JUSTIZ »Konservatives Denken aufbrechen«
SPIEGEL: Stalking-Opfer beklagen, dass erst ein Mordversuch passiert sein muss, bevor Justiz und Polizei etwas unternehmen.
Däubler-Gmelin: Das ist etwas übertrieben, aber als Anwältin weiß ich, wie schwer es sein kann, hier zu helfen.
SPIEGEL: Was wollen Sie verbessern?
Däubler-Gmelin: Zunächst gibt unser Gewaltschutzgesetz, das im Sommer im Bundestag beraten wird, den Gerichten die Möglichkeit, früher Belästigungs-, Bedrohungs- und Annäherungsverbote auszusprechen - also schon bevor etwas passiert ist - und Ordnungsgeld und -haft zu verhängen.
SPIEGEL: Solche Verbote haben sich oft als wirkungslos erwiesen.
Däubler-Gmelin: Deshalb verstärken wir sie. Außerdem prüfen wir anhand der geplanten Untersuchung des Kriminologen Professor Pfeiffer über Stalking in Deutschland, ob wir nicht auch eine Strafvorschrift brauchen.
SPIEGEL: Wie könnte die aussehen?
Däubler-Gmelin: Sie soll das Verbot der Bedrohung, Nötigung und Beleidigung ergänzen und insbesondere die Belästigung in der Absicht, Frauen Angst und Schrecken einzujagen, bestrafen. Schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen.
SPIEGEL: Hat die Justiz Stalking bislang verharmlost? Ganz neu ist das Phänomen ja nicht.
Däubler-Gmelin: In den letzten Jahren hat das sicher zugenommen, aber man hat es früher nicht ausreichend ernst genommen. Außerdem musste halt wie auch bei der Ächtung von Gewalt in der Erziehung erst konservatives Denken aufgebrochen werden.
SPIEGEL: Reicht denn eine Gesetzesänderung allein aus?
Däubler-Gmelin: Nein, es gibt hier ein ähnliches Informationsproblem wie früher beim Umgang mit vergewaltigten Frauen oder sexuell miss- brauchten Kindern. Durch speziell geschulte Beamte und Leitfäden und Richtlinien sind da bei der Polizei und vor Gericht erhebliche Fortschritte gemacht worden. So etwas brauchen wir auch für Stalking-Opfer. Diese Aufgabe gehen wir mit Bund und Ländern gemeinsam an.