BUNDESREGIERUNG Kampf dem Aktenklau
Das Kanzleramt zieht Konsequenzen aus Aktenklau und Datenlöschungen zum Ende der Amtszeit Helmut Kohls. Durch eine neue Richtlinie zum Umgang mit Regierungsakten, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden will, sollen derartige Vernichtungsaktionen in Zukunft verhindert werden. Kernpunkte: Elektronisch gespeicherte Unterlagen sollen den Rang eines Dokuments oder einer Akte erhalten. Computerdateien dürfen künftig nur in Absprache mit dem »Verfasser gelöscht oder verändert werden«. Im Übrigen wird jetzt eindeutig geregelt, welche Dokumente in persönlichen Ablagen landen dürfen. Bei der Suche nach verschwundenen Papieren waren Kanzleramtsmitarbeiter auf umfangreiche Originalakten zu sensiblen Themen gestoßen, die Ex-Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) als persönliche Unterlagen hatte mitgehen lassen. Nun gehören alle Dokumente zu den Behördenakten; ausgenommen sind allein Vorgänge, »die ausschließlich Angelegenheiten einer Partei oder Fraktion oder die Koordinierung innerhalb einer Koalition betreffen«. Von anderen Papieren dürfen sich Regierungsmitglieder nur Kopien machen.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Bonn beschlossen, ihre Ermittlungen zu den verschwundenen Akten doch noch fortzusetzen - nachdem die Regierung Schröder Anfang Juni die geplante Einstellung kritisiert hatte.