STRAUSS Kugel im Lauf
Am 1. Mai beförderte die Deutsche Luftansa einen Passagier, den sie so schnell nicht vergessen wird. Seine Akte liegt seit letztem Mittwoch auf dem Schreibtisch des designierten Vorstandsvorsitzers Herbert Culmann; ihr Betreff: »Vorfall Fluggast Dr. Strauß MdB in Dus Flug LH 410/1.5.1970«.
Die jüngste Affäre des ehemaligen Finanzministers beschäftigte bisher neun Lufthansa-.Bedienstete: Steward Erhard Janthur, 29, Flugkapitän Hermann Brockmann, 30, drei Verwaltungsangestellte, drei Hausjuristen und Chef Culmann selber. Sie alle recherchierten, ob es dem CSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß gestattet sei, mit einer Pistole bewaffnet eine Lufthansa-Maschine zu besteigen, oder ob der Flugkapitän berechtigt sei, den Politiker an Bord zu entwaffnen.
Begonnen hatte die Auseinandersetzung am Freitag vorletzter Woche in der planmäßigen Boeing 707 Düsseldorf-Amsterdam. Steward Janthur entdeckte im Hosenbund des angeschnallten Bayern eine Walther 6,35. Er ging zum Cockpit und meldete seinem Piloten: »Passagier mit Pistole an Bord.«
Der Kapitän hieß den Steward, die Pistole einzuziehen. Franz Josef Strauß lieferte das Schießeisen aus, forderte aber Auskunft über die Rechtsgrundlage des Abrüstungsbefehls.
Als Brockmann die Rechtsbelehrung schuldig blieb, verwandelte der ehemalige Studienrat Strauß das Cockpit in ein fliegendes Klassenzimmer. Streng fragte der Sportpilot den Berufspiloten, ob er nicht die einschlägigen Bestimmungen des Luftrechts kenne.
Aus dem Gedächtnis zitierte Strauß sodann flüssig die Vorschriften: Zwar bedürfe das Mitführen von Waffen nach Paragraph 27 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes behördlicher Erlaubnis. Diese Genehmigungspflicht entfalle jedoch nach Paragraph 77 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei »Waffen, die der Mitführende nach anderen Rechtsvorschriften tragen darf«. Da er seit 18 Jahren einen Waffenschein besitze, sei er zum Tragen der Waffe auch im Flugzeug berechtigt.
Strauß: »Ich habe immerhin die Fliegerprüfung bestanden und bin im theoretischen Teil des Flugrechts besonders bewandert.«
Kaum nach Deutschland zurückgekehrt, ließ er seinen persönlichen Referenten Dr. Friedrich Voss gleich bei drei Lufthansa-Instanzen anrufen. Das Pistolenduell kulminierte In einem Spitzengespräch zwischen LH-Gast Strauß und LH-Chef Culmann. Der entschuldigte sich -- freilich zu früh. Denn nach zweitägigen Ermittlungen gutachtete Culmanns Rechtsabteilung, Kapitän Brockmanns Entscheidung sei Rechtens. Nach den LH -- Beförderungsbedingungen, denen sich Strauß mit dem Kauf seines Flugtickets unterworfen hatte, ist »die Mitnahme von Faustfeuerwaffen .. . in die Fluggastkabine grundsätzlich nicht gestattet«. Überdies verweisen die Luftjuristen auf die »Bord- oder Polizeigewalt des Flugzeugkommandanten«.
Strauß macht geltend, ihm sei »von behördlicher Seite« empfohlen worden, die Waffe zu tragen.
Er fühlt sich seit Wochen von einem knappen Dutzend Ferne-Briefen bedroht ("Kugel steckt schon Im Lauf«, »In Kürze wirst Du dran glauben"). Seit Anfang letzter Woche begleitet den CSU-Chef ein Beamter der Bonner Sicherungsgruppe.
Der Verfolgte rechtfertigte gegenüber dem SPIEGEL sein Waffentragen: »Wenn ich das nicht gemacht hätte und es wäre mir etwas passiert, dann hätte der SPIEGEL als erster geschrieben, der Strauß glaubt als bayrischer Kraftprotz alle Mahnungen in den Wind schlagen zu können.«
Gleichwohl besann sich der Bayer darauf, daß seine Luftrecht-Haberei politisch inopportun sei. Vor Jahren war der CDU-Vertriebenenminister Theodor Oberländer dem Spott der Nation verfallen, als er in einem Bonner Friseurladen unbedacht sein Jackett ab- und ein Pistolenhalfter samt Inhalt freigelegt hatte. Strauß, reichlich spät: »Ich will die Angelegenheit nicht dramatisieren.«