BM-ZEUGEN Lohn der Angst
Fünf Stunden dauerte es, dann hatten ihn die Beamten des Stuttgarter Landeskriminalamtes soweit. Hans-Peter Konieczny, genannt Conny, Drucker und Fälscher der Baader-Meinhof-Gruppe, gestand und erklärte sich obendrein zur Mitarbeit bereit.
Schon einen Tag später, am 8. Juli 1972, lieferte er die BM-Leute Irmgard Möller und Klaus Jünschke seinen neuen Freunden von der Polizei hei einem Geheimtreff in Offenbach zur Verhaftung. Den Rechtsanwalt Jörg Lang, derzeit im Untergrund, enttarnte er als aktiven BM-Werber.
»Wenn ich daran denke«. sagt Konieczny heute, »könnt' ich mich in den eigenen Arsch beißen.«
Vor vier Jahren. so der Drucker. »haben die mir das Blaue vom Himmel versprochen«. Bundesanwaltschaft und Kripo hätten ihm. damals 19, zugesagt. er werde
>sofort nach Beendigung seiner Aussage entlassen.
nur geringfügig bestraft,
* in den Genuß der »mindestens fünfstelligen Belohnung« kommen und vor Racheakten geschützt.
Kriminalrat Günter Textor, erfolgreicher BM-Fahnder des Stuttgarter Landeskriminalamtes, mag das »nicht ganz so bestätigen«, räumt aber ein, den abtrünnigen RAF-Genossen »auf die unbestreitbaren Vorteile« hingewiesen zu haben, die »seine Mitarbeit ihm einbringen« werde.
»Auf die Vorteile wart' ich noch«, räsoniert indessen der Kronzeuge, »bisher habe ich überhaupt bloß Nachteile gehabt.« Zwar wurde Konieczny nach siebenwöchiger Untersuchungshaft freigelassen, mit 3000 Mark Vorschuß auf die Belohnung versehen und einige Wochen von einem Beamten betreut. aber dann reduzierten sich die amtlichen Bemühungen darauf, den aussagewilligen Conny wie der es heute sieht -- »wegen jedem Scheiß vom Arbeitsplatz wegzuholen«. 62 »Büttelbesuche« zählte er seit seiner Freilassung.
Mal sollte er Tatorte von ehedem identifizieren, mal RAF-Sympathisanten auf Demonstrationsphotos ausmachen, und schließlich fragte man ihn auch mal, oh er Beamtenanwärtern etwas Radikales nachsagen könne. Wenn er danach an seinen Arbeitsplatz zurückkam, »wurde ich von den Chefs und Kollegen angepflaumt. und das nervt dich ganz schön«.
Er machte damit ähnliche Erfahrungen wie der BM-Mann Karl-Heinz Ruhland, der sich als erster von der Gruppe losgesagt und ausgepackt hatte. Ruhland gab Diebstähle, Einbrüche und Überfälle als BM-Mitglied zu und brauchte von der gegen ihn verhängten viereinhalbjährigen Strafe nur zweieinhalb Jahre abzusitzen: »Hätte ich nicht ausgepackt, hätte ich acht Jahre gekriegt, aber heute hätte ich meine Ruhe.« Auf eine Frage im SPIEGEL-Interview (10/1976), ob sich der Handel für ihn nicht doch gelohnt habe, antwortete Ruhland: »lm Gegenteil. Ich hin von Anfang an beschissen worden.« Befragt, was der Staat nunmehr für ihn leiste. sagte das ehemalige BM-Faktotum: »Einen Dreck. Er läßt mich hängen.«
Der Kronzeuge Ruhland versteckte sich in einer einsamen Waldgegend, Arbeit fand er nicht, und weil er länger als zwei Jahre ohne Arbeit war, bekam er auch keine Arbeitslosenunterstützung. Eine neue Identität kann es für ihn erst geben, wenn vielleicht in fünf Jahren -- alle Prozesse, in denen er als Zeuge aussagen soll, abgeschlossen sind. Ruhland: »Ich würde mich au) nichts mehr einlassen. Ich rate jedem ab, Aussagen zu machen ... Hinterher kriegt man von den Behörden nicht die geringste Unterstützung.«
Es ist das typische Kronzeugen-Schicksal -- zumal in der Bundesrepublik, wo sich das Bonner Parlament nach langem Hin und Her Anfang des Jahres schließlich dagegen entschied, den anrüchigen Handel der Justiz mit Verbrechern (Belastungsaussagen gegen Strafrabatt oder Belohnung) im Gesetz ausdrücklich festzuschreiben. Mit Recht, denn die Versuchung jedes Kronzeugen, die eigene Haut durch ein Übersoll an Belastung seiner Mittäter zu retten, mindert zwangsläufig auch seine Glaubwürdigkeit und damit seinen forensischen Wert.
Hans-Peter Konieczny, dem bislang kein Prozeß gemacht wurde und der sich nicht nur als Zeuge zur Verfügung stellte, sondern sogar aktiv bei der Ergreifung Jünschkes und Irmgard Möllers mitwirkte, klagt heute: »Vor vier Jahren haben die mir das Blaue vom Himmel versprochen -- gehalten haben sie kaum etwas.«
Runde 40 000 Mark Belohnung hatte er sich ausgerechnet -- 25000 Mark für Tips zur Möller-Ergreifung, 15000 Mark für Hinweise zur Jünschke-Festnahme. Und die Hoffnung auf soviel Geld ließ ihn von Vernehmung zu Vernehmung eilen: »Da verdrängste ganz schön die Angst, daß die von der RAF dich vielleicht doch eines Tages umnieten.«
Den Lohn der Angst wollte er schließlich bei den Staatsanwälten kassieren, die laut Fahndungsblatt »für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung« der gesuchten Baader-Meinhof-Gruppenmitglieder Jünschke und Ingeborg Barz führen, insgesamt 30 000 Mark ausgelobt hatten. Konieczny erbat sich, da »die Ergreifung Jünschkes ausschließlich durch meine Hinweise und meine aktive Teilnahme möglich war«, die Hälfte, »also DM 15 000«.
Die pfälzischen Staatsanwälte freilich mochten Koniecznys Sicht der Dinge nicht übernehmen. »Nicht lediglich für die Ergreifung des Angeklagten Jünschke«, so schrieben sie zurück, sei das Geld ausgelobt worden, vielmehr »für Hinweise, die zur Ergreifung der an der Tat beteiligten Personen führen«, und da sei »mit Ansprüchen weiterer Personen zu rechnen«.
Kein Geld im Falle Jünschke -- kein Geld im Falle Möller. Die BM-Komplizin war zusammen mit sieben anderen Anarchisten auf einem Fahndungsblatt gesucht worden, ausgeschriebene Gesamtbelohnung: 200 000 Mark -- »durch acht, macht 25 000 für mich«. meinte Konieczny.
Die Hamburger Justiz, die Irmgard Möller verurteilt hat, will mit der Belohnung nichts zu tun haben. Sie empfahl dem Bittsteller, sich an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zu halten. Am Dienstag vorletzter Woche wandte sich der Zeuge denn auch nach Karlsruhe, und am selben Tage erfuhr der SPIEGEL von Bundesanwalt Erwin Fischer, wie der Bittsteller beschieden werden wird: »Wir haben keine Auslobung ausgesetzt«, es könne zwar sein, daß »irgendeine Polizeistelle« irgendwas ausgelobt habe, aber »bei uns ist nichts, und wir wissen auch nichts«.
Denn für Informant Konieczny, der »die Kohle«. von der er »glaubte. daß ich die in jedem Fall kriege«, schon im Vorgriff halb verheizte, bedeutet das »eine glatte Katastrophe«. Er war mittlerweile als selbständiger Drucker gescheitert, hatte sich als Kellner und als Fluchthelfer versucht, sich ein Betrugsverfahren und »ein paar tausend Mark Geldstrafe« eingehandelt.
Dem Polizeihelfer Konieczny wollte es partout nicht gelingen, sich »in die Scheiß-Bürgerwelt wieder einzubauen«. Denn: »Ich hab« einen Hund, ein Kind, eine Frau und eine Freundin, und das kostet alles Geld wie d'Sau, aber ich habe auch Schulden, und wenn im Frühjahr die Möller wieder rauskommt, drohen mir womöglich noch ganz andere Sachen.«
Im Zorn zerriB er den Bescheid der Staatsanwaltschaft aus Kaiserslautern und meinte: »Ich kann bloß sagen, wer mit den Bullen zusammenarbeitet, muß Tinte gesoffen haben.«