SCHIFFFAHRT Milde für blaue Jungs
Kapitäne, die angetrunken auf der Nord- oder Ostsee unterwegs sind, müssen künftig nicht mehr fürchten, dass sie nach einer Kontrolle umgehend ihre Kapitänspatente verlieren. Dafür sorgt ein neues Seeunfalluntersuchungsgesetz (SeeUG), dessen Entwurf der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am vergangenen Mittwoch verabschiedet hat. Eine Klausel des derzeit gültigen SeeUG, wonach die Seeämter schon bei 1,1 Promille auf Fahruntüchtigkeit erkennen und sofort das Patent entziehen können, fällt damit weg. Dabei lagen die Blutalkoholwerte blauer Jungs, die etwa nach Unfällen von der Wasserschutzpolizei überprüft wurden, zumeist zwischen 1,7 und 2,7 Promille. Reichen im Straßenverkehr 0,5 Promille für ein Fahrverbot und gilt für die Luftfahrt gar die 0,0-Promille-Grenze, zeigt Berlin nun mit Nautikern erstaunliche Nachsicht. Mindestens vier Monate, rechnen Experten, werde es künftig dauern, bis das Patent einkassiert werde. Wehre sich der Betroffene vor Verwaltungsgerichten, könne durchaus noch ein weiteres Jahr vergehen, bis trinkfreudige Kapitäne trocken gelegt würden.