LEBENSLANG
(Nr. 15/1970, Justiz-Skandal Vera Brühne)
Lassen Sie doch bitte den Kern dieses Brühne/Ferbach-Skandals -- der ja nur vorgeschobenes Symptom eines allgemeinen Unbehagens gegenüber der Rechtsprechung ist -- nicht ganz außer acht: Will heute jemand Flugzeugführer werden, wird vor der Ausbildung charakterlich gesiebt. Will jemand Fahrlehrer werden, muß er vorher durch die PMU des TÜV (Psychologisch-Medizinische Untersuchung), wo über 80 Prozent (!) bereits ausscheiden. Obwohl aber zum Beispiel ein Richter (potentiell) viel mehr menschliche Schicksale willkürlich zerstören kann als etwa ein Flugzeugführer oder Fahrlehrer (die nach offensichtlichen Fehlhandlungen abgesetzt werden können), kann heute jeder Hinz und Kunz, jeder Psychopath, jeder charakterlich Minderwertige ohne weiteres Richter werden!
Nussdorf (Bayern) ELMAR TH. SCHMIDT
Das persönliche Engagement, mit dem Sie den Artikel über den Brühne-Prozeß geschrieben haben, ist sicher auch mit dadurch zu erklären, daß Sie selbst ein »Justiz-Geschädigter« sind. Aber gerade deshalb und auch weil Ihr Blatt
* Im Mordprozeß in München am 23. Mai 1952.
sonst einen begrüßenswert kritischen Standpunkt gegenüber unserer Justiz vertritt, den die deutsche Presse allgemein sehr vermissen läßt, sollte Sie dieser Justizskandal kaum noch in Erstaunen versetzen. Wir haben doch bis in die höchsten Instanzen unserer Bundesgerichte kaum unabhängige Persönlichkeiten als Richter, die wägen, Recht sprechen und eigentlich nur etwas Selbstverständliches tun, wenn sie alle Zweifel zugunsten eines Angeklagten auslegen.
Hamburg HERBERT G. ANDRESEN
Die Praktiken des Brühne-Prozesses werden täglich in deutschen Gerichtssälen angewandt. Ein Fehlurteil, ausgesprochen in einem deutschen Gericht, ist genauso alltäglich wie ein Verkehrsunfall auf Deutschlands Straßen.
Diez (Rhld.-Pf.) AUGUST KLINKHAMMER
In »Aspekte«, dem Kulturmagazin des ZDF, erhob Schmieding den Justizskandal Brühne mit Recht zur Kulturschande. Sehr erfreulich ist, daß nun auch Sie selbst den Fall ebenso kritisch wie ausführlich aufgreifen. Die strafrechtliche Behandlung der Sache Brühne lief ab -- ebenso die Fälle Rohrbach, Mariotti und andere -- genau nach den Regeln der Hexenprozesse. Jeder verbrannten Hexe war der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel vorgeworfen worden. Den geschlechtlich etwas freigiebigen Angeklagten Brühne, Rohrbach und so weiter war in gleicher Weise »alles zuzutrauen«. Also galten sie von Anfang an so lange als schuldig, bis sie vielleicht den an sich durchweg unmöglichen Beweis ihrer Schuldlosigkeit führten. Andererseits galt jeder an den Haaren herbeigezogene Schein einer Schuld als Beweis.
Oelde (Nrdrh.-Westf.) JOSEF FRENKEN
Oberrichter i. R.
Vera Brühne wurde nur aufgrund von Indizien zu lebenslänglich verurteilt. In einem Rechtsstaat aber sollte gelten »im Zweifelsfalle für den Angeklagten« Schuldig oder nicht, sie hat genug gelitten.
Bayreuth KARL HOFFMANN
Der SPIEGEL ist bekannt für gutes Deutsch. Das »Juristendeutsch« ist ebenso bekannt als schlechtes Deutsch. Es hat in dem Strafgesetzbuch das unmögliche Wort »lebenslänglich« geprägt. Warum benutzt auch der SPIEGEL dieses Falschwort, das längst durch »lebenslang« hätte ersetzt werden müssen? Das Leben ist nämlich nicht kürzlich oder länglich, sondern kurz oder lang.
Dortmund DR. JUR. OTTO-WILHELM HAGER