Maulkorb - DER SPIEGEL
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KARTELLAMT Maulkorb

• aus DER SPIEGEL 36/1961
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Mit einer fernschriftlichen Beschwerde

an den Bundeswirtschaftsminister hat sich die Weinbrandfirma Asbach & Co. aus Rüdesheim der Attacke zu erwehren versucht, die Bundeskartellamts-Präsident Dr. Eberhard Günther gegen, ein geschäftliches Uralt-Prinzip der westdeutschen Weinbrandhersteller angesetzt hat, die sogenannte Preisbindung der Zweiten Hand.

In ihrem Fernschreiben heischten die Firmeninhaber am Donnerstag der vorletzten Woche von dem Minister eine verbindliche Auskunft darüber, »ob Sie in einer Ausübung Ihrer Dienstaufsicht Herrn Dr. Günther dazu veranlassen können, sich... öffentlicher Äußerungen über die Preisbindung zu enthalten«.

Unter allen Fabrikanten nämlich, die für ihre Markenwaren einen Endverbraucherpreis festzusetzen pflegen, sind die Weinbrand-Erzeuger gegenwärtig besonders durch Günthers Wettbewerbs -Maxime bedroht. Wie ihre Branchenkollegen, so schrieben auch die Rüdesheimer für ihr renommiertes Produkt einen Endverkaufspreis vor. Für ihre 1/1-Flasche galt ein Preis von 15 Mark. Da aber auf dem Grauen Markt die Asbach-Flasche gelegentlich für einen Preis bis hinunter zu zwölf Mark erhältlich war, hatte das Berliner Amt kraft des Kartellgesetzes im April von den Rüdesheimern und anderen Herstellern die sofortige Aufhebung der Preisbindung verlangt*.

Durch die Ausübung des Einspruchsrechts, das die Kartellgesetzgebung den betroffenen Unternehmern zugesteht, konnten sich die Brüder Hermann und Rudolf Asbach sowie ihr Kompagnon Adolf Albert Sturm zunächst einen Aufschub sichern und ihre Preisbindung aufrechterhalten. Da aber die Bundesregierung auf einen interfraktionellen Antrag des Bundestags hin bis zum 1. April 1962 eine Enquete über die Nachteile der Preisbindung vorlegen und dann das Parlament endgültig über Beibehaltung oder Abschaffung beschließen soll, beobachteten die Weinbrandfabrikanten »die einer Agitation nahekommende Tätigkeit des Herrn Dr. Günther« mit wachsendem Zorn.

In Vorträgen und Aufsätzen plädierte der Kartellamts-Präsident in der Tat ungeniert für die Aufhebung der Preisbindung, nachdem er schon in dem jüngsten Jahresbericht über die Tätigkeit seines Amts konstatiert hatte, daß die Nachteile dieses Systems ihre Vorteile eindeutig überwiegen. Daß sich der Zorn der Rüdesheimer zu dem Verlangen nach einer Art Redeverbot für Günther wandelte, war schließlich einer Meldung zuzuschreiben, die von den Hamburger »William Wilkens Werbe-Informationen« verbreitet wurde.

Der zumeist intim informierte Dienst hatte in der vorletzten Woche berichtet, Kartellamts-Präsident Günther werde am folgenden Sonntag im Süddeutschen Rundfunk abermals einen Kartell-Vortrag halten und dabei unter anderem erklären,

- daß die Preisbindung zu unangemessen hohen Handelsspannen führen und

- der mit dem Preisbindungs-System verknüpfte Verzicht auf den Wettbewerb die inflationären Tendenzen verstärken müsse.

Am 17. August, drei Tage vor der Sendung, schickte deshalb Asbach-Teilhaber Adolf Albert Sturm den Beschwerdebrief nach Bonn, in dem Erhard aufgefordert wurde, Günther zur Zurückhaltung zu veranlassen. Der Geschäftsführer des Markenverbands e.V. in Wiesbaden, Dr. Hans Lutz, sorgte dafür, daß eine Kopie des Fernschreibens in die Redaktionsstuben des preisbindungsfreundlichen »Industriekurier« kam, worauf sich auch die Tagespresse des Falles annahm.

Anders jedoch als die Weinbrand-Branche sprachen die Zeitungen dem Bundeswächter des freien Wettbewerbs sehr wohl das Recht zu, sich öffentlich über seine Erfahrungen mit der Preisbindung auszulassen. Die »Süddeutsche Zeitung« kam zu dem Ergebnis, es sei zu wünschen, daß möglichst viele Beamte von dem Recht der eigenen Meinungsäußerung Gebrauch machten. Auch nach Meinung der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« ginge der Erlaß eines Redeverbots für den Präsidenten des Kartellamts »wohl doch etwas zu weit«.

Als die interessierten Hörer in Rüdesheim schließlich am 20. August morgens um zehn Uhr dem Vortrag des Sonntagsredners Günther in der Sendereihe »Lebendige Wissenschaft« lauschten, mußten sie überdies feststellen, daß der Kartellamts-Präsident die von Wilkens Werbe-Informationen prophezeite Schärfe vermissen ließ.

»Über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit dieser Mißbrauchsaufsicht (seines Amts)« wolle er »jetzt nicht besonders sprechen«, tönte Günther aus den Empfängern. Und »damit nicht etwa wieder Mißverständnisse entstehen können: Dieser Bericht soll weder den Gesetzgeber noch den Wähler beeinflussen, er soll nur zum Nachdenken anregen«.

In einem von Ludwig Erhard unterzeichneten Fernschreiben fragte Bonn nach der Sendung in Rüdesheim an, ob die Asbachs ihr Begehren auch nach Abhören des Vortrags aufrechterhalten wollten, und mit einer Verlautbarung gegenüber der Presse deckte Erhard seinen einstigen Mitstreiter bei der Erarbeitung des Bundeskartellgesetzes:

Der Minister, hieß es, stimme mit den Ansichten Dr. Günthers in Sachen Preisbindung überein, und die aufklärende Tätigkeit des Präsidenten sei um so weniger zu beanstanden, als seine Ausführungen sich mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Kartellbehörde deckten.

In Rüdesheim am Rhein jedoch (Sturm: »Es ist meine subjektive Meinung, daß Dr. Günthers Vortrag geändert wurde") steckten die Weinbrand-Fabrikanten nicht zurück, um die Position der Branche bei der endgültigen Beschlußfassung über die Preisbindung nicht zu schwächen. Das Haus Asbach bedauerte zwar, daß die Beschwerde an die Öffentlichkeit gedrungen sei (Sturm: »Ein peinliches Mißverständnis, ohne unsere Schuld"), die Forderung nach einem Maulkorb für Eberhard Günther hingegen hält es aufrecht.

* Paragraph 17 des Kartellgesetzes: »Die Kartellbehörde kann... die Preisbindung... für unwirksam erklären... wenn sie feststellt, daß (sie)... geeignet ist, in einer durch die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse nicht gerechtfertigten Weise die gebundenen Waren zu verteuern oder ein Sinken ihrer Preise zu verhindern...«

Preisforscher Günther

Redeverbot...

Preisbinder Hermann Asbach

... gegen Uralt-Prinzip

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