Lieber krank
(Nr. 1(1978, Prozesse)
Während früher Angeklagte oder Verurteilte. die eines Kapital-Verbrechens beschuldigt waren, für ihre Unschuld kämpften, ist es neuerdings Mode geworden, daß NS-Angeklagte für ihre Krankheit kämpfen. Die höheren Chargen tun dies am laufenden Bande mit Erfolg. In mehreren dieser Prozesse, in denen ich als Nebenkläger die Hinterbliebenen der Opfer vertrete, habe ich die Erfahrung gesammelt und auch offen vor Gericht unwidersprochen ausgeführt, daß die Justiz diesem Kampf um die Krankheit der früheren hohen NS-Funktionäre nicht gewachsen ist. In der Schwurgerichtsverhandlung gegen den ehemaligen Gruppenchef im Auswärtigen Amt. Horst Wagner, angeklagt wegen Beteiligung an der sogenannten Endlösung der Judenfrage in mehreren hunderttausend Fällen, hat die Essener Staatsanwaltschaft erklärt: »Der Angeklagte ist nicht verhandlungsunfähig, sondern verhandlungsunwillig.« Attest folgt auf Attest, dies geht seit Jahren.
Die Flucht in echte oder weniger echte Krankheit oder Verhandlungs- oder Haftunfähigkeit ist vielen »Großen« gelungen, selten gelingt sie kleineren Sündern.
Wie wäre es mit meinem Vorschlag, daß für diese Senioren, meist zwischen 60 und 70 Jahren, einst von hohem Rang, eine besondere Rehabilitationsklinik eingerichtet wird zum Beispiel für Kreislauf, rheumatische und ähnliche Leiden, Hüftleiden, Prostatabehandlung und anderes. Sie sollte kostenlos sein. Vielleicht kann ein Immobilienmakler ein geeignetes Objekt aussuchen. der kürzlich gegen eine Kaution von 750 000 Mark von der Haft verschont wurde, obwohl gegen ihn ein schweres NS-Verfahren schwebt. Aber ich habe meine Zweifel, ob die Patienten kommen würden, um sich wieder medizinisch in Stand bringen zu lassen, denn die Flucht in die Krankheit ist nun einmal doch einem Bekenntnis und der Reue vorzuziehen, in deren Folge eine Freiheitsstrafe droht.
Frankfurt DR. ROBERT M. W. KEMPNER früherer stellvertretender US-Hauptankläger in Nürnberg
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