Max und Moritz - DER SPIEGEL
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Umwelt Max und Moritz

Um wirksamer gegen »Umweltfrevler« vorgehen zu können, wurden in Niedersachsen Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet: 3200 Verfahren seit August 1971.
• aus DER SPIEGEL 10/1973
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Fast hundert Kühe mußten 1972 auf den Wiesen bei Nordenham ins Gras beißen. Ob der Oldenburger Staatsanwalt Niels Tumat einen Schuldigen findet, steht dahin - obwohl die Ursache unbestritten ist: Durch die defekte Filteranlage einer Blei-Zink-Hütte der Preussag AG waren die Weiden mit Blei vergiftet worden.

Tumat versucht nun zu ermitteln, »wer denn wohl innerhalb dieser großen Firma verantwortlich war«. Und immer wenn er in solchen Fällen recherchiert, fühlt sich der Staatsanwalt leicht veralbert: »Der Moritz sagt, der Max war's; der Max sagt, der Moritz.«

Damit Max und Moritz in Nordenham und anderswo nicht länger anonym bleiben, hatte der niedersächsische Justizminister Hans Schäfer im August 1971 bei allen Staatsanwaltschaften des Landes Sonderdezernate für Umweltschutz einrichten lassen. Tumat und Kollegen sollten sich spezialisieren, um, so Schäfers Auftrag, »eine nachdrückliche Verfolgung von Umweltfrevlern zu erreichen«.

Jüngste Bilanz aus dem Justizministerium: Seit der Neuregelung wurden über 3200 Umweltschutzverfahren eingeleitet, von denen bisher 700 Fälle gerichtlich entschieden worden sind. Der bisher höchste Strafbefehl (50.000 Mark) ging an einen Viehzüchter, der ganze Herden mit Östrogen gespritzt hatte, um die Kühe schneller schlachtreif zu machen.

Freilich, die Zahlen täuschen. »Bei den großen Firmen ist es sowieso schlecht, da ist gar nicht ranzukommen«, sagt Oberstaatsanwalt Helmut Moschüring, »die bestellen einen Gegengutachter, und dann wird ein Sachverständigenstreit daraus.« Und etwa 60 Prozent, so eine Schätzung des hannoverschen Staatsanwalts Walther Müller-Hasse, machen - meist eher leichtere - Verstöße gegen das Lebensmittelrecht aus, von denen wiederum annähernd die Hälfte wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Über dem Durchschnitt liegt da schon die Tausend- Mark-Geldstrafe für jenen Hamelner Bäckermeister, der - so Müller-Hasses Anklage - »unter Verletzung der elementarsten Regeln« sein Brot bereitete: »Mäuse und sonstiges Ungeziefer waren in der Backstube, und das Mehl war mit Mäusekot versetzt.«

Oft müssen aber die Strafverfolger selber kleine Brötchen backen: Daß in Hannover mal jemand »zwei Packungen der Firma Trüller zum Verkauf angeboten« hat, »obwohl die Nüsse schon alt und ranzig waren«, wollte das Umwelt-Dezernat ebensowenig anklagen wie den »Verkauf eines Eisbeins, in dem sich ein Holzstäbchen befand. Käufer biß sich auf dem Holzstäbchen einen Zahn aus«. In der Statistik allerdings schlagen sich solche Fälle zu Hunderten nieder.

Wenn Müller-Hasse aber tatsächlich Anklage in gewichtigeren Dingen erhebt, dann ist er immer wieder verblüfft über »das irritierende Strafmaß«. Die Kollegen auf der Richterbank sind der Materie noch längst nicht gewachsen. »Die sehen es sehr ungern«, urteilt Müller-Hasse über die Richter, »wenn sie sich mal vier Stunden vorbereiten müssen. Ein Diebstahl, das ist doch was, da kann man was mit anfangen. Aber wenn einer Dieselöl im Kanal abläßt, dann ist das eben halb so schlimm.«

Oft aber kommt es gar nicht erst zur Verhandlung. So ist die Leine biologisch schon tot, bevor sie die Landeshauptstadt durchquert - Abwässer der Alfelder Papierfabrik haben sie umgebracht. Die Ermittlungen waren jedoch ein Schlag ins Wasser: Bestraft wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz zwar, »wer vorsätzlich in ein Gewässer Stoffe« einleitet, aber nur, wenn es zudem auch »unbefugt« geschieht - die Alfelder konnten auf Genehmigungen verweisen.

Ähnlich müht sich auch Tumat aus Oldenburg. Der Elisabethfehn-Kanal ist bereits seit 1963 »hoffnungslos versaut«, weil eine Kokerei ihre Abwässer einlaufen läßt. Ein Urteil hat es bis heute nicht gegeben, teils wegen Ausnahmegenehmigungen, teils weil Schuldige nicht auszumachen waren.

Und das liegt noch immer an unzureichenden Gesetzesvorschriften - Um niedersächsischen Anklägern die Arbeit zu erleichtern, häufig gar erst zu ermöglichen, ließ Minister Schäfer das gesamte geltende Recht nach Umweltschutz-Bestimmungen durchkämmen. Das Ergebnis war ein Katalog von 176 einzelnen Rechtsvorschriften, darunter allein 54 Gesetze und Verordnungen zum Komplex »Natur- und Landschaftsschutz« - so die »Verordnung zur Erhaltung der Wallhecken« aus dem Jahre 1935 und das »Fischereigesetz für das Herzogthum Braunschweig« von 1879.

Immerhin haben niedersächsische Umwelt-Anwälte hin und wieder Gelegenheit zur Fortbildung: Müller-Hasse reiste zur Weinlese nach Bad Kreuznach, bestand während einer Tagung - Thema: »Weinrecht und praktische Übungen« - »organoleptische und sensorische Prüfungen« und kann seither Weinqualitäten nach eigenem Geruch und Geschmack bestimmen. Seine neuen Erkenntnisse kamen ihm unterdessen schon hei Ermittlungen gegen Weinpanscher zugute.

In manch anderem Fall bedurfte es keiner sensiblen Zunge. Als bei Kindern im hannoverschen Annastift Verätzungen in der Speiseröhre diagnostiziert wurden, ergab sich, daß in Saftflaschen Spülmittelreste gewesen waren.

Seitdem plädiert Müller-Hasse für die umweltfeindliche Einwegflasche.

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