Mieser Fehlstart - DER SPIEGEL
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Briefe

Mieser Fehlstart
• aus DER SPIEGEL 7/2002
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Mieser Fehlstart

Nr. 5/2002, Geheimdienste: Paukenschlag-Panne beim NPD-Verbotsverfahren

Kann es sein, dass die NPD mittlerweile nur noch eine virtuelle Partei ist und primär im Sinne von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vom Verfassungsschutz als Übungsfirma geführt wird, für die diversen, nach der Auflösung des Ostblocks, mehr oder weniger arbeitslosen Geheimdienstler? Dieser Geniestreich würde dann aber aus schwarz-gelben Zeiten resultieren.

KEHL (BAD.-WÜRTT.)

MARLIESE SCHMIDT-HAIDORFER

Einen mieseren Fehlstart als den von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag kann man kaum vor dem Bundesverfassungsgericht vorweisen. Wäre dies 1956 im Verfahren gegen die KPD geschehen, würde sie wohl noch heute auf dem Stimmzettel stehen. Aber ich bin davon überzeugt, dass dies der Bundesrepublik nicht geschadet hätte. Aus Verboten werden nur Wechselspiele. Vor der NPD gab es die SRP und DRP, nach der NPD gibt es eine xy-Partei.

KAISERSLAUTERN JÜRGEN SCHÖFER

Eins ist mir nicht klar geworden: Ist die NPD vom Verfassungsschutz unterwandert oder der Verfassungsschutz von der NPD?

INGOLSTADT (BAYERN) PETER PORATH

Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes mögen bitte nicht vergessen, dass sie in erster Linie Bürger eines Staates sind, der die Stigmatisierung durch Hitler noch keineswegs verwunden hat. Jeder in Deutschland weiß, dass die NPD eine Nachfolgeorganisation der NSDAP ist. Der juristische Nachweis ihrer Verfassungswidrigkeit ist zwar ehrbar, letztlich jedoch eine Formalität. Wenn er uns jetzt aus ehrpusseliger Empfindlichkeit verweigert wird, würde unser Bundesverfassungsgericht in den Geruch einer Nachfolge jener Nazi-Justiz geraten, die dem deutschen Rechtsstaat schon zur Genüge geschadet hat. Das Verfahren jetzt platzen zu lassen wäre sehr viel verhängnisvoller und skandalöser als jegliche Schlamperei im Innenministerium.

HAMBURG DR. HANNO LUNIN

In Ihrem Artikel berichten Sie in einem Kasten über die Wahlerfolge der NPD. Unter anderem erwähnen Sie auch den Anteil der NPD bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun im Jahre 1997. Der darin enthaltene Prozentsatz ist zutreffend. Jedoch sollten Sie sich fragen lassen, ob es richtig ist, eine Kommunalwahl aus dem Jahre 1997 an dieser Stelle zu zitieren, während wir bereits eine neue Wahl im Jahre 2001 hatten. Bei dieser Wahl konnte die NPD auf 8,9 Prozent zurückgedrängt werden, was auf verschiedene Aktivitäten hier vor Ort und in dem Nachbarort Ehringshausen, der ebenfalls in Ihrem Artikel erwähnt wird, zurückzuführen ist.

LEUN (HESSEN) PETER KAUFMANN BÜRGERMEISTER

Nach der nationalen und internationalen Katastrophe des Nationalsozialismus ist es für mich als Zeitzeuge völlig unverständlich, dass das NPD-Verbot an juristischen Spitzfindigkeiten scheitern soll. Ich habe den Eindruck, dass die Politiker der Opposition zwar empört die Fehler des Herrn Schily beklagen, aber klammheimlich das eventuelle Scheitern des Verbots begrüßen.

GERA (THÜRINGEN) HANS RICHTER

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