UNTERHALT Minimum verfehlt
Unterstützt von den Familienverbänden drängt der Bundesrat auf eine Korrektur der geplanten Reform des Unterhaltsrechts für Kinder. Die SPD-dominierte Länderkammer bemängelt am Gesetzentwurf der Koalition vor allem, daß die Unterhaltsansprüche, die künftig alle Kinder haben, deren Eltern sich trennen oder die unehelich geboren sind, noch hinter dem steuerlichen Existenzminimum zurückbleiben. Die vorgesehenen Alimentensätze: 349 Mark bis zum sechsten, 424 bis zum zwölften Lebensjahr und danach 502 Mark bis zur Volljährigkeit. Das Jahressteuergesetz 1996 beziffert das Existenzminimum für Kinder aber bereits mit 522 Mark. Für dieses Jahr werden 576 Mark genannt. Werden die Regelsätze nicht erhöht und den Kindern kein angemessener Lebensunterhalt garantiert, will die Länderkammer das Gesetz ablehnen.