KINDESMISSHANDLUNG Mit der Faust
Am 22. März 1976, einem Montag. IV hatte Michael Weiß aus Sonthofen im Allgäu seinen zweiten Geburtstag. Am späten Nachmittag stieß das Geburtstagskind auf einen Widersacher, gegen den es keine Chance hatte: den Spengler Frank Bendl. 23, verlobt mit der geschiedenen Kindesmutter Liliane Weiß. 26.
»Mit erheblicher Kraftanstrengung«. ermittelten später die Behörden, schlug der Handwerker »zum Teil mit der Faust, zum Teil mit der offenen Hand auf den Kleinen ein. »Das Kind erlitt«, so schildert die Staatsanwaltschaft Kempten die Folgen, »unter anderem einen Schädelbasisbruch und flächenhafte Weichteilblutungen in den Halsweichteilen, im Bereich des Herzens. der Lungen und in der Bauchhöhle. die zu seinem Tode führten,«
Täter und Opfer aber waren, als die Untat geschah, in Sonthofen seit langem gerichtsbekannt. Und deshalb wurde Michaels Geburts- und Todestag auch für den örtlichen Vormundschaftsrichter Hans Kurz zu »einem Schicksalstag«. Dies bescheinigt ihm jedenfalls der Kemptener Landgerichtspräsident Erich Fromme: Der »Kollege in Sonthofen« habe »unter dem für ihn nicht vorhersehbaren Geschehen und seinen Folgen schwer gelitten«.
Der Leidensweg des Richters hatte mit einer Strafanzeige begonnen, die der Rechtsanwalt Fridhold Wucher aus Lindenberg im Allgäu wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn erstattet hatte. Der Amtsrichter hatte nämlich das Opfer 45 Tage vor dessen Tod in seinem Amtszimmer kennengelernt. Er stellte bei dem fast zweijährigen Michael durch Augenschein »Schwellungen ohne auffällige Verfärbung im Gesicht« fest.
Über die Natur der Schwellungen informierte den Richter ein fünf Tage zuvor erstelltes fachärztliches Gutachten: »Frische ausgedehnte Hämatome mit Hautabschürfungen an der ganzen rechten Gesichtsseite bis zum rechten Ohr ... am linken Ohr ebenfalls bläuliche, teils bräunliche Flecken ... Blutspuren aus dem rechten Nasenloch am Kinn sowie linker Halsseite noch alte Hämatome mit Fleckenbildung. Auch bläulich-bräunliche Flecken am Gesäß sowie am Bauch.«
Auch über die Lebensumstände des mißhandelten Kleinkinds wußte der Amtsrichter schon damals Bescheid -- aus einem Bericht der von Sonthofener Bürgern alarmierten Landespolizeistation: »Bei Betreten der Wohnung wurde festgestellt, daß das Kind angezogen auf dem Bett im Schlafzimmer der Erwachsenen lag und am rechten Backen stark geschwollen und mit einer weißen Salbe überstrichen war. Das Kind zitterte an Händen und Füßen und wies auch auf der linken Gesichtshälfte ältere Verletzungen von Gewalteinwirkung auf. Ähnliche Spuren (braune und gelbe Flecken) konnte man auch am Unterbauch feststellen.«
Von Hausbewohnern hatte Polizeihauptmeister Hetzel überdies noch erfahren, »daß der Verlobte der Kindsmutter das Kind des öfteren in der Hüfte gepackt und den Körper mit dem Hinterteil auf den Stuhl oder der Bettkante gestaucht, sowie an den Ohren herumgedreht habe«. Der Polizeibericht. »Da zu befürchten ist, daß das Kind weiterhin mißhandelt wird, wäre es angebracht, dieses sofort in Pflege zu geben.«
Dieses Ziel, der Kindsmutter Liliane Weiß das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn zu entziehen, hatte auch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Kreisjugendamts Sonthofen. Darüber sollte Vormundschaftsrichter Hans Kurz aufgrund des Augenscheins sowie des ärztlichen Gutachtens und des Polizeiberichts entscheiden.
Konnte der Richter erkennen, daß hinter den von Arzt und Polizei bestätigten »Verletzungsspuren Dramatischeres steht als ein harmloser Ausrutscher des Kindes in einer auf dem Fußboden stehenden Plastikwanne«? -- denn das hatte die Mutter behauptet. Mußte er wissen, wie Rechtsanwalt Wucher in seiner Anzeige weiter meinte, daß die einstweilige Anordnung »keinen Aufschub duldete«? War gar die von Richter Kurz »antragswidrig unterlassene beschützende Entscheidung kausal für den Tod des Kindes«?
Sollten den Richter überhaupt arge Zweifel geplagt haben, so hat er sich jedenfalls mit der Suche nach einer Antwort großzügig Zeit gelassen. Neun Tage nach der polizeilich festgestellten Mißhandlung des Kindes forderte er von der Kriminalinspektion Kempten erst mal Ermittlungsakten an.
Über einen Monat später, am 15. März. prüfte er die Akten und erfuhr erneut von dem »dringenden Verdacht. daß der Spengler Frank Bendl das Kind Michael wiederholt mißhandelt und daß die Kindsmutter nichts dagegen unternommen hatte«.
Auch dies aber bewog den Richter noch nicht zur Eile. Er verfügte die Wiedervorlage der Akte am 30. April und vermerkte: »Es erscheint zweckmäßig. noch abzuwarten.« Als zweckmäßig erwies sich das lange Warten dann aber doch nicht: Sieben Tage später war der kleine Michael totgeschlagen.
Richter Kurz aber konnte nichts dafür -- sagt die Staatsanwaltschaft. Er habe nämlich »auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht damit rechnen müssen bzw. können, daß dem Kind Michael Weiß eine erneute körperliche Mißhandlung mit tödlichen Folgen drohte.
Auch die zweite Ermittlungsinstanz. der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München, fand »nichts zu beanstanden« und urteilte ungeniert. die vom Jugendamt geforderte Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter habe »einen schweren Eingriff in das Elternrecht dargestellt« und hätte »die Gefahr erheblicher Schädigung des Kindes in sich bergen« können.
Diese Gefahr sah am Ende nicht einmal mehr Richter Kurz. Sechs Wochen nach dem Todesfall entzog er der Mutter die zwei überlebenden Geschwister Michaels, weil die Frau »bei ihrer Persönlichkeit keinerlei Gewähr für eine das Wohl der Kinder fördernde Ausübung der elterlichen Gewalt« biete.
Im Dezember letzten Jahres standen die Schuldigen und die Unschuldigen am Tode Michaels endgültig fest. Der Spengler Frank Bendl wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt von einer Strafkammer unter Vorsitz von Erich Fromme. Richter Kurz wurde nicht angeklagt, aber dennoch freigesprochen, weil er sich »weder dienstrechtlich noch strafrechtlich etwas hat zuschulden kommen lassen« -- in einem Leserbrief in der »Allgäuer Zeitung«, ebenfalls von Landgerichtspräsident Erich Fromme.