KRANKENKASSEN Klage in Karlsruhe
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DER SPIEGEL 22/2003
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Baden-Württemberg und das Saarland wollen das zum 1. Januar in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz für die Krankenkassen kippen. Vorige Woche reichten die Länder die Klagebegründung beim Bundesverfassungsgericht ein. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Friedhelm Repnik (CDU) moniert, dass der Bund die Länder am Gesetzgebungsverfahren hätte beteiligen müssen. Er stützt sich auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Armin Dittmann. Durch das neue Gesetz sei in die Verwaltungszuständigkeit der Länder eingegriffen worden, da diese die Aufsicht über zahlreiche Krankenkassen hätten, so der Gutachter.