanwaltschaft vergebens versucht, den 58-Jährigen in Monaco zur Leuna-Affäre zu vernehmen. Schließlich kam Van Ruymbeke zum Schluss, Holzer wolle auch nicht zu einer Vernehmung nach Paris kommen.
Als Holzer Mitte vergangener Woche, aus Schanghai kommend, in Frankfurt eintraf, sah er sich zum Krisenmanagement gezwungen. Am Donnerstag beteuerte er im Interview der »Tagesthemen": »Selbstverständlich werde ich mich den französischen Behörden stellen.« Und präsentierte seine Version des Ablaufs: Eigentlich sei für den 6. September ein Vernehmungstermin angedacht gewesen, der jedoch sei von der Pariser Justiz abgesagt worden: »Das Ganze ist eine Farce.«
Hier zu Lande hat der französische Haftbefehl vorläufig keine Konsequenzen. Als deutscher Staatsbürger kann er nicht ausgeliefert werden - und die deutsche Justiz ließ ihn bisher weitgehend unbehelligt.
Schon im Mai 1997 war die Pariser Untersuchungsrichterin Eva Joly auf 256 Millionen Francs dubioser Kommissionen von Elf Aquitaine gestoßen, die im Windschatten der Privatisierung der Raffinerie Leuna und der ostdeutschen Minol-Tankstellenkette an den französischen Mineralölkonzern geflossen sind. Zumindest ein Teil des Geldes, so halten sich seitdem die Gerüchte, sei in die Kassen der CDU gewandert.
Anfang 1999 konnte der Schweizer Untersuchungsrichter Paul Perraudin den Geldfluss weiterverfolgen: 161 Millionen Francs waren auf einem Konto der Delta International Establishment gelandet, deren Handlungsbevollmächtigter Holzer ist. 96 Millionen Francs wurden an den französischen Geschäftsmann Pierre Lethier überwiesen. Beide Vermittler erklären, das Geld sei allein für sie bestimmt gewesen (SPIEGEL 39/1999).
Doch außer dem Schweizer Untersuchungsrichter ermittelte zu dieser Zeit keiner ernsthaft die Hintergründe des Leuna-Geschäfts. Auch in Paris kümmerte sich niemand um das Dossier, bis im Frühjahr Van Ruymbeke in die Elf-Ermittlungen eingeschaltet wurde. Im März wurde unter anderem in Paris eine Wohnung Holzers durchsucht, die Polizeibeamten beschlagnahmten Unterlagen, unter anderem auch Korrespondenzen der Holzer-Stiftung Euro Alliance mit dem Ölkonzern Elf aus den Jahren 1989 bis 1995.
In Deutschland wird gegen Holzer seit kurzem nur wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Dabei geht es um millionenschwere Beratungsverträge der ehemaligen Rüstungsstaatssekretärin Agnes Hürland-Büning und einen »Kickback« von drei Millionen Mark an einen ehemaligen Thyssen-Manager über Holzers Delta International (SPIEGEL 30/2000).
Die Ermittlungen der ausländischen Kollegen im Leuna-Fall ignoriert die deutsche Justiz seit 1997 dagegen bisher hartnäckig. Dabei spielen Holzer, die Delta International und der Leuna-Deal auch bei den Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft eine Rolle, obwohl die sich mit einem ganz anderen Polit-Krimi beschäftigt: mit der so genannten Schreiber-Affäre, die die CDU-Spendenaffäre auslöste.
In zwei Rechtshilfeersuchen an die Schweiz und Frankreich im vergangenen Jahr formulierten sie einen »Anfangsverdacht der Geldwäsche« im Zusammenhang mit dem Leuna-Geschäft und Holzer (SPIEGEL 48/1999). Sogar die Ausstellung eines Haftbefehls wurde im Dezember 1999 zumindest erwogen - und verworfen.
Ein Anfangsverdacht der Geldwäsche bejahten auch Freiburger Zollfahnder, nachdem ihnen bei einer Zufallskontrolle von Holzers Sohn Alfred einige Papiere der Delta International zum Leuna-Projekt im Mai 1999 an der deutsch-schweizerischen Grenze in die Hände gefallen waren.
Doch bei welcher Staatsanwaltschaft die Zollfahnder auch anfragten, wer die Ermittlungen übernehmen wolle - überall wurde abgewinkt.
Nun prüfen Staatsanwälte in Saarbrücken, ob sie für ein Verfahren gegen Holzer zuständig sind. Und das nicht zum ersten Mal: Im September 1999 zumindest sahen sie in den Freiburger Unterlagen »keinen Anfangsverdacht auf Geldwäsche«. MARKUS DETTMER