JUSTIZ Mit Risiko leben
Der Einser-Jurist in Bonn holte einen Einser-Juristen nach Karlsruhe. Zum Nachfolger des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback bestellte Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel in der letzten Woche den schwäbischen Karriere-Juristen Kurt Rebmann, 53, Chef der baden-württembergischen Justizverwaltung.
Was den Spitzenbeamten -- Rebmann ist Ministersteilvertreter -- für das Amt des bundesdeutschen Chefanklägers prädestiniert, erschließt sich nicht ohne weiteres: Rebmann war, anders als alle seine Vorgänger in Karlsruhe, nie Staatsanwalt.
Aber »daß nur jemand mit Stallgeruch in Frage kommt, steht ja nirgendwo geschrieben«, weiß ein Ministerberater in Bonn. Und Justizchef Vogel gab Aufschluß nur mit der Floskel, daß »Herr Rebmann diese Bundesbehörde in angemessener rechtsstaatlicher und effektiver Weise leiten« werde.
Gefragt war der Posten in Karlsruhe ohnedies nicht -- wie stets. Als Anfang der sechziger Jahre das Bonner Justizministerium gern einen Strafrechtsgelehrten in dem Amt gesehen hätte, winkte ein Professor nach dem anderen ab. Als Justizminister Vogel jetzt dort vorfühlte, wo er stärkstes Interesse vermutete, bei Bundesanwälten und Bundesrichtern in Karlsruhe, bekam er Absagen -- mindestens drei.
Da traf es sich, daß es den Ministerialdirektor Rebmann, der den Chefposten in der Stuttgarter Justizverwaltung seit 1965 innehat und der es im Lande nicht weiterbringen kann, zu neuen Aufgaben zog. Schon 1974 war er im Gespräch für das Amt des Karlsruher Chefanklägers, damals jedoch fiel die Wahl auf Buback.
Rebmann ist parteilos. Den einen erscheint er als Prototyp eines schwäbischen Liberalen: Rebmann wurde von einem freidemokratischen Justizminister an die Behördenspitze geholt, engagierte sich in der Straffälligenhilfe, gewann Renommee als Vorsitzender der von Gustav Heinemann berufenen Expertenkommission, die das Scheidungsrecht liberalisierte.
Andere orteten Rebmann stets rechts vom rechten CDU-Kabinett in Baden-Württemberg -- so die »Süddeutsche Zeitung«, die seine Berufung nach Karlsruhe als glatten Fehlgriff hinstellte und ausführlich zu belegen suchte, daß der Schwabe »für die Härte der Staatsgewalt mehr Verständnis zeigt als für den davon betroffenen Bürger«. Danach suchte Rebmann den Gefängnisskandal in Mannheim zu vertuschen, der dann doch Schlagzeilen machte, plädierte im baden-württembergischen Krisenstab für unnachgiebigen Kurs gegenüber Terroristen -- »im Zweifel für den Staat«.
Rebmann schätzt sich selber anders ein ("Ich bin doch kein James Bond und auch kein Scharfmacher"), aber in seinem neuen Amt könnte der für andere Schillernde von beiden Klischees etwas benötigen: das Augenmaß eines Liberalen, für den nicht jeder Kritiker schon ein Staatsfeind ist, und die Härte des Staatsschützers, der Terrorismus bekämpfen muß.
Rebmann übernimmt eine Behörde, die zunehmend ins Gerede gekommen ist. Während die Karlsruher Ankläger Spionageverfahren seit eh und je zügig bewältigen, tun sie sich schwer, seit sie auch Terroristen den Prozeß machen müssen.
Daß der Stammheimer Prozeß gegen den BM-Kern zu einem Negativ-Beispiel für die westdeutsche Strafjustiz wurde, ist nicht nur dem ersten Gerichtsvorsitzenden Prinzing zuzuschreiben. Die Bundesanwaltschaft trug ihrerseits zur Rufverschlechterung bei: durch überperfektionistische und dadurch verzögernde Prozeßvorbereitung, durch fragwürdige Verfahrensstrategie und schließlich durch unsachliche Plädoyers einzelner Staatsanwälte, die nachgerade in Angeklagtenbeschimpfungen ausarteten.
Umgekehrt wirkte die Behörde zumeist hilflos gegenüber linken Propaganda-Aktionen. Im Zweifelsfall überließ sie auch BM-Anwälten den Platz auf dem Bildschirm und enthielt sich, amtsfein, jeglicher Stellungnahme. Statt dessen beschwerte sie sich dann im nachhinein wehleidig über »einseitige« Berichterstattung.
Das rührt nicht nur von miserabler Öffentlichkeitsarbeit her, was Zufall sein könnte, sondern ergibt sich auch
* Während des § 218-Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
aus dem angestaubten Selbstverständnis eines Amtes, das sich niemandem Rechenschaft schuldig wähnt. In der Anklagebehörde scheint sich nahezu schon die Vorstellung verfestigt zu haben, Strafverfolgungen seien allein deshalb zweifelsfrei, weil sie von einem Staatsorgan wie der Bundesanwaltschaft ausgingen:
* Seit fünf Jahren läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Berliner Rechtsanwalt Otto Schily. Verdacht: Begünstigung einer kriminellen Vereinigung. Bis heute gibt es keine Anklage und keine Einstellung.
* Seit fast zwei Jahren läuft ein Verfahren gegen den Funktionär der Gewerkschaft IG Metall, Heinz Dürrbeck, wegen des »dringenden« Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit. Bis heute gibt es keine Anklage und keine Einstellung.
* Seit einem Bummelstreik vor vier Jahren ermitteln die Bundesanwälte gegen Deutschlands Fluglotsen wegen des Verdachts der Erpressung und der Nötigung von Staatsorganen. Bis heute gibt es weder eine Anklage noch eine Einstellungsverfügung.
Die Bundesanwälte hielten die Verdachtsmomente gegen den »Verband Deutscher Flugleiter« (VDF) für so gravierend, daß sie -- mit richterlicher Billigung -- die Telephone der Verbandsoberen überwachen ließen. Bis heute fehlt die amtliche Benachrichtigung der Betroffenen, die laut Gesetz erfolgen soll, »sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks geschehen kann
So wird deutlich, daß sich die Arbeit der Bundesanwälte weithin jeder Kontrolle entzieht. Statt dessen ruht das Amt gern schweigend in sich selbst, auch wenn es eine so schlichte Anfrage wie etwa jene zu beantworten gilt, wann denn wohl mit der- seit langem überfälligen -- Anklage gegen die Lorenz-Entführer zu rechnen sei. Das Orakel der Behörde: »Dazu kann derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden.«
Jedenfalls in dieser Hinsicht verspricht die Berufung Rebmanns Änderung. Der Schwabe gibt sich »jederzeit ansprechbar, nur nicht während der Übertragung von Fußball-Länderspielen«. Ob er der Karlsruher Behörde zu besserem Ansehen verhelfen kann? Zumindest gilt der Jurist, der seine Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht begann, als Sozialrichter amtierte und dann rasch in Stuttgart vorankam, als resoluter Behördenchef wie Buback.
Mit seinem Vorgänger teilt er auch die Unerschrockenheit. »Mit dem Sicherheitsrisiko«, sagt Rebmann, »muß man eben leben.«