»Man wollte ein bisschen kitzeln« - DER SPIEGEL
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STRAFJUSTIZ »Man wollte ein bisschen kitzeln«

Angeklagt ist ein Hamburger Richter. Er soll das Recht gebeugt und zwei Männer ihrer Freiheit beraubt haben. Doch schon vorher hatte dieser Richter von sich reden gemacht. Von Gisela Friedrichsen
• aus DER SPIEGEL 40/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ronald, nie vergisst er hinzuzufügen »zweiter Name Barnabas«, Schill, 41, gibt sich als Richter so, als sei er ein Schauspieler, der einen Richter spielt. Nicht irgendeinen Richter, die Rolle hätte er nicht angenommen. Er spielt einen angeklagten Richter.

Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung in zwei Fällen wird ihm vorgeworfen. Das sind, für einen Richter, ein Verbrechen und ein Vergehen von besonderem Gewicht. Doch das macht nichts. Endlich ist die Rolle da, in der er glänzen kann.

Er hat auch einen Spitznamen. Er ist der »Richter Gnadenlos«. Er verhängt 14 Monate Haft, wenn die Staatsanwaltschaft 1000 Mark Geldstrafe für angemessen hält. Er verurteilt zu zwei Jahren vier Monaten Haft, ohne dem Angeklagten einen Verteidiger beizuordnen. Er treibt es so, dass sogar die Staatsanwaltschaft seine Befangenheit besorgt.

Besonders allergisch ist er gegen Angeklagte aus dem linken Milieu, wenn die in Händel mit der Polizei geraten. Da sieht er regelmäßig eine »besonders rechtsfeindliche Einstellung«.

Am 19. Mai 1999 verurteilt er einen Mann aus dem Umfeld der Roten Flora, des umstrittenen »Stadtteil-Kulturzentrums« im Hamburger Schanzenviertel, zu einem Jahr drei Monaten Haft ohne Bewährung, weil dieser die Polizei genötigt haben soll. Antrag der Staatsanwaltschaft: sechs Monate auf Bewährung. Später die Korrektur des Landgerichts: vier Monate auf Bewährung.

In jener Verhandlung am Mittwoch vor Pfingsten ging es hoch her. Schill hatte Journalisten telefonisch eingeladen. Er wollte Publikum für seine Vorstellung - ein für einen Richter sehr auffälliges Verhalten.

Bis zur Urteilsverkündung ging es leidlich. Ein Journalist, der dabei war: »Na ja, da war auf beiden Seiten Spannung. Man wollte schon ein bisschen kitzeln.« Die Staatsanwältin: »Ich hatte auch den Eindruck, dass sich das hochgeschaukelt hat.«

Dann sollte sich das Publikum zur Urteilsverkündung erheben. Keiner stand auf. Schill ermahnte, forderte auf, drohte. Die Personen, die nicht aufstehen wollten, sollten den Saal verlassen.

Die meisten gehen, ein paar wenige bleiben. Einer sitzt weiterhin. Schill droht. Endlich bequemt sich der Zuschauer, sein Hinterteil vom Sitz zu lupfen. Drei Tage Ordnungshaft.

Nun geht es erst richtig los. Die Zuschauer stürmen den Saal. Randale, Gebrüll, Tritte, Schläge. Einer versucht, die Balustrade vor den Zuschauerbänken zu überklettern. Schill geht auf die Tobenden zu, schreit: »Aufhören!« Eine Justizwachtmeisterin wird getreten, hat nachher Blutergüsse an den Oberschenkeln. Ein junger Mann mit roter Jacke, der über die Balustrade wollte, wird herausgegriffen. Drei Tage Ordnungshaft, abführen. Ab in die Zelle. Vor dem Saal werden die Beamten mit Essensresten beworfen. Die Anwälte der Inhaftierten legen sofort Beschwerde ein.

In dem Tumult kam es nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Begründung der Beschlüsse oder gar einer Belehrung über Rechtsmittel. Auch das Protokoll der Sitzung ist nicht komplett. Die Protokollführerin: »Ich wusste doch in dem Durcheinander nicht, was ich aufschreiben sollte.«

Schill ist von dem Tumult nicht überrascht worden. Er hatte Randale erwartet. Er hatte nicht nur Journalisten, sondern auch Polizei bestellt. Die meisten Amtsrichter kennen sich mit Ordnungshaft nicht aus, da es in ihren Verhandlungen ruhig zugeht. Auch Schill kannte sich nicht aus. Warum hat er sich dann nicht rechtzeitig sachkundig gemacht über das Procedere, über die Niederschrift im Protokoll, über Fristen, Rechtsmittel und Ähnliches?

Bis Freitag liegen die Beschwerden bei Schill, die Festgenommenen sitzen trotz Beschwerde weiterhin in Haft. Pfingsten steht vor der Tür.

Erst gegen 16 Uhr an jenem Freitag bringt Schill den Vorgang zum für die Entscheidung zuständigen Hanseatischen Oberlandesgericht, wo sich eigens ein Senat bereithält. Schon nach einer Stunde Beratung wird die Ordnungshaft aufgehoben, weil das Protokoll lückenhaft und der Vorgang daher nicht nachvollziehbar ist. Um 18.50 Uhr sind die Inhaftierten frei.

Eine Oberstaatsanwältin als Zeugin: »Wenn drei Tage Ordnungshaft verhängt werden, darf man sich mit dem Rechtsmittel nicht drei Tage Zeit lassen, bis die Sache sozusagen faktisch erledigt ist. Wenn wir Rechtsmittel, die ein Bürger hat, so ad absurdum führen ...«

Der Richter als Angeklagter. Schill erscheint mit zwei Bodyguards im Saal. Im Zuschauerraum brandet Beifall auf. Eine Dame schenkt ihm Blumen. Pralinen für die bittere Stunde, die doch so süß ist. Lächelnd eine kleine Verbeugung. Das ergraute Publikum, nur eine Dame trägt eine rosa Schleife im Haar, ist hingerissen.

Er ist der Mann, er nennt sich selbst »einen Hoffnungsträger«, der artikuliert, was viele heimlich denken. Ein Quäntchen Wahrheit - und dann geht es wieder weit übers Ziel hinaus. Ungeniert ist er fürs Draufhauen, Wegsperren und Abschieben, als wüsste er es als Volljurist nicht besser. Die Zahl der Verbrechen in Hamburg werde er, sagt er, wenn er denn erst mal Innensenator ist, innerhalb von 100 Tagen um die Hälfte reduzieren. Das »Kartell strafunwilliger Jugendrichter« werde er auflösen, Bettler und Junkies von Hamburgs »Prachtstraßen« verbannen - »Null-Toleranz für alle Gesetzesbrecher und Gewalttäter« und so fort. Und Arbeit für jeden, wenn er nur wolle.

Schill hat im Juli die »Partei Rechtsstaatlicher Offensive (PRO)« gegründet. Er will damit in den Senat einziehen. 20 bis 30 Prozent der Wähler, das ist sein Wunsch.

Als Angeklagter schweigt der Richter Schill zunächst. Denn »meine innere richterliche Willensbildung sollte nicht ohne Not in der Öffentlichkeit präsentiert werden«. Ein aparter Gedanke.

Zweiter Sitzungstag vor der Großen Strafkammer 3 des Hamburger Landgerichts. Wie ein Blitz schlägt es ein. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Göhlich teilt einen Anruf des Amtsgerichtspräsidenten Heiko Raabe mit. Herrn Raabe sei bei der Zeitungslektüre über den ersten Sitzungstag etwas eingefallen: Er habe am 31. Mai 1999 mit dem Richter Schill ein Gespräch über die späte Weiterleitung der Beschwerden geführt. Es gebe einen Vermerk über dieses Gespräch. Möglicherweise sei Entlastendes für Schill vorzubringen.

Dem Blitz folgt Donner in den Medien. »Der Fall Schill entwickelt sich aus der Sicht derer, die in dieser Sache ein Exempel statuieren möchten, zu einem justizpolitischen Horrortrip und droht zu einem Fall Raabe zu werden«, schreibt die »Welt«.

Dann kommt Herr Raabe als Zeuge. Er gilt als Schills Intimfeind. Er hat, anders als Schill, sichtlich Mühe mit der ungewohnten Rolle. Richter bleibt Richter, auch als Zeuge. Er bewertet, schätzt ein. Nichts ist mit Entlastung. Er habe Schill damals gefragt, warum es so lange gedauert habe mit den Beschwerden. »Vielleicht kann man Rückschlüsse auf schlechtes Arbeitsverhalten bei Herrn Schill ziehen, aber nicht auf Vorsatzverhalten. Das ist meine Bewertung.« Die Verteidigung, fügt er hinzu, die werde sicher etwas Entlastendes aus dem vergessenen Gespräch machen wollen.

Er schweift ab. An eine »komische Arabeske« erinnere er sich. Mit Schill habe er in Kommentarbänden geblättert bezüglich der Frist, innerhalb der eine Beschwerde zu bearbeiten sei. »Und siehe da, der Präsident hatte Recht«, sagt Raabe über sich.

Wollte er den Kollegen Göhlich - ein Verstoß gegen alle richterlichen Regeln - vor einem Schachzug der Verteidigung Schills warnen? Dann ist er an den Falschen geraten. Der Vorsitzende Göhlich hat korrekt reagiert und alles öffentlich gemacht. Nun steht Raabe da. Seine Befragung ist noch nicht abgeschlossen.

Aus der Aufführung, in der Herr Schill als Richter so auftritt, als sei er ein Schauspieler, der einen Richter spielt, ist unversehens eine Hauptverhandlung am Rand des Abgrunds geworden, der den Namen »richterliche Unabhängigkeit« trägt.

Das Deutsche Richtergesetz sagt, die Richter seien unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das ist ein Satz, bestimmt und ziemlich unbestimmt zugleich. Die Ausführungen zur »Dienstaufsicht« helfen nicht weiter: »Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.«

Greifbar ist einzig, dass Richter nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus gesetzlichen Gründen entlassen oder ihres Amtes enthoben, an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden können. »Weisungen« dürfen von keiner Seite erteilt werden. Herrn Schill durfte also nichts vorgeschrieben und auch nichts verboten werden.

Der Richter hat sich laut Gesetz innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Aber er hat sich auch, wie es in einem Kommentar dazu heißt, »ganz allgemein im täglichen Leben Zurückhaltung aufzuerlegen und sein Verhalten stets so einzurichten, dass er nicht als uneinsichtig oder rechthaberisch erscheint oder sonst als einer einseitigen Betrachtungsweise verhaftet oder als voreingenommen gilt«.

Das bedeutet aber nicht, dass sich ein Richter völlig unsichtbar machen müsste. »Er soll engagiert am allgemeinen und politischen Leben teilnehmen. Er soll für seine Ansichten kämpfen.« Er soll alles und nichts. Eines steht gegen das andere.

Man unterstellt dem Richter, dass er um seine Verantwortung weiß. Genügt er dem nicht - Ratlosigkeit. Was soll man mit einem Richter Schill, einem Autofan, tun, der eine verwirrte Frau, die ein paar Autos in ihrer Verwirrung zerkratzt hat, zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt? Man kann es ihm nicht verbieten.

Die Verantwortungsfreiheit des Richters endet, wenn er sich selbst außerhalb der Rechtsordnung stellt, wenn er das Recht beugt, wenn er gegen die verfassungsmäßige Grundordnung verstößt. Doch wie beweist man dieses Ende?

Regionale Umstände sind nicht unbeteiligt daran, ob gegen einen Richter vorgegangen wird oder nicht. Der Sievekingplatz des Stadtstaates Hamburg, um den sich Amts-, Land- und Oberlandesgericht scharen - er ist ein Dorfplatz der Gerechtigkeit. Man kennt, man beobachtet sich. Man wird schnell zum Nestbeschmutzer. Ist deshalb gegen einen Richter Schill, der die Todesstrafe befürwortet, falls sich dafür eine parlamentarische Mehrheit finde, erst so spät etwas unternommen worden?

Er hat im Fernsehen die Urteile seiner Kollegen diffamiert, ein geradezu skandalöses Verhalten. Der Richterbund hat dagegen protestiert. Ebenso hat der Richterbund kritisiert, dass die Hamburger Vorsitzende Richterin am Landgericht, Barbara Salesch, im Fernsehen ihre Show abzieht. Nichts geschah. Ein Richter muss selbst wissen, was er tut. Und wenn nicht?

Auch in Kiel steht ein Amtsrichter vor Gericht, angeklagt wegen Urkundenfälschung und, damit zusammenhängend, Rechtsbeugung und Körperverletzung. Auch mit ihm tut sich die Justiz schwer. Seit mehr als 40 Tagen wird schon verhandelt, das Urteil wird 2001 erwartet.

In Stade konnte ein Amtsrichter einfache Leute um ihren Besitz bringen. Er bekam fünf Jahre. »Ich dachte, ein Richter tut nichts Böses«, klagt die 79-Jährige, die durch ihn ihr Häuschen verlor. Es dauerte lange, ehe in seine richterliche Unabhängigkeit eingegriffen wurde.

Der Strafprozess gegen den Richter Schill ist ein dringender Anlass, sich wieder einmal mit diesem kaum definierten Begriff der »richterlichen Unabhängigkeit« zu befassen. Das Urteil für oder gegen Schill ist dabei fast ohne Bedeutung.

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