Mit Flinte - DER SPIEGEL
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ZIND Mit Flinte

• aus DER SPIEGEL 50/1958
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Am Abend des 24. November, es war ein Montag, erstand ein Mann im Jagdanzug, ausgerüstet mit Gewehr (im Futteral) und Aktentasche, am Zeitschriften-Kiosk des Offenburger Bahnhofs ein Blatt zur Lektüre, begab sich zum Fahrkartenschalter und dann durch die Sperre auf den Bahnsteig, wo er einen Zug bestieg und in Richtung Süden abreiste.

Dieser Waidmann war der ehemalige Studienrat Ludwig Pankraz Zind, 51, nach dem seit bald zwei Wochen die deutsche und internationale Kriminalpolizei (Interpol) fahndet, weil er sich der Vollstreckung eines Urteils entzog, das am Freitag, dem 28. November, rechtskräftig wurde.

An jenem Freitag verwarf der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe den Antrag des Zind-Anwalts Dr. Ernst Sachs, das Urteil zu revidieren, das vom Landgericht Offenburg am 11. April 1958 gegen Zind ausgesprochen worden war: ein Jahr Gefängnis wegen antisemitischer Äußerungen gegenüber dem halbjüdischen Offenburger Kaufmann Kurt Lieser.

Um 13 Uhr am 28. November wurde das Endurteil in Karlsruhe verkündet, um 16 Uhr traf die Nachricht in Offenburg ein. Dort war die Vollstreckung schon sorgfältig vorbereitet worden: Zind sollte unverzüglich inhaftiert werden. Als die von der Staatsanwaltschaft entsandten Beamten im Hause Zind in der Sofienstraße 12 vorsprachen, erfuhren sie, daß sich der Hausherr auf einem Jagdausflug in Westfalen befinde.

Frau Zind gab bereitwillig Auskunft darüber, daß bei Siegen ein alter Kriegskamerad ihres Mannes namens Adolf Lohenner lebe. Bei ihm

verbringe Ludwig Zind ein paar erholsame Tage, um das Aufsehen zu vermeiden, das die Urteilsverkündung möglicherweise in Offenburg erregen könne.

Eilends wurde der Haftbefehl nach Westfalen und vorsorglich auch an die Grenzen telegraphiert, und ebenso rasch traf Antwort aus Siegen ein: Der Adolf Lohenner in Klafeld-Geisweid bei Siegen, bei dem Zind sein sollte, sei leider bereits im Herbst 1957 gestorben. Tags darauf, am Sonnabend, äußerte der kommissarische Leiter der Offenburger Staatsanwaltschaft, Erster Staatsanwalt Rudolf Meyer, skeptisch: »Wir glauben nicht mehr, daß sich Ludwig Zind in Deutschland befindet« - eine Vermutung, die sich inzwischen als korrekt erwiesen hat.

Es verstrichen noch vier Tage, bis dann der baden-württembergische Justizminister Dr. Wolfgang Haußmann dem Landtag - der nach der Debatte über den Zind -Bericht des SPIEGEL zum zweitenmal Schauplatz einer Zind-Erörterung wurde

- über die Umstände berichtete, die Zinds

Flucht ermöglichten. Die »Stuttgarter Nachrichten« faßten das Ergebnis der Landtags-Beratung so zusammen: »Der Fall des Antisemiten Zind hat mit einer üblen Groteske ein vorläufiges Ende gefunden.« Und die »Stuttgarter Zeitung« rügte deutlicher: »Es kann gar keinen Zweifel dran geben, daß in diesem Verfahren an mehreren Stellen mindestens insofern leichtfertig gehandelt worden ist, als man sich mit dem, was Zind war, und mit dem, was Zind unternommen hat, nicht intensiv genug beschäftigt hat.«

In der Tat lassen die Mitteilungen des Justizministers und sonstige amtliche Verlautbarungen zum Entweichen des anti semitischen Studienrats nur den Schluß zu, daß Zind ebenso ruhig wie zielstrebig seine Flucht vorbereitete, während die verantwortliche Offenburger Staatsanwaltschaft gedankenlos in lethargischer Untätigkeit verharrte.

Wenige Tage nach seiner Verurteilung im April, die Zind herzliche Sympathien der Offenburger Bevölkerung, dem von Zind beleidigten Halbjuden Lieser aber eine Art Spießer-Feme einbrachte, ließ sich Zind als Chemiker bei den VIS-Kunststoffwerken des Fabrikanten Alfred Huber in der Freiburger Straße zu Offenburg engagieren. Sein Gehalt von einigen hundert Mark und die rund 600 Mark, die das Land Baden-Württemberg als - auf die Hälfte gekürzte - Studienratsbezüge allmonatlich dem Zind überwies, ermöglichten es der Familie Zind, weiterhin standesgemäß zu leben.

Freilich war Zind der Reisepaß abgenommen worden, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war und man sich des Angeklagten versichern wollte, was allerdings auf diese Weise kaum zu, erreichen ist: Der Entzug des Reisepasses ist eine ebenso beliebte wie überflüssige und sinnlose Methode deutscher Justizbehörden, ihr Gewissen zu beruhigen. Zur Einreise in fast alle westeuropäischen Länder genügt nämlich ein Bundespersonalausweis, und den hatte sich Zind, nachdem sein Paß eingezogen worden war, alsbald ausstellen lassen. Mit diesem Ausweis standen ihm alle Küstenländer offen: Frankreich, Italien, ferner die Benelux -Staaten, Österreich und die Schweiz. Das Landeskriminalamt bedauerte: »Der Ausweis konnte Zind nicht genommen werden. Das Wegnahmerecht ist, nur gegeben, wenn jemand einen Bundespersonalausweis zu Unrecht besitzt.«

Zind, der sich unterdes ganz ungeniert guter Auslandsverbindungen - Ägypten, Argentinien - gerühmt hatte, brauchte sich jetzt nur noch die Mittel zu beschaffen, derer er bedurfte, um auszureisen und sich für die Weiterreise zu Gesinnungsfreunden einen falschen Paß zu beschaffen. Auch das bereitete ihm keine Mühe: Im Juni ließ er beim Offenburger Grundbuchamt das sich vier Stockwerke unter der Staatsanwaltschaft im neuen Justizgebäude befindet, eine Hypothek von 15 000 Mark zugunsten einer Offenburger Bank auf sein Haus Sofienstraße 12 eintragen. Auf dem Gebäude, einem Erbe von Zinds Vater, lastete bislang nur eine Hypothek von 4000 Reichsmark. Als sorgsamer Familienvater tat Zind noch ein übriges: Er ließ eine Forderung der Frau Zind gegen ihn, den Herrn Zind, in das Grundbuch eintragen, die sich immerhin auf 30 000 Mark beläuft.

Damit hatte Zind alles Notwendige getan und konnte dem Weiteren Gang des Verfahrens ruhig entgegensehen. Anwalts Dr. Sachs war optimistisch: Er hoffte auf einen Erfolg des Revisionsantrags. Sachs auf Anfrage: »Wir hoffen, bei einem neuen Verfahren eine geringere Strafe zu erreichen.« Das hätte dann bedeutet, daß Zind, der mit zwölf Monaten Gefängnis aller Beamtenrechte verlustig ging, weiterhin dem Staat zur Last gefallen wäre. Das Justizministerium erklärte denn auch: »Da Zind regelmäßig seiner Arbeit nachging und mit einem für ihn günstigen Ausgang des Verfahrens rechnete, fehlte es an der Rechtsgrundlage für einen Haftbefehl« ganz als ob Leute, die sich einer Bestrafung durch die Flucht zu entziehen gedenken, das normalerweise vorher ankündigen.

Denn so zuversichtlich, wie er tat, war der Studienrat außer Dienst offensichtlich nicht: Er nahm bei der Firma Huber Urlaub für die Zeit vom 24. bis 29. November, um mit dem toten Lohenner auf die Jagd zu gehen. Die Zeitschriften-Verkäuferin, die sich genau, und das Bahnpersonal, das sich nur ungenau an den Jagdmann Zind erinnert, waren die letzten Offenburger, die Zind sahen.

Als sich Anwalt Sachs am 24. November, dem Tag der Abreise Zinds, mit seinem Mandanten wegen der Revisionsverhandlung am 25. November nochmals besprechen wollte, wurde ihm der Bescheid zuteil, daß Ludwig Pankraz Zind verreist sei. Vater Zind werde jedoch gegen Ende der Woche zurückkehren. Sachs fuhr nach Karlsruhe, plädierte dienstags und verlor freitags, ohne den Angeklagten und dann Verurteilten informieren zu können.

Das alles stellte sich freilich erst heraus, als sich der Jagdausflug als plumpe Finte entpuppt hatte. Zind-Sohn Uwe, den Beamte der Interpol in Innsbruck vernahmen wohin er sich - nach einem Sommersemester in Kiel - zurückgezogen hatte, sagte bereitwillig aus, gewiß sei sein Papa nach Argentinien gereist. Von dort habe er nämlich ein Angebot erhalten, seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

In Baden-Württemberg begann ein großes Wundern, wie denn Zind ohne weiteres habe entfliehen können, jedoch konterte der Karlsruher Generalstaatsanwalt Dr. Wilhelm Müller solch leichtfertiges Gefrage mit einer amtlichen Erklärung: »Nachdem der gegen den ehemaligen Studienrat Zind im Ermittlungsverfahren erlassene Haftbefehl seinerzeit auf die weitere Beschwerde Zinds vom Strafsenat aufgehoben worden war (im Februar 1958), hätte ein neuer Haftbefehl vor Rechtskraft des Urteils nur erwirkt werden können, wenn bestimmte neue Anhaltspunkte für die Vorbereitung einer Flucht hätten festgestellt werden können. Dies war nicht der Fall.«

Zumindest sprachlich war diese Erklärung ungenau: Anhaltspunkte für Zinds Fluchtvorbereitungen wären zweifellos festzustellen gewesen, wenn man danach gesucht hätte. Das freilich »war nicht der Fall«, und so erfuhren die Offenburger Justizbehörden erst nachträglich von Zinds sorgfältigen Vorbereitungen, die in fataler Weise denen ähnelten, die der Münchner KZ-Arzt Dr. Eisele im Juni Vorexerziert hatte. Die Finanztransaktion auf dem Grundbuchamt - auch das hatte Eisele vorgemacht - wurde beispielsweise erst entdeckt, als die Justiz sich um die Zind auferlegten Prozeßkosten, einige tausend Mark, zu sorgen begann. Versichert der persönliche Referent des Justizministers, Dr. Spielberger: »Zinds Vermögen haftet natürlich - soweit es nicht durch Manipulationen stark ausgelastet ist.«

Angesichts dieser Umstände konnte Justizminister Haußmann nicht umhin, im Landtag einzuräumen, daß der Offenburger Staatsanwaltschaft in Sachen Zind »ernstliche Verfehlungen« unterlaufen seien. Der Erste Staatsanwalt Meyer, der wie Zind seit vielen Jahren zu den Honoratioren des Städtchens zählt, sei offenbar nicht in der Lage gewesen, die Bedeutung des Falles Zind zu begreifen, auch sei er nicht imstande gewesen, Anordnungen korrekt auszuführen.

Meyers Vorgesetzter, der Generalstaatsanwalt Müller, hatte nämlich - ohne »Anhaltspunkte« zwar, aber mit richtiger Witterung - Zinds Flucht gefürchtet und war deshalb am 25. November eigens nach Offenburg gereist, um dem Staatsanwalt Meyer besondere Vorsicht anzuraten.

Meyer nahm's zur Kenntnis und tat überhaupt nichts: Justizminister Haußmann gestand dem Landtag, Meyer habe es leider unterlassen, der Polizei einen Überwachungsauftrag zu geben - was zwar unmittelbar auch nichts hätte nützen können, denn Zind war schon einen Tag vorher entwichen, möglicherweise aber seine weitere Flucht verhindert hätte; wann er die Bundesrepublik verlassen hat, weiß niemand, sein einziges Lebenszeichen waren bis zum Wochenende Postkarten vom 29. November aus Italien.

Weil Staatsanwalt Meyer nichts tat, dauerte es drei Tage - bis zum 28. November -, ehe Zinds Abreise bekannt wurde. Dann freilich entwickelte die Offenburger Staatsanwaltschaft plötzlich hektische Aktivität und offerierte der Öffentlichkeit immer neue Fahndungsergebnisse.

Zunächst wurde eruiert, daß in Offenburg weder am Dienstag noch am Montag eine Fahrkarte nach Innsbruck gelöst worden sei, womit anscheinend dargetan werden sollte, daß Zind nicht zu seinem Sohn nach Österreich entwichen sei. Freilich ist es Staatsanwalt Meyers Geheimnis, weshalb er den gewiß nicht dummen Zind für einen Tölpel hält, der in einem Kleinstadtbahnhof »einmal Innsbruck bitte« verlangt, statt - wie das in jedem Kriminalroman nachzulesen ist - etappenweise und auf großen Bahnhöfen Reiseausweise zu lösen. Ein weiterer Triumph war die Feststellung, daß Zind seine ganze Garderobe zurückgelassen habe und wirklich nur mit einer Aktentasche - die wohl mit Banknoten gefüllt war - abreiste, womit Frau Zinds Angaben leidlich glaubhaft erscheinen.

Kommentierte die »Stuttgarter Zeitung": »Wenn sich der Justizminister heute auf die damalige Überzeugung des Staatsanwaltes Meyer beruft, daß eine Fluchtabsicht Zinds nicht bestanden habe, zumindest aber nicht nachgewiesen sei, so ist das unverständlich. Schon in der ersten Verhandlung ist etwas von Auslandsbeziehungen Zinds bekannt geworden ... spätestens im Juli, als der Münchner Arzt Dr. Eisele entfloh, hätte man im Fall Zind nachforschen sollen, ob nicht auch hier ähnliche Manipulationen mit den gleichen möglichen Folgen vorgenommen worden sein könnten wie in München, wo ja damals Eigentumsübertragungen in der Familie Eisele bekannt wurden

Auch wies das Blatt darauf hin, daß Zind im Oktober der Botschaft der Vereinigten Arabischen Republik in Bonn einen Besuch abgestattet haben soll und daß Zind selbst sich unüberhörbar mit Lehrerstellenangeboten aus Ländern des Nahen Ostens gebrüstet hatte.

Daß trotz so deutlicher Hinweise nichts geschah, veranlaßte die Zeitung zu einer ebenso betrüblichen wie zutreffenden Feststellung: »Merkwürdigerweise kommt es zu solchen Fehlleistungen immer bei Leuten vom Schlage Zinds oder Eiseles, während jeder, der auch nur von fern in den Verdacht kommunistischer Betätigung oder Gesinnung gerät, der entschiedensten Aufmerksamkeit unserer Verfassungsschützer und Polizeiorgane gewiß sein kann.«

Dieses schwer bestreitbare Phänomen veranlaßte das Justizministerium in Stuttgart zu Überlegungen, welche Personen oder Organisationen wohl den Studienrat außer Dienst über Länder und Meere expedierten. Das Gewerkschaftsorgan »Welt der Arbeit« mutmaßte, eine Organisation untergetauchter ehemaliger Nazis habe Zind geholfen. Das Blatt zitierte den höhnischen Ausspruch des KZ-Arztes Eisele, der nach seiner Flucht in Kairo zu dem Reporter einer Nürnberger Zeitung sagte: »Darüber können sich die Superschlauen in der Bundesrepublik noch lange die Köpfe zerbrechen. Wenn die wüßten, über welche Verbindungen wir verfügen, die würden sich wundern!«

Dem Verdacht, ein Bestandteil solcher Verbindungen zu sein, will das Justizministerium zumindest den Staatsanwalt Meyer nicht ausgesetzt wissen. Dr. Spielberger vom Justizministerium erklärt zwar auf die Frage nach der politischen Vergangenheit Meyers, die kenne er nicht, doch sei es natürlich möglich, daß der Staatsanwalt Mitglied der NSDAP gewesen sei - »auf alle Fälle gehört Meyer nicht zu den in der Sowjetzone angeprangerten Juristen«, deren periodische Nennung durch Sowjetzonenstellen offenbar im Westen als Ergänzung der Personalakten aufgefaßt wird.

Auch weist das Justizministerium darauf hin, daß Staatsanwalt Meyer erst seit dem 1. November der Offenburger Staatsanwaltschaft vorsteht, als kommissarischer Nachfolger des Staatsanwaltes Naegele, der im Zind-Prozeß die Anklage vertrat und am 1. November - wie seit langem geplant - nach Heidelberg versetzt wurde. Die Unerfahrenheit in diesem Amt kann den Staatsanwalt Meyer freilich nicht von dem Vorwurf befreien, den Dr. Spielberger zurückhaltend so formulierte: »Meyer ist formal im Unrecht, denn er hat drei Tage lang nichts getan.« Die Folge ist, daß Staatsanwalt Meyer die kommissarische Leitung der Offenburger Staatsanwaltschaft wieder abgeben mußte.

Dank diesem Nichtstun kann Zind, ob er nun in Italien bleibt oder - was wahrscheinlicher ist - schon auf der Weiterreise zu neuen Ufern ist, sich ungeschoren seiner Freiheit freuen, denn eine Auslieferung braucht er nicht zu fürchten: Zind ist nur wegen eines Vergehens und nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, wegen eines Delikts also, das nicht zur Auslieferung verpflichtet.

Auch die Bitte der Bundesregierung an Argentinien, Zind die Einreise zu verweigern, wird nicht viel nützen: Wenn Zind nach Argentinien fährt, tut er es in Ermangelung eines echten ohnehin mit einem falschen Paß. Auch kann Zind gerade in Argentinien mit tatkräftiger Hilfe rechnen: Es gibt dort ein Unternehmen, das den Zind sicherlich bei Einreiseschwierigkeiten unterstützen und ihm auch eine Stellung als Chemiker geben würde, nämlich die chemisch-pharmazeutische Fabrik Mayon.

Der Inhaber Mayon, ein millionenschwerer Auswanderer, hieß früher Mayer und stammt aus Offenburg, wo sein Bruder das väterliche Hotel »Offenburger Hof« betreibt. Mayon weilte alljährlich in seiner Heimatstadt, zu deren Honoratiorenkreis Zind gehörte, mit dem Mayon eine besondere Leidenschaft verbindet: die Jagd. Vielleicht, so lächeln die Offenburger, sei Ludwig Zind deshalb im Jagdanzug und mit Flinte entfleucht.

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