Mätzchen
Zu Ihrem Artikel »Stromsperre. Recht geht vor Licht« (Nr. 37). Das Problem ist viel einfacher. Es handelt sich zunächst einmal um die Frage, ob wirklich der Vater haftet. Muß ein Vater halbwüchsige Kinder unter Daueraufsicht stellen, um zu verhindern, daß sie mit einem kleinen Ball an einer Stelle spielen, an der Gefahr für Starkstrom-Leitungen besteht? Ich will die Frage nicht beantworten; sie wird den Verhältnissen entsprechend zu beantworten sein. - Zum anderen handelt es sich um die Frage, ob das Elektrizitätswerk den Strom sperren darf für eine Forderung, die außerhalb des Stromlieferungsvertrages entsteht. Ich möchte das verneinen, weil hier sowohl die Monopolstellung einerseits wie auch die Notwendigkeit des Strombezuges andererseits zu beachten ist.
Das ist alles; alles andere sind Mätzchen, mit denen zwar der Rechtsberater für sich Reklame macht - wozu Sie ihm die Möglichkeit geben - , die aber die Frage selbst nicht berühren.
Ich möchte Ihnen übrigens einmal empfehlen, den Fall, um eine Kleinigkeit geändert, in seinem Ausgangspunkt nochmals zu betrachten: 4 Jungen spielen Ball; es handelt sich um die Söhne wohlhabender Eltern. Zufälligerweise wird ein nicht beteiligter armer Junge getroffen und verliert ein Auge. Und nun kommt der Rechtsanwalt und trägt das vor, was Sie sogar mit Bildwiedergabe verherrlichen: sämtliche Jungen erklären übereinstimmend, daß sie den Ball, der den Jungen getroffen hat, nicht geworfen haben. Ein Beweis für einen einzelnen ist nicht möglich. Sollte nicht gesamtschuldnerische Haftung gegeben sein, wenn vier Leute gemeinsam Handlungen vornehmen, die Gefahr bringen? Kommt es denn wirklich darauf an, daß der festgestellt wird, der den Ball geworfen hat?
Düsseldorf
HANS HIRT