MORAL.
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DER SPIEGEL 23/1966
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Werden deutsche Ehebrecher künftig nicht mehr bestraft? Unter den Mitgliedern des Bundestags -Sonderausschusses für die Strafrechtsreform und den Experten des Bundesjustizministeriums zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, die Strafandrohung für Ehebruch aufzuheben. Das geltende deutsche Strafrecht sieht bei Ehebruch eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten vor; im neuen Entwurf ist die Strafandrohung auf Gefängnis bis zu einem Jahr erhöht. Den Meinungsumschwung im Sonderausschuß bewirkte die Empfehlung des internationalen Strafrechtskongresses in Den Haag: »Der Ehebruch soll kein Delikt bilden.« Für die Empfehlung stimmten 130 Delegierte, dagegen 53 (angeführt von Teilnehmern aus arabischen und romanischen Ländern).