Kather
Das britische High Court schlug dem früheren SA-Obertruppführer Peter Peters endgültig die Tür seines Eigenheims zu. Der Regierungsinspektor Peters war 1945 zugunsten eines Naziverfolgten aus seinem Haus in Hamburg-Volksdorf ausgewiesen worden. »Auf Grund der Durchführungsverordnung 4« der ersten Hamburger Nachkriegsregierung. Peters klagte 1948 beim Landgericht, die DV 4 verstoße gegen das alliierte Wohnungsgesetz, die Verfassung, das Mieterschutzgesetz und gegen das BGB. Der Rechtsbeistand des heutigen Gartenarbeiters Peters, CDU-Dr. Kather, erklärte, sie verstoße außerdem auch gegen die Menschlichkeit. Der Fall wurde dem britischen Hohen Gericht vorgelegt. Ergebnis: Die DV 4 bestand zu Recht. Mit dem SA-Obertruppführer Peters schlichen sich in Gedanken 7000 Hamburger wohnungsvertriebene Pg's betrübt aus dem stickigen Gerichtssaal.