ABGEORDNETE Mehr Schutz vor Staatsanwälten
Die bundesdeutschen Landtage wollen die Befugnisse von Staatsanwälten beschneiden, wenn diese künftig gegen Abgeordnete und deren Umfeld ermitteln. Bei ihrem jüngsten Treffen in Eisenach verständigten sich die Präsidenten der Länderparlamente einstimmig darauf, die Immunitätsrechte der Abgeordneten auszudehnen. Demnach sollen beispielsweise die Büros von Fraktionsmitarbeitern in der Regel nur noch dann durchsucht werden dürfen, wenn die Immunität des Abgeordneten selbst zuvor aufgehoben worden ist. Hierzu bedarf es jeweils eines Beschlusses des Landtags, von dem die Betroffenen somit erfahren können.
Bislang gibt es in den Ländern keine spezielle Vorschrift für die Durchsuchung bei Dritten. Jetzt soll eine hohe Hürde eingezogen werden: Ohne die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, sollen Durchsuchungen bei dessen Mitarbeitern nur noch möglich sein, wenn die Ermittlungsbehörden dies »schriftlich« begründen und dem zuständigen Parlamentsgremium eine »Plausibilitätsprüfung« ermöglichen.
Den Anstoß für die geplante Neuregelung, die von jedem Landtag noch einzeln beschlossen werden muss, gab der rheinland-pfälzische Parlamentspräsident Christoph Grimm (SPD). Der hatte die Notwendigkeit hierfür mit den Erfahrungen aus dem Ermittlungsverfahren begründet, das die Mainzer Staatsanwaltschaft seit Mai 2001 gegen den rheinlandpfälzischen CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr wegen Untreue führt (SPIEGEL 22/2001). Die Fahnder beschuldigen Böhr, rechtswidrig rund 35 000 Euro aus der Fraktionskasse für eine Werbebroschüre des CDU-Landesverbandes ausgegeben zu haben. Im Zuge des Verfahrens suchten Ermittler - ohne die Immunität Böhrs aufzuheben - auch die Räume des Büroleiters der CDU-Landtagsfraktion auf, der der Beihilfe zur Untreue bezichtigt wird.
Wegen des Beschlusses von Eisenach zeichnen sich bereits heftige Auseinandersetzungen zwischen den Parlamenten und den Justizverwaltungen ab. Der Koblenzer Generalstaatsanwalt Norbert Weise kritisiert, Ermittlungen würden künftig »im Einzelfall erheblich gefährdet«.