KOPPEL - DER SPIEGEL
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Briefe

KOPPEL
• aus DER SPIEGEL 23/1952
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KOPPEL

(Nr. 20/52, Film)

»Vier Bonner wagten also, sich in geheimer Abstimmung dem Bann ihres Innenministers zu widersetzen.« Ein praktisches »Lehr«-Beispiel für eine bürodemokratische Verwaltung, die das Ansehen der Demokratie und die Rechte der Bürger aufs Spiel setzt.

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Nach dem Inhalt dieses Grundrechts hat ein Beamter aber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur freien Meinungsäußerung. Vier Bonner Beamte haben also bei der namentlichen Abstimmung nicht nur auf ihr unveräußerliches Grundrecht verzichtet, sondern darüber hinaus ihre sich aus der demokratischen Ordnung ergebenden Pflichten der Allgemeinheit - insbesondere dem Bürger Walter Koppel gegenüber - verletzt. Als Beamte hielten sie sich offensichtlich ihrem Dienstherrn gegenüber für verpflichtet, ihre freie persönliche Entscheidung in dieser Sache nicht kundzutun, sondern ihre Meinungsäußerung gleichzuschalten.

Dieses Verhalten kann innerhalb einer demokratischen Staatsverwaltung zur Diktatur jedes Verwaltungschefs in seinem Bereich führen. Der Vorschlag des »klugen Kopfes« sollte zur Abwendung dieser Gefahr aufgegriffen werden. Eine Abstimmung in Gremien, an der Beamte teilnehmen, sollte stets geheim durchgeführt werden. Den teilnehmenden Beamten wird dadurch der Kampf zwischen der weisungsbehinderten Beamtenseele und der freien Bürgerseele in ihrer Brust erspart und zudem wird ihnen die Furcht vor dienstlichen Nachteilen genommen.

Im übrigen sollten die Herren Minister und alle Beamten die Ausführungen des Mr. Justice Douglas, Richter beim Obersten Gerichtshof der US, zu einem Urteil vom 3. März 1952 zur Kenntnis nehmen:

»Ich bin nicht in der Lage gewesen, die neuerliche Doktrin zu akzeptieren, wonach ein Bürger, der in den staatlichen Dienst

tritt, gezwungen werden kann, seine bürgerlichen Rechte zu opfern. Ich kann zum Beispiel in unserer Verfassungsform nicht die Bevollmächtigung eines Staates feststellen, seine Beamten dadurch in die Kategorie von Bürgern zweiter Klasse zu versetzen, daß er ihnen die Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung aberkennt. Die Verfassung garantiert jedermann in unserer Gesellschaft die Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung. Alle sind hierzu berechtigt.«

Düsseldorf

H. Böhmer, Rechtsanwalt

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