BEAMTE Konzept gegen Korruption
Mit drastischen Veränderungen des Beamtenrechts wollen Staatsanwälte und Politiker die Korruption bekämpfen. So soll Beamten künftig nach französischem Vorbild verboten werden, unmittelbar nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst bei einer jener Firmen in der Privatwirtschaft anzuheuern, denen sie zuvor noch Aufträge erteilt hatten. Eine Expertenrunde, der neben Wissenschaftlern auch der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner angehört, plädiert für eine fünfjährige Sperrfrist, um eine »Honorierung früheren Wohlverhaltens« zu verhindern. Der niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer (SPD) will jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbringen, der darüber hinaus die Nebentätigkeitsgenehmigungen für Beamte stark beschneidet. Nach Überzeugung von Ermittlern ködern Firmen zum Beispiel Bauamtsmitarbeiter immer wieder mit lukrativen Aufträgen als Gutachter und nutzen den guten Draht dann später aus.