Kritik - DER SPIEGEL
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Kritik

• aus DER SPIEGEL 10/1949
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Die drei westlichen Militärgouverneure haben das Bonner Grundgesetz gewogen und um einige Paragraphen zu leicht befunden. »Mit Besorgnis haben wir bemerkt, daß der deutsche Gesetzentwurf in seinen Bestimmungen über die Finanzzuständigkeit von den Londoner Empfehlungen abweicht«, schrieben sie in ihrem Vier-Seiten-Memorandum. Nach dem deutschen Vorschlag würden ihrer Meinung nach den Ländern »keine ausreichenden Einnahmequellen belassen«. Daher sollten die Artikel 122 und 123 so abgeändert werden, daß die Finanzorganisation besser dem föderativen System dienen könne. Nach den Generalsvorschlägen soll der künftige Deutsche Bund die ausschließliche Gesetzgebung über Zölle und Bundessteuern haben. Seine Vorrang-Gesetzgebung über gemeinsame Steuern dürfe aber nur so weit ausgeübt werden, wie der Bund die Erträge braucht, um seine Verpflichtungen zu erfüllen. Die Landessteuern und die meisten gemeinsamen Steuern müßten durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Auch die Erhebung der Realsteuern sollte durch Landesgesetze geregelt werden.

Weitere Kritikpunkte der Gouverneure sind die Unabhängigkeit der Gerichte ("diesem Punkt ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken«, schrieben sie), die Möglichkeiten des Bundes, seine eigenen Verwaltungsbehörden zu errichten ("Gefahr der Zentralisierung"), die Zuständigkeit der Bundesregierung ("nicht klar genug formuliert, um das föderative System zu garantieren"), die Neuordnung der Ländergrenzen ("möglichst jetzt, sonst vor Abschluß des Friedensvertrages nicht mehr"), die Möglichkeit des Polizeiaustausches der Länder ("letzten Endes sind wir für die Sicherheit verantwortlich") und das Wahlgesetz ("sollte dem Grundgesetz nicht angeschlossen werden"). Im letzten Absatz ihres Dokumentes bekunden die Generale Clay, Robertson und König »Verständnis für die sorgende Teilnahme« der westdeutschen Grundgesetzgeber am Schicksal Berlins. Trotzdem müsse der Passus über die Einbeziehung Berlins in den westdeutschen Staat auf französischen Securité-Wunsch suspendiert werden. Gegen die »beratende Teilnahme einer kleinen Zahl Berliner Vertreter« bestünden dagegen keine Bedenken.

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