ATOMGESETZ Langsame Brüter
Selten einmal waren sich die Abgeordneten so einig. Erwin Stahl, Obmann für Forschung und Technologie bei den Sozialdemokraten, forderte, »das Parlament mehr einzuschalten«. Christian Lenzer, forschungspolitischer Sprecher der Union, verlangte nach »klaren legislativen Vorgaben«. Und für den Technologie-Experten der FDP Karl-Hans Laermann ist klar, daß jetzt »die Parlamente wieder mehr Zuständigkeit übernehmen müssen«.
Der überparteiliche Konsens der zerstrittenen Volksvertretung basiert auf dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster, vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die im Atomgesetz von 1959 festgelegte einfache Genehmigungspraxis für den Bau von Atomkraftwerken dem Grundgesetz entspricht.
Den Richtern, vom Landwirt Josef Maas aus Hönnepel gegen den Bau des Testreaktors SNR 300 vom Typ »Schneller Brüter« in Kalkar am linken Niederrhein angerufen, wollte nicht einleuchten, daß die Exekutiven -- also die Landesregierungen -- weitgehend autonom über die atomare Zukunft in Deutschland entscheiden können.
Sie störte insbesondere, daß mit einer schlichten Verordnung selbst die umstrittene Technologie eines Schnellen Brüters, der den Bomben-Baustoff Plutonium erzeugt, eingeführt werden kann. Kernsatz der Begründung: Die Folgewirkungen, Gefahren und Zwänge einer einmal in Gang gebrachten »Plutonium-Wirtschaft« erreichten »nationales Ausmaß, so daß nur der Gesetzgeber die Verantwortung für sie tragen kann«.
Das Atomgesetz« so die Meinung der Richter in Münster, in dessen Paragraph 7 der Bundestag vor 18 Jahren nur grobe Auflagen für die Genehmigung einer »Anlage zur Erzeugung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe« hineingeschrieben habe, reiche für den Kalkar-Brüter nicht mehr aus.
Der Vorwurf der Richter, die Abgeordneten entzögen sich in der Atomfrage ihrer Verantwortung, traf die Bonner Politiker empfindlich, weil zu Recht. Schon seit einiger Zeit sahen sich Regierung und Opposition zunehmend mit dem Vorhalt konfrontiert, durch ihr undurchsichtiges Taktieren die Bürger verunsichert, sie zur Selbsthilfe und vor die Gerichte getrieben zu haben.
Die Folge: In jedes Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke werden inzwischen von vornherein mehrjährige Gerichtsstreitigkeiten eingeplant. FDP-Laermann selbstanklägerisch: »Wir haben es hingenommen, daß die Dritte Gewalt die eigentlichen Entscheidungen fällt.« Und Bundestagsvizepräsidentin Annemarie Renger sieht gar schon den Weg vom »Rechtsstaat in den Justizstaat« beschritten.
Mit dem Richterspruch im Rücken wollen nun Parlament und Exekutive die Verlagerung der politischen Auseinandersetzung vom Plenum in die Gerichtssäle stoppen. Die langsamen Brüter von Bonn sind aufgewacht.
Zwar verweisen Matthöfers Experten darauf, der Bundestag habe schon 1959, als er das Atomgesetz beschloß, die Technologie des Schnellen Brüters gekannt. Immerhin sei damals ein Brüter, der EBR 1 im US-Staat Idaho« schon seit einigen Jahren in Betrieb gewesen. Juristen aus dem Justizministerium wiederum erinnern daran, daß »der Bundestag, wenn er über den Forschungsetat abstimme, auch über die damit finanzierten Projekte -- etwa den SNR 300 in Kalkar -- befinde.
Gleichwohl sind Regenten wie Abgeordnete der Meinung, die Baugenehmigung für Schnelle Brüter bedürfe künftig der parlamentarischen Akklamation. Kai Bahlmann, Leiter der Abteilung Öffentliches Recht im Justizressort: »Der Gesetzgeber sollte klar sagen, wie er zum Schnellen Brüter und zur Plutonium-Wirtschaft steht.«
Auf welche Weise er sich allerdings äußern soll, ist umstritten. FDP-Laermann will ein ganz neues Gesetz durchdrücken, in dem etwa in der Form eines »Bundesentwicklungsplans für Atomkraftwerke« detailliert die bisher allein vor den Gerichten abgehandelten Fragen nach Sicherheit und Bedarf beantwortet werden. Den Regierungs-Vordenkern reichte schon, wenn Schnelle Brüter im Atomgesetz ausdrücklich erwähnt und die Bestimmungen für Baugenehmigung und Betrieb präzisiert würden.
Mit dem Nachdenken über die Möglichkeiten einer parlamentarischen Absicherung von Atombeschlüssen müssen sich die Experten beeilen. Ohne schnelle Klarstellung durch den Bundestag droht dem Milliardenprojekt am
*Bei der Verhandlung des OVG Münster am 18. August in der Stadthalle von Kleve.
Niederrhein, für das schon 1,1 Milliarden Mark ausgegeben und Aufträge für weitere 970 Millionen Mark vergeben worden sind, der Bankrott.
Denn unter dem Druck des ausstehenden Spruchs aus Karlsruhe könnte schon die nächste, jetzt fällige Teilerrichtungsgenehmigung scheitern -- die Baustelle müßte für Jahre geschlossen werden. Holländer und Belgier, die zu 30 Prozent der Aufträge aus dem Gemeinschaftswerk Kalkar bezahlen, würden sehr schnell mit hohen Forderungen am Rhein stehen. Matthöfer-Zuarbeiter Wolf-Jürgen Schmidt-Küster: »Dann sagen die, kommt, Jungs, zahlt mal zurück.«
Schon in den nächsten Wochen werden sich die zuständigen Ausschüsse des Bundestages mit dem heiklen Brüter befassen. Und auch eine Zusammenkunft des Energie-Kabinetts unter Vorsitz von Bundeskanzler Helmut Schmidt ist bereits terminiert.
SPD-Forschungsminister Hans Matthöfer und FDP-Wirtschaftsminister Hans Friderichs kommt der Zeitdruck denkbar ungelegen. Denn wie die neuen Bestimmungen auch gefaßt werden: Der Gesetzgeber müßte sich, soll ein finanzielles Desaster vermieden werden, ausdrücklich zugunsten des Schnellen Brüters entscheiden -- für eine Technologie, die in beiden Regierungsparteien äußerst umstritten ist.
Schlimmer noch: Im November steht bei den Parteitagen von SPD und FDP die Grundsatzdiskussion an, ob der Bau von Atomkraftwerken auf Jahre gestoppt werden soll. Ein im Schnellverfahren eingebrachtes Atomgesetz, von den Ministern Matthöfer und Friderichs gefördert, müßte den Delegierten jede Energiediskussion als nahezu sinnlos erscheinen lassen.