KEMPNER
(Nr. 31/51, Hohlspiegel).
Vom kriminalistischen Standpunkt aus ist zu dem Dokument festzustellen: 1. Das Papierformat entspricht nicht dem in Deutschland fabrikmäßig hergestellten und behördlich verwendeten Din-Format. 2. Die Währungsfestsetzung »Reichsmark in Gold« war in Deutschland niemals üblich. Falls in Sonderfällen tatsächlich metallisches Gold angewiesen wurde, hieß es »Gold im Werte von...« (entsprechende Währung). 3. Der Reichsminister des Aeußeren unterzeichnete »Ribbentrop«, nicht gez. Ribbentrop. 4. Die Ortsangabe »Westfalen« ist sinnlos und war niemals üblich an Stelle des tatsächlichen Orts der Ausfertigung. 5. Die Schreibmaschinen-Type war in Deutschland ungebräuchlich. Sie findet sich auf Maschinen angelsächsischer Fabrikation. Bemerkenswert ist das Fehlen der Umlaute!
Berlin-Hermsdorf
Siegmund A. Wolf