Mit Quickie-Methoden - DER SPIEGEL
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20. JULI Mit Quickie-Methoden

• aus DER SPIEGEL 27/1955
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der 20. Juli findet im deutschen Kino augenblicklich zweimal statt. Mit 180 Kopien und 48 Stunden Vorsprung kämpft der in München gedrehte Film »Es geschah am 20. Juli« in vielen Großstädten Kino an Kino gegen den in Berlin hergestellten Film »Der 20. Juli«, der sich mit 200 Kopien »im Einsatz befindet«, wie es kommißzünftig im Filmjargon heißt.

Nichts, weder bittere Pressekommentare noch Verstimmung in Bonn noch Kassandrarufe aus den eigenen Reihen, hat die beiden Konkurrenz-Gruppen daran hindern können, jene »befreiende Tat« - wie der 20. Juli im Text beider Filme genannt wird - zum Ausgangspunkt eines ebenso mörderischen wie ungeziemenden Wettrennens um Aufführungstermine, Massengunst und Kasse zu machen.

Die Vorgeschichte des Filmrennens (SPIEGEL 23 und 15/1955) ist heute schon ein Stück Kinozeitgeschichte geworden. Mit einem Abstand von rund 14 Tagen gingen beide Filme vor wenigen Wochen in die Ateliers. Vorn lag die Berliner CCC mit Regisseur Falk Harnack ("Roman eines Frauenarztes"), hinten die Münchner Ariston mit Regisseur G. W. Pabst ("Der letzte Akt"). Schon bei Drehbeginn begannen die Verschleierungs- und Vortäuschungsmanöver, mit denen beide Seiten operierten.

Zum Beispiel deklarierte der Berliner CCC-Produzent Artur Brauner nach außen den 16. April als ersten Drehtag, obwohl die kontinuierlichen Dreharbeiten bei ihm erst eine Woche später begannen. Immerhin galt er im Mai als so sicherer Sieger, daß sein Münchener Rivale Jochen Genzow die Parole ausgab: »Nicht der schnellere Film entscheidet, sondern der bessere.«

Er hielt trotzdem auf Fixigkeit. Mit dem Ergebnis, daß er - ein in der Herstellung von schnell heruntergedrehten, billigen Filmen ("Quickies") versierter Unternehmer - das scheinbar Unmögliche schaffte: Er konnte seinen Film am selben Tag zur Zensurvorführung wie die CCC - am Samstag, dem 18. Juni. 44 Stunden zuvor hatte sein Aufnahme-Team noch beim Bundesgrenzschutz in Coburg die letzten Einstellungen gedreht.

Normalerweise liegt bei einem abendfüllenden Spielfilm eine drei- bis sechswöchige Frist zwischen der letzten Drehszene und der Fertigstellung der ersten premierenreifen Kopie. In dieser Zeit muß der Film geschnitten, eventuell nachsynchronisiert, mit Musik und Geräuschen versehen und gemischt werden. Dann erst können vom fertigen Negativ die Kopien gezogen werden. Der ehemalige Kampfflieger-Oberstleutnant und Kesselring-Adjutant Genzow aber preßte durch radikalen Verzicht auf filmtechnische Raffinessen

und auf Arbeitspausen diese Frist auf knappe zwei Tage zusammen.

Er ließ seinen Film »à jour« schneiden, das heißt, der Cutter verarbeitete jeden Tag sofort die frisch entwickelten Aufnahmen. Am Donnerstag, dem 16. Juni, um 10 Uhr, während seine Leute noch in Coburg drehten, begann Genzow mit den sparsamen Musikaufnahmen, am Freitag um 11 Uhr mit der Mischung von Bild und Ton. Nach einer durchmischten Nacht konnte er sein Negativ am Samstag um 6.15 Uhr bei der Kopieranstalt abliefern.

Um 11.35 Uhr schnappte er sich die erste, kaum getrocknete Kopie, und um 12 Uhr startete der alte Flieger Genzow mit seinem Verleiher Herbert O. Horn von dem alten, nur von Amerikanern benutzten Flugplatz Oberwiesenfeld in einer Sportmaschine. (Genzow hinterher: »Wer am Steuer saß, habe ich vergessen.")

Auf dem US-Militärflugplatz Wiesbaden konnten die fliegenden Filmmänner nicht landen - die Amerikaner hatten gerade Manöver. So steuerten die beiden ohne Funkverbindung und unangemeldet den Rhein-Main-Flughafen an. Sie landeten um 13.05 Uhr. Mit einem Taxi, die Kopie im Karton, kam Genzow genau um 14 Uhr bei der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) im Biebricher Schloß an. Er mußte dreieinhalb Stunden warten.

Währenddessen beriet der Prüfungsausschuß der FSK über einige Text-Änderungen, die man den Berlinern auferlegen wollte. Die Berliner waren morgens um 10 Uhr erschienen. Mittags sollte ihr Film bereits in einigen Kinos anlaufen, so auch in den hannoverschen »Weltspielen«. Der Verleih und der hannoversche Kinobesitzer Billerbeck

warteten auf die Freigabe. Sie wurde von Stunde zu Stunde verschoben. Statt des angekündigten »20. Juli« zeigten die »Weltspiele« den italienischen Reißer »Jagd ohne Gnade«.

Die Münchner Filmleute dagegen erhielten von den Selbstkontrolleuren noch am selben Abend die Freigabekarte.

Prompt arrangierte der Münchener Verleiher Horn die »Welturaufführung« seines Films am nächsten Tag - Sonntag, dem 19. Juni - im Münchner Luitpold-Theater. Dort lief »Es geschah am 20. Juli« in vier Vorstellungen an - ohne Zeitungsannoncen und ohne das übliche Premieren-Trara. Es war wahrscheinlich die unauffälligste »Welturaufführung« in der deutschen Nachkriegs-Kinematographie. Die Außenseiter hatten im Finish um zwei Tageslängen gesiegt. Ob es ein Pyrrhus-Sieg war, wird sich in einigen Wochen herausstellen.

Buchstäblich bis zur letzten Stunde war darüber verhandelt worden, ob sich nicht das unmittelbare und häßlich sichtbare Aufeinanderprallen und Gegeneinanderlaufen der beiden feindlichen Filme verhindern lasse.

Nach einer Vereinbarung, zu der die Spitzenorganisation der Filmindustrie (Spio) geraten hatte, sollte einer der beiden Filme sofort gespielt werden. Den zweiten wollte man erst mehrere Monate später herausbringen. Die Kosten und die eventuellen Gewinne sollten zusammengelegt und dann brüderlich geteilt werden.

Das Abkommen sollte geheim gehalten werden. Doch es war noch nicht unterzeichnet,

*) Bernhard Wicki (Graf Stauffenberg), Erik Frey (General Olbricht), Carl Wery (Generaloberst Fromm). da konnte - am 18. Juni - der Münchener Verleiher Horn schon auf der ersten Seite der »Bild-Zeitung« unter der Schlagzeile »Burgfrieden um die Filme 20. Juli« lesen: »Nach einer Mitteilung der Berliner CCC-Gesellschaft haben sich die beiden Produzenten und Verleiher gestern geeinigt. Der Berliner Film ''Der 20. Juli'' wird heute in Hannover uraufgeführt und auch bei den Berliner Filmfestspielen gezeigt. Die Premiere der Münchner Fassung ''Es geschah am 20. Juli'' wird für etwa vier Monate zurückgestellt.«

Noch am selben Tag erhielt der Verleiher der Münchener Gruppe erste Alarmmeldungen seiner Filialen. Die Vertreter des Berliner Verleihs hätten die Kinobesitzer, die bereits den Münchener Film gebucht hatten, »spöttisch aufgefordert«, Plakate und Photos an die Filialen der Münchener zurückzusenden. Die Berliner hätten das Rennen gewonnen, der Münchener Film bleibe vorerst liegen.

So kam es, daß die Münchener die Vereinbarung nicht mehr unterzeichneten. In vielen deutschen Großstädten liefen in dicht beieinanderliegenden Kinos beide Filme über den 20. Juli.

Wie sehr sich die Filme in einigen Punkten gleichen, erwies sich, als die Witwe des Generaloberst Fromm - die zum Münchener Film ihre Zustimmung gegeben hatte - beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner erwirkte. Sie untersagte die Aufführung von »Der 20. Juli«, da der Film das Ansehen des nach dem 20. Juli erschossenen Generals schädige. Auf den Einspruch der Filmleute hin sah sich das Frankfurter Gericht beide Filme an und kam zu dem Schluß, entweder müsse die Verfügung gegen beide Filme gelten oder gegen keinen.

»Beide Filme«, erklärte Brauner in Berlin, »haben gerade in diesen Szenen dieselbe Führung.« Das Gericht kam zu der Überzeugung, daß der Fromm des Films dem historischen Fromm, der Stauffenberg und andere aufständische Offiziere im Hof des OKW-Gebäudes in der Berliner Bendlerstraße erschießen ließ, keine unrichtigen oder ehrverletzenden Züge verliehen habe*). »Der 20. Juli« wurde vom Gericht zur Vorführung freigegeben.

Ein Vergleich der beiden Filme »ergibt eindeutig die künstlerische Überlegenheit

*) Es gibt keine zuverlässige Darstellung der Handlungsweise Fromms am 20. Juli. Verbürgt ist, daß er von den Aufständischen abrückte, als er erfuhr, daß Hitler den Anschlag überlebt hatte. Nach einem Handgemenge wurde er von den Verschwörern festgesetzt. Nachdem Soldaten des Wachbataillons und der SS das OKW besetzt und Fromm befreit hatten, setzte Fromm ein Standgericht ein, das die Verschwörer zum Tode verurteilte. Er selbst wurde aber trotzdem noch in der Nacht verhaftet und seines Postens enthoben. Nach der Darstellung des Mitverschwörers Fabian von Schlabrendorff wurde er im Februar 1945 zum Tode verurteilt und am 19. März 1945 im Zuchthaus Brandenburg durch Zuchthausbeamte erschossen. des Berliner CCC-Filmes« ("Der 20. Juli"), urteilte Kritiker Karl Korn in der »Frankfurter Allgemeinen«. »Darin sind die Vorgeschichte und die einzelnen Tatbestände des Attentats klar gegliedert, die Profile der wichtigsten Akteure werden deutlich ... Das, woran der Münchener Versuch scheiterte, ist hier klug und mit Überlegung vollbracht: Die Verschwörer haben Umwelt und Gegenwelt ... Der Film ist in der Atmosphäre und in der Gesinnung sauber und richtig ...«

Dem Münchener Film dagegen haben Genzows »Quickie«-Methoden spürbar geschadet. »Man kann in diesem Durcheinander von Telephongesprächen, heftigen Auseinandersetzungen, anspringenden Motoren, surrenden Fernschreibern, zusammenklappenden Hacken und gespannten Gesichtern weder die äußeren noch die inneren Ursachen der entscheidenden Wende zum Mißlingen erkennen«, schreibt Karl Korn. Und: »Schweigen wir von den vielfältigen Hemmungen, welche den Zuschauer, der sich der furchtbaren Tage erinnert, plagen. Hemmungen wegen falscher Interieurs, wegen der totalen Verfehlung der Berliner Atmosphäre, wegen unmöglicher Haltungen, die bald übertrieben kommissig - in Frankfurt haben Leute im Parkett gelacht - , bald hoffnungslos ''filmisch'' ausfallen ...«

In München brachte Kritiker Gunter Groll in der »Süddeutschen Zeitung« sein Urteil über beide Filme auf die versöhnliche Formel: »Könnte man doch beide Filme mischen, der eine hat, was dem anderen fehlt. Woraus zu schließen ist, daß Zusammenarbeit statt Rivalität einen Film ergeben hätte, der besser wäre als alle beide.«

**) Siegfried Schürenberg (Generaloberst Fromm), Wolfgang Preiss (Graf Stauffenberg), Wolfgang Büttner (General Olbricht).

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