Mehrheit für Rücktritt - DER SPIEGEL
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KLIMMT-AFFÄRE Mehrheit für Rücktritt

• aus DER SPIEGEL 46/2000
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mehr als die Hälfte der Deutschen spricht sich für einen Rücktritt von Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt aus. Nach einer Emnid-Umfrage im Auftrag des SPIEGEL sind sogar die meisten SPD-Wähler dafür, dass der Sozialdemokrat aus dem Amt scheidet (siehe Grafik). Dennoch hat Klimmt gute Chancen, die Finanzaffäre um den 1. FC Saarbrücken zu überstehen. Auch wenn die Koblenzer Staatsanwaltschaft den früheren saarländischen Ministerpräsidenten der Beihilfe zur Untreue für überführt hält und einen Strafbefehl beantragte, blieben die Reaktionen aus der CDU auffällig zurückhaltend. Lediglich der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hans-Peter Repnik, forderte Klimmts Rücktritt. Hintergrund der matten Oppositionsrolle: Neben dem einstigen FC-Präsidenten Klimmt ist auch ein ranghoher CDU-Mann in die Affäre verstrickt - der saarländische Innenminister Klaus Meiser, Klimmts Vize bei dem Saarbrücker Verein. Beide sollen den ehemaligen Caritas-Manager Hans-Joachim Doerfert gedrängt haben, den klammen Saar-Kickern zu helfen. Doerfert ließ rund 614 000 Mark überweisen, angeblich für physiotherapeutische und sportmedizinische Leistungen des Clubs für die Caritas-Krankenhäuser. Tatsächlich gab es diese Gegenleistung nie. Doerfert will nur gezahlt haben, damit Klimmt ihm als politischer »Nothelfer und Türöffner« dienlich sei - eine feine Umschreibung für politische Landschaftspflege.

In Baden-Württemberg lief es anders: Unter anderem wegen eines Falls von angeblicher politischer Protektion für einen Fußballverein muss sich Ende November der ehemalige Verkehrsminister Hermann Schaufler vor dem Offenburger Landgericht verantworten. Schaufler soll eine Landesgesellschaft zu einer 45 000-Mark-Spende an den SSV Reutlingen veranlasst haben, bei dem er Präsident war. Die Affäre mündete 1998 in den Rücktritt des Ministers.

Im Fall Klimmt streut das Regierungslager, er könne trotz des Strafbefehls von 90 Tagessätzen (rund 27 000 Mark) Minister bleiben, weil der Strafbefehl nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen würde. Das ist ebenso richtig - einen Eintrag gibt es erst bei 91 Tagessätzen - wie irreführend. »Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, ist Klimmt vorbestraft«, sagt Daniel Krause, Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer. Zwar zwinge kein Gesetz den Minister zum Rücktritt. »Aber es wird natürlich gefragt werden«, gibt Krause zu bedenken, »ob jemand, der vorbestraft ist, noch Minister bleiben kann.« Klimmt glaubt, er kann.

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