Justiz Mal ein Signal
Wolfgang Klinghardt, 50, Vorsitzender der 3. Zivilkammer beim Landgericht in Offenburg, machte in einem amtlichen Beschluß aktenkundig, was seine Kollegen allenthalben schweigend registrieren -- den drohenden Stillstand der Rechtspflege infolge Richtermangeis und Überlastung.
Nach dem Weggang eines Richters und Verdoppelung des Geschäftsanfalls inszenierte der Badener einen in der deutschen Gerichtsgeschichte einmaligen Kraftakt: Statt Prozesse, wie sonst in solchen Fällen üblich, einfach auf die lange Bank zu schieben, leistete er für die Justiz einen Offenbarungseid.
Anders als andere Richter, für die schleppende Erledigung und lange Prozeßdauer inzwischen zur Routine geworden sind, offenbarte Klinghardt seine Zwangslage: »Die Anberaumung eines Termins«. so entschied er im März, »wird abgelehnt, solange ein weiterer (vierter) Richter der Kammer nicht zugewiesen ist.«
Weniger an die Adresse des Klägers als an die Adresse des baden-württembergischen Justizministers gerichtet, begründete Klinghardt seinen ungewöhnlichen Schritt mit Zahlen: Seine Kammer hatte 1972 insgesamt 914 Verfahren zu bearbeiten. »Davon wurden 561 erledigt, am 31. 12. 1972 waren noch 353 anhängig.«
Die Zunahme an Klagen gegenüber 1970 betrug laut Beschluß 67 Prozent und stieg allein in den ersten beiden Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um weitere 39 Prozent. Die Justizverwaltung sei -- so Klingenhardt -- »wiederholt seit Jahren auf diese zu erwartende Entwicklung mit der Bitte um Abhilfe hingewiesen worden«.
Erstes Opfer des Richterstreiks war eine saarländische Firma, die einer Offenburger Industriemontage-Gesellschaft einen Autokran vermietet hatte und die unbeglichene Rechnung in Höhe von 1534 Mark einklagte. Kläger-Anwalt Harald Hoffmann aus Saarbrücken forderte vom Stuttgarter Justizministerium »umgehend Abhilfe« und bat um Rat, »wie wir unserer Partei erklären sollen, daß das Gericht zwar die Einzahlung eines Prozeßkostenvorschusses verlangt, dann aber nichts mehr tut«.
Der Beschluß, den Anwalt Hoffmann für »rechtswidrig« hält, scheint ihm wiederum »angesichts des aufgezeigten Sachverhaltes doch verständlich«. Er legte Beschwerde beim Freiburger Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ein und bezeugte gleichwohl dem Offenburger Richter Respekt: »Es ist wohl ein einmaliger Vorgang, daß eine Zivilkammer zu dem Mittel der Rechtsverweigerung greift, weil sie sich anders offensichtlich bestehender Mißstände in der Justizverwaltung nicht mehr erwehren kann.«
An einem »eklatanten Fall von lang andauernder Rechtsverweigerung« möchte indessen Ministerialrat Dr. Wilhelm Schmolz, 42, Personalreferent im Stuttgarter Justizministerium, noch nicht glauben, obwohl ihm inzwischen ein Dutzend gleichlautender Klingenhardt-Beschlüsse bekannt sind. Schmolz, vom OLG um Stellungnahme gebeten, hat »das Gefühl, daß man in Offenburg mal ein Signal setzen wollte«.
Auch aus seiner Sicht hat es beim Landgericht Offenburg »vorübergehend einen Engpaß« gegeben, namentlich durch eine Beförderung und eine Abordnung. Ersatz zu beschaffen sei schwierig, denn »nach Offenburg geht eben nicht jeder«. Ab Mai jedoch sei man mit der »Planrichterbesetzung wieder aus dem Schneider« -- also mit jener Minimalausstattung an Richtern, die schon bislang der Offenburger Prozeßflut nicht Herr werden konnte.
Anwalt Hoffmann, der seinem ungeduldigen Mandanten gern Rat erteilen möchte und nicht kann, erhielt letzte Woche zwiespältige Antwort vom Ministerium: »Sie dürfen versichert sein«, so konnte er lesen, »daß das Justizministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternehmen wird«, aber die Kunde der obersten Justizbehörde enthielt auch diesen Satz: »Eine weitere personelle Verstärkung des Landgerichts Offenburg wird im Jahr 1973 voraussichtlich noch nicht möglich sein.«
Durch die Klagenflut, so Schmolz zum SPIEGEL, »sind wir etwas in der Enge«. Zwar sei es in Baden-Württemberg »nicht entfernt so dramatisch« wie in Nordrhein-Westfalen, wo allein im OLG-Bezirk Hamm 95 Planstellen und 67 Probestellen für Richter unbesetzt sind, aber auch hier sei »die Situation ernst geworden, weil der Geschäftsanfall eben allgemein anzieht«.
Just auf diesen Umstand hatte Richter Klinghardt hingewiesen. »In den Haushaltsplänen der Länder«, so notierte er in seinem Beschluß, sei »dieser Entwicklung offensichtlich nicht diejenige Aufmerksamkeit gewidmet worden, auf die der rechtsuchende Bürger einen Anspruch hat«.
Noch in diesem Monat will sich der Freiburger OLG-Senat mit den Offenburger Beschwerden befassen. Daß »formelle Justizverweigerung -- zum Beispiel durch Nichterledigung einer Sache -- einen durch ... das Grundgesetz verbotenen Fall darstellt«, hat freilich das Bundesverfassungsgericht längst entschieden.