GERICHTS-TV Moderner Pranger
Legt man deutsche Maßstäbe an, geschieht in dieser Woche in den Niederlanden Ungeheuerliches: Zwei deutsche Fernsehsender, ARD und ZDF, platzieren ihre Kameras im prunkvollen Sitzungssaal des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag und senden Bilder aus dem Prozess, den die Bundesregierung wegen der Hinrichtung der deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand in den USA angestrengt hat.
Zwar sind auch in Deutschland Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich. Die Fernsehkameras aber müssen während der eigentlichen Verhandlung draußen bleiben - so wie vergangenen Dienstag im Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Als der Kameramann des Nachrichtensenders N-tv auf der Pressetribüne des Gerichts die Kabel aus seiner fahrbaren Kamera lösen und das Ungetüm vor die Türen ziehen musste, saß Karl-Ulrich Kuhlo, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von N-tv, unten im Saal - als Kläger, denn genau dieses Verbot möchte Kuhlo in Karlsruhe zu Fall bringen.
Das strikte Übertragungsverbot, argumentiert N-tv-Anwalt Mathias Schwarz, verstoße gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, denn dieses erstrecke sich »auch und gerade auf die das Medium kennzeichnende Vermittlung des Informationsgehalts bewegter Bilder«.
Zwar gehe es dem Sender, so Kuhlo, derzeit nicht darum, einen eigenen »Court TV«-Kanal aufzubauen. Dennoch warnen Richter und Anwälte vor »amerikanischen Verhältnissen« wie beim Mordprozess gegen den ehemaligen US-Footballstar O. J. Simpson: »Kein Zeuge würde noch in der Weise aussagen, wie er es jetzt tut«, prophezeit Werner Sack von der Neuen Richtervereinigung, »wenn er befürchten muss, in voyeuristischer Weise beäugt zu werden.« Auch Datenschützer mahnen, vor allem in Strafverfahren würden Angeklagte und Zeugen an einen »modernen Pranger« gestellt - selbst bei einem späteren Freispruch.
Dabei stand es bis 1964 im Belieben der Richter, Rundfunkaufnahmen zuzulassen. Der Sender Freies Berlin übertrug allwöchentlich »Menschen und Paragrafen - Originalaufnahmen aus Berliner Gerichtssälen«, und in Bonn pflegten die Fernsehschaffenden von Landgerichtsdirektor Helmut Quirini mit Kölscher Herzlichkeit begrüßt zu werden: »Treten Sie doch näher, bitte ganz nahe ran zu mir. Willkommen bei uns!«
Als Quirini 1959 im Strafverfahren gegen den damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Walter Hallstein, trotz Freispruchs die Urteilsverkündung vor laufenden Kameras zum Spektakel machte, kam es zum Skandal um die »Bütt im Tribunal«. Nicht zuletzt deshalb beschlossen Bundestag und Bundesrat 1994 ein umfassendes Radio- und TV-Verbot - »im Interesse der Wahrheitsfindung, des Persönlichkeitsschutzes und der Würde des Gerichts«.
Seither können die Fernsehmacher nur in den Gerichtsfluren filmen und im Saal nur vor und nach der Verhandlung und bei den Pausen. Und das Fernsehen macht sich seine eigenen Gerichte, lässt echte Fälle von Schauspielern nachstellen oder Streithähne vor einem privaten Schiedsgericht prozessieren - doch keines dieser Urteile
wird »im Namen des Volkes« gesprochen.
Dass sich das Volk gerade jene Urteile, für die es seinen guten Namen hergibt, nicht auf dem Bildschirm ansehen darf, leuchtet nicht allen Juristen ein. Ausgerechnet das Verfassungsgericht startete Anfang der neunziger Jahre den ersten Angriff gegen das Totalverbot: Es erlaubte den Fernsehsendern, von seinen Verhandlungen und Urteilen jeweils den Auftakt zu übertragen. Davon ermutigt, erdreistete sich Kuhlo 1993, eine komplette Urteilsverkündung des Gerichts live senden zu lassen - trotz der Aufforderung, die Kameras auszuschalten. Als sich wiederum die Verfassungsrichter daranmachten, auch das zu legalisieren, zog der Gesetzgeber nach: Seit 1998 ist es kraft Gesetz erlaubt, den Verhandlungsbeginn und die Urteilsverkündung sogar unverkürzt zu senden - aber nur beim Bundesverfassungsgericht.
Ein einziges Mal machte N-tv legal von dem Recht Gebrauch, ein Verfassungsurteil in voller Länge zu zeigen - bei der Entscheidung zum bayerischen Abtreibungsgesetz. »Das gab es einmal und nie wieder«, heißt es aus dem Sender, »das versteht der Zuschauer nicht.«
Jetzt darf Kuhlo auf weitere Lockerungen hoffen - auch wenn es nicht die sind, die er gern hätte. In Karlsruhe räumte der Vertreter des Berliner Justizministeriums ein, dass ein Kompromiss denkbar wäre: Wo der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen keine so große Rolle spiele wie in Strafverfahren, etwa in Verwaltungsprozessen, sei »ein striktes Verbot nicht unbedingt erforderlich«.
Doch auf Bilder aus spektakulären Strafprozessen möchte Kuhlo in Zukunft nur ungern verzichten: »Wir wollen die Verfahren zeigen, die auch in den überregionalen Tageszeitungen gebracht werden.« DIETMAR HIPP
Gerichts-TV
Radio- und Fernsehaufnahmen aus Gerichtsverhandlungen sind gesetzlich verboten.
Ausnahmen gelten beim Verfassungsgericht: Der Beginn der Verhandlung und das Urteil dürfen übertragen werden.
N-tv möchte auch aus anderen Verfahren und möglichst auch aus der eigentlichen Verhandlung Bilder senden und klagt deswegen in Karlsruhe gegen das Verbot.
* Zum bayerischen Abtreibungsgesetz am 27. Oktober 1998 imBundesverfassungsgericht.