SONDERGERICHTE Kontinuierliche Rechtspflege
Dreizehn Jahre nach Kriegsende haben Prozesse, wie die gegen den Feldmarschall Ferdinand Schörner, den KZ -Totschläger Martin Sommer oder das »Einsatzkommando Tilsit«, schauerliche Erinnerungen an den NS-Geist geweckt, an dem seinerzeit - gemäß NS-Einteilung - die Lebenswerten genesen und die Lebensunwerten verrecken sollten.
Für aufmerksame Prozeß-Beobachter spiegelte sich dabei in einigen Fällen die Schreckens-Vergangenheit nicht nur in den Verbrechen der Angeklagten. Sie entdeckten Spuren der engen, persönlichen Verflechtung mit den Taten und Untaten der zwölf Jahre von 1933 bis 1945 nicht nur auf der Anklagebank, sondern - im Schörner-Prozeß - auch im Zeugenstand und in der Verhandlung gegen Sommer
- gar auf dem Richterstuhl. Es erwies sich wiederum, daß die totalitäre Ideologie
des Nationalsozialismus auch zu einer fast ebenso totalen Verfilzung einer ganzen Generation von Staatsdienern mit dem NS-Staat geführt hat.
Während allerdings die Angeklagten Schörner und Sommer ihren Dienst am deutschen Staate mit dem Ende des Dritten Reiches einstellten, dienen jene zwielichtigen Zeugen, die im Schörner-Prozeß aufgerufen wurden, und der Richter des Martin Sommer der Obrigkeit nach wie vor. Sie dienen ihr sogar an einem besonders verantwortungsvollen Platz, dessen Wichtigkeit mit der Bedeutung der Arrestverwaltung Martin Sommers im KZ Buchenwald nicht verglichen werden kann.
Sie sind - wie schon vor 1945 - als Richter oder Staatsanwälte tätig. Die Teilnahme an der NS-Sondergerichtsbarkeit hat in diesen und schätzungsweise einigen anderen hundert Fällen nach 1945 nicht zur vorzeitigen Pensionierung oder zur Verwendung auf weniger heiklen Posten, etwa in der Verwaltung, ausgereicht.
Der Name des Landgerichtsdirektors Adolf Paulus, der den Totschläger Sommer Anfang Juli zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilte, steht über einem Bericht der Oberstaatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth vom 14. Januar 1943. Adolf Paulus, seinerzeit Erster Staatsanwalt, erstattete unter diesem Datum dem »Herrn Generalstaatsanwalt in Nürnberg« Bericht »gemäß Paragraph 13 Gnadenordnung«. Betreff:
»Strafsache gegen Petlikowski, Johann.«
Petlikowski, 30, ukrainischer Landarbeiter, war durch Urteil des Sondergerichts Nürnberg vom 23. Dezember 1942 zum Tode verurteilt worden. Bescheinigte Staatsanwalt Paulus als Sachbearbeiter dem Petlikowski im Gnaden-Bericht: »Die Führung des Verurteilten in der Untersuchungshaftanstalt Nürnberg war einwandfrei.« Dessenungeachtet schloß Sachbearbeiter Paulus unter Ziffer IV seinen Bericht: »In der Person des Verurteilten liegen keine Gründe, die ihn eines Gnadenerweises würdig erscheinen lassen. Ich spreche mich daher für die Vollstreckung der Strafe aus.«
Besonders verwerflich
Über die Person des Verurteilten, dessen Hinrichtung Adolf Paulus sich nicht in den Weg stellen mochte, klärt der erste Absatz der Urteilsbegründung des Sondergerichts Nürnberg auf: »Der Angeklagte ist in Oszczanze bei seinen Eltern aufgewachsen; er hat keine Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Einen Beruf hat er nicht erlernt; bis zu seinem im Oktober 1941 erfolgten Arbeitseinsatz in Deutschland hat er teils bei seinen Eltern, teils bei anderen Bauern gearbeitet. Petlikowski ist volksmäßig Ukrainer.«
Mildernde Umstände für den aus seiner gewohnten Umgebung in ein fremdes Land verschleppten Analphabeten Petlikowski schien das Sondergericht nicht entdecken zu können. Ganz im Gegenteil gelangten die Richter in ihrer Urteilsbegründung »im Namen des Deutschen Volkes« zu der Einsicht, daß der Angeklagte besonders verwerflich gehandelt habe: Denn, so schrieben die Richter schlicht, »er gehört zu jenen Ostelementen, die dann, wenn sie entsprechend herausgefüttert und warm geworden sind und die Gutmütigkeit der deutschen Umgebung erkannt haben, darauf ausgehen, die deutsche Bevölkerung zu drangsalieren, sich an keine Zucht und Ordnung halten und gegebenenfalls zu Widersätzlichkeiten und schweren Gewaltakten schreiten«.
Die schweren Gewaltakte, zu denen das Ostelement Johann Petlikowski sich hatte hinreißen lassen und die zu seiner Verurteilung zum Tode durch das Sondergericht geführt hatten, waren eine Prügelei mit dem Bauern gewesen, auf dessen Hof der Ukrainer arbeitete. Es blieb in der Verhandlung ungeklärt, ob der Angeklagte krank oder faul war; dem Gericht genügte es, daß zwischen dem Arbeitgeber des Ukrainers und Petlikowski ein Streit über das Pferdestriegeln entstanden war, der - wie es in Bayern vorkommen soll
- mit einem gegenseitigen Schlagaustausch endete. Erschwerend kam hinzu, daß, nach der Aussage des Bauern, Petlikowski mit einer Mistgabel »in drohender Haltung« auf die erwachsene Tochter des Bauern losging, als sie sich in die Prügelei einmischen wollte. Geschlagen hatte er die Tochter nicht. Heißt es in der Urteilsbegründung über das Ende des Streites:
»Petlikowski verließ nun den Stall, schimpfte laut im Weggehen und hob die Faust . . . Um 11.30 Uhr wurde Petlikowski festgenommen.«
Das Sondergericht gelangte zu der Auffassung, daß »der Angriff des Angeklagten als solcher vom Standpunkt des deutschen Menschen und deutschen Bauern aus gesehen ein besonders empörender und
unter Beachtung der von dem Angeklagten verfolgten weitergehenden Absichten auch äußerst gefährlich war«. Die Richter meinten, daß die Prügelei im Viehstall und das Fuchteln mit der Mistgabel - das der Angeklagte übrigens entschieden bestritt
- im Sinne der »Volksschädlingsverordnung« ein »besonders schwerer Fall« sei.
Sie erkannten daher »auf die hierfür vorgesehene Todesstrafe«.
Johann Petlikowski wurde »zum Tode sowie in die Kosten verurteilt«. Einen feinen Unterschied machte das Sondergericht in der Urteilsformulierung: Während dem Ukrainer Petlikowski die Prügelei nur als »körperliche Mißhandlung eines Bauern« angekreidet wurde, war zu dem Mistgabel-Schwenken ausdrücklich vermerkt worden, daß es sich um die »Bedrohung einer deutschen Frau« gehandelt habe.
Zu den Richtern, die um diese sorgsamen philologischen Differenzierungen bemüht waren, gehörte als Beisitzer Amtsgerichtsrat Dr. Theodor Pfaff. Ebenso wie der damalige Erste Staatsanwalt Paulus, der die Vollstreckung der Todesstrafe an Johann Petlikowski befürwortete ("Infolge der außerordentlichen Häufung von Gewalttätigkeiten . . . ist grundsätzlich die Vollstreckung der Todesstrafe geboten") ist auch Sondergerichts-Beisitzer Pfaff weiter in der Rechtspflege tätig. Adolf Paulus, 54, ist heute Landgerichtsdirektor in Bayreuth; Theodor Pfaff. 56, ist Landgerichtsrat in Würzburg.
Die Frage, ob Richter mit dieser Vergangenheit heute die gegebenen Urteils- und Wahrheitsfinder sind oder ob sie ihre juristischen Kenntnisse dem Staate nicht besser auf einem anderen Gebiete als dem der Rechtsprechung leihen sollten, ist zum erstenmal vor einer breiteren Öffentlichkeit durch den Schörner-Prozeß Ende letzten Jahres aufgeworfen worden.
Damals erschienen am Landgericht München I, vor dem der Feldmarschall angeklagt war, die Erschießung eines Obergefreiten Arndt, eines Obersten Sparre und eines Majors Jüngling befohlen zu haben, als Zeugen (SPIEGEL 42/1957)
- der Oberstrichter außer Dienst Werner Hülle, in dessen OKW-Rechtsabteilung die mörderischen »Bestimmungen für das Verhalten von Offizier und Mann in Krisenzeiten« verfaßt worden waren;
Hülle ist heute Oberlandesgerichtspräsident in Oldenburg,
- der Hauptmann Wolfgang Stamp, der den Befehl zur Erschießung des Obergefreiten Arndt diktiert hatte; Stamp ist heute Oberlandesgerichtsrat in Hamburg,
- der Oberstrichter Dr. Arthur Neumann, der den Obersten Sparre nicht mit dessen Gerichtsherrn telephonieren ließ und der für Major Jüngling die Todesstrafe beantragte, obgleich er von der Unschuld Sparres und Jünglings überzeugt war; Neumann ist heute Senatspräsident am Landessozialgericht in Berlin,;
- der Kriegsgerichtsrat Dr. Rudolf Enkhaus, der den Oberstrichter Neumann
zu Sparre begleitete; Enkhaus ist heute Landgerichtsrat in Bückeburg.
Das Landgericht München I sah damals davon ab, die vier hohen Juristen im Zeugenstand zu vereidigen. Der Verdacht auf Teilnahme an strafbaren Handlungen lag zu nahe. Der »Rheinische Merkur« meinte dazu, es sei der »zunächst interessiert und dann erschreckt aufhorchenden Öffentlichkeit über Erwarten wirkungsvoll demonstriert« worden, »daß wir den Unrechtsstaat, den wir 'Nationalsozialismus' zu nennen übereingekommen sind, noch keineswegs überwunden haben, weder ideologisch noch personell.«
Die erschreckte Öffentlichkeit wird sich an den Gedanken gewöhnen müssen, daß mindestens die personelle Überwindung der Vergangenheit wohl noch einige Zeit brauchen wird. Trotz seinerzeit, im Oktober letzten Jahres, angekündigter schneller Dienststrafverfahren sind die vier unvereidigten Schörner-Zeugen nach wie vor - unsuspendiert - im verantwortungsvollen Richteramt.
Richter Enkhaus, Stamp, Hülle, Neumann: Nicht vereidigt, nicht suspendiert!
Landgerichtsdirektor Paulus
Das Recht ...