INNERE SICHERHEIT Kosten ohne Glanz
Der Innenminister gebärdete sich wie ein General. Als deutsche Brummi-Fahrer drohten, nach französischem Vorbild Tankstellen zu blockieren, kündigte Otto Schily an, den freien Zugang zur Zapfsäule notfalls durch den Einsatz von Panzerwagen zu garantieren. Und wann immer rechte Schläger und Mörder die Republik verunsichern, bietet der Sozialdemokrat den Ländern Unterstützung an - durch Entsendung von Einheiten des Bundesgrenzschutzes (BGS), dessen gut 30 000 Männer und Frauen ihm unterstellt sind.
Bei der verbalen Kraftmeierei geht ein Nachsatz, der den Einsatz des BGS rechtlich überhaupt erst möglich macht, beinahe unter: Die Polizisten des Bundes müssen von den Ländern angefordert werden - sonst haben sie da nichts zu suchen.
Mit dem Ausbau des Grenzschutzes zu einer Art Sonderpolizei des Bundes setzt Schily das Werk seines christdemokratischen Vorgängers Manfred Kanther fort. Die 1998 begonnene BGS-Reform verpasst der Bundespolizei eine neue Struktur, die mit den alten, paramilitärisch ausgerichteten Verbänden für Grenzsicherung und Großeinsätze bei Demonstrationen und Atomtransporten nicht mehr viel gemein hat.
Während sich der BGS zunehmend schwer tut, das notwendige Personal zur Erfüllung seiner originären Aufgabe - dem Schutz der deutschen Außengrenze, vornehmlich im Osten - zu rekrutieren, drängen die Beamten in die neu geschaffenen Dienststellen an den attraktiveren West-Standorten. Dort sind unter anderem 18 Inspektionen zur »Verbrechensbekämpfung« und zahlreiche mobile Kontrollgruppen an Bahnhöfen und Flughäfen entstanden.
Mit Fahndungen nach Illegalen sowie der Aufklärung von Bahnhofs- und Schleuserkriminalität sickert der BGS - einst verschrien als Polizei zweiter Klasse - immer tiefer ins Binnenland ein. Dabei ist die Polizei, von Ausnahmen abgesehen, laut Grundgesetz Ländersache; der BGS darf allgemeine Polizeiaufgaben nur bei Notstand oder im Krieg wahrnehmen.
Doch die Länder, deren Finanzmittel fast zu einem Drittel für Personalausgaben draufgehen, nehmen die Unterstützung aus Berlin nur allzu gern an. In ihren von Sparzwängen und Personalkürzungen gebeutelten Polizeien dienen die Grenzschützer als willkommene Lückenbüßer, die es ermöglichen, massenhaft und öffentlichkeitswirksam Uniformierte an Kriminalitätsbrennpunkte zu schicken.
Die verfassungsrechtliche Ausnahme ist auf diese Weise längst zur Regel geworden. In Baden-Württemberg beispielsweise unterzeichnete Innenminister Thomas Schäuble (CDU) im Juni einen Vertrag, der das 1997 begonnene »Modellprojekt Sicherheitskooperation« zwischen Landespolizei und BGS fortsetzt. Auf Kosten des Bundes patrouillieren nun zusätzlich 40 Uniformierte in Stuttgart und im Rhein-Main-Dreieck.
Zur selben Zeit kündigte Bremens christdemokratischer Innensenator Bernt Schulte an, ein ähnliches Konzept ("Aktion Sicherheitsnetz") aus dem Jahr 1998 auf »unbefristete Zeit« zu verlängern. Bis zu 50 Grenzschützer unterstützen nun die Polizisten beim Streifengang im kleinsten Bundesland. Und in Hamburg, wo seit Mitte der neunziger Jahre rund 800 Polizeivollzugsstellen gestrichen worden sind, unterzeichneten der sozialdemokratische Innensenator Hartmuth Wrocklage und Schily jüngst einen Kooperationsvertrag, der unter anderem »gemischt besetzte Ermittlungsgruppen« zum Kampf gegen Dealer vorsieht.
Kritische Stimmen kommen bislang lediglich aus Bayern. Ob sich aus den BGS-Aufgaben Bahn- und Grenzschutz die Kompetenz für die Bekämpfung von Schleusung, Drogendelikten oder Waffenschmuggel ableiten lasse, sei fraglich, gibt Michael Ziegler aus dem Münchner Innenministerium zu bedenken. Überdies wachse mit der Zahl der Institutionen, die sich auf dem Feld der Inneren Sicherheit tummelten, der Koordinierungsbedarf.
Der Frankfurter Verfassungsrechtler Günter Frankenberg sieht in der Entwicklung sogar einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Mit der Ausdehnung des BGS maße sich der Bund Kompetenzen an, »die er nicht hat«; Schily nehme einen »schleichenden Verfassungswandel« in Kauf. Entweder, fordert Frankenberg, müsse nach einer offenen Debatte das Grundgesetz geändert oder das vom Bund bezahlte Personal der Länderhoheit unterstellt werden; dann allerdings entstünden Minister Schily »Kosten ohne Glanz«.
Auch Dian Schefold, Verfassungsrechtler an der Bremer Universität, sieht den Einsatz des BGS zunehmend »im Widerspruch zu den föderalen Strukturen«. Doch andererseits sei, so Schefold, die Entsendung von Beamten aus Berlin für die Landesregierungen »beinahe so gut wie der Länderfinanzausgleich«. ANDREAS ULRICH
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BUNDESBEHÖRDE IM WANDEL
M Der Bundesgrenzschutz wurde 1951 gegründet. Er hatte die innerdeutsche Grenze und die Außengrenzen zu bewachen sowie Passkontrollen an Grenzen und Flughäfen vorzunehmen.
M Nach dem Fall der Mauer übernahm der BGS die Sicherung der Grenzen im Osten. Mit dem Schengener Abkommen von 1995 entfielen die Kontrollen der Grenzübergänge zu den EU-Nachbarn.
M Zu den neuen Aufgaben des BGS gehören heute die Sicherung des Luft- und des Bahnverkehrs sowie die Bekämpfung von Schleusungskriminalität.