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LEICHEN
(Nr. 24/51, Briefe)
Mit Interesse habe ich den Brief des Herrn Dr. Egon Ahlmer gelesen. Es ist tatsächlich so, daß eine Leiche eines Eigentums nicht fähig ist, woraus sich ergibt, daß eine Leiche u. a. auch niemals gestohlen werden kann. Aber vielleicht ließe sich im oben angeführten Falle etwas über § 367, Abs. 1 StGB. erreichen? Wenn aber der Chefarzt selbst die Sektion vorgenommen haben sollte, dann dürfte auch diese Möglichkeit nicht gegeben sein.
Bad Godesberg
Alfred Pohl