ZEITGESCHICHTE Moralisches Zeichen
Die Aktenlage produziert nur einen dürren Sachverhalt, aber er ist bewegend genug. Am 3. Mai 1944, ein Jahr vor Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa, versuchten zwei Soldaten der Hitler-Wehrmacht, angeblich mit Aussicht auf Bezahlung, 13 Juden in einem Lkw über die ungarische Grenze nach Rumänien zu schmuggeln - es wäre wohl deren Rettung gewesen.
Doch die Aktion flog auf, beide gerieten in die Fänge der Justiz und wurden zum Tode verurteilt, »wegen Kriegsverrats«.
Kriegsverrat - unter anderem deswegen stand auch der General Edgar Feuchtinger vor dem Reichskriegsgericht, ein Divisionskommandeur, den der »Führer« durchaus schätzte. Feuchtinger hatte ganz offenbar betrogen, unterschlagen und einer Freundin militärische Geheimnisse verraten: Todesstrafe.
Hitler intervenierte, Feuchtinger überlebte, degradiert zum einfachen Kanonier. In der neuen Republik genoss er später die Pension eines Generals.
Zwei Fälle, eine Meinung: Hat die Fraktion der Linken im Bundestag Erfolg, könnten bald schon die Urteile gegen die einfachen Soldaten und den hohen Offizier aufgehoben und beide, trotz so unterschiedlicher Sachverhalte, als Opfer einer regelmäßig willkürlichen NS-Militärjustiz rehabilitiert werden. So wie vor sechs Jahren, als pauschal alle Verurteilungen wegen Desertion kassiert worden waren. Es geht dabei nicht um Geld, um Rente, es gehe um ein »wichtiges moralisches und politisches Zeichen« für die Angehörigen, argumentiert die Linke - dass nämlich deren Verwandte »nicht länger als Straftäter gelten«.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt schon seit längerem vor und ist bereits in erster Lesung behandelt. Ob er parlamentarischen Erfolg haben wird, hängt ganz von einer Expertenrunde ab, die der Rechtsausschuss des Bundestags für den Montag kommender Woche eingeladen hat. Und wie es scheint, werden namhafte Zeitgeschichtler und Militärhistoriker überaus kontrovers über einen der letzten weißen Flecken der Hitler-Historie debattieren.
Was genau Kriegsverrat war, ist nirgendwo präzise definiert. Lapidar hieß es in Paragraf 57 des Militärstrafgesetzbuches, dass der, der »im Felde einen Landesverrat« begehe, »wegen Kriegsverrats mit dem Tode« zu bestrafen sei - ein äußerst schwammiger Begriff, der Terror- und Willkürurteile aller Art begünstigte. Zuchthaus nicht unter fünf Jahren drohte, wenn »mehrere einen Kriegsverrat verabredet« hätten, »ohne dass es zum Unternehmen eines solchen« tatsächlich gekommen sei.
Wie viele Soldaten vom Reichskriegsgericht, den Feldgerichten oder in der Endphase des Krieges von den Fliegenden Standgerichten deswegen bestraft wurden, ist statistisch nicht erfasst. Zehn, vielleicht zwölf von ihnen leben noch, und die Urteile gegen sie sind formal immer noch gültig - es sei denn, ein Staatsanwalt hat auf Antrag nach einer Überprüfung festgestellt, der NS-Spruch gehöre, als Unrechtsurteil, aufgehoben.
Kritiker halten diese Einzelfallregelung schon deswegen für unzumutbar, weil den Nachermittlern heute nur die Akten der Nazi-Diktatur zur Verfügung stehen, wenn überhaupt Unterlagen existieren. Und deshalb fordern sie auch die pauschale Aufhebung der Urteile.
Darüber hinaus sind Militärhistoriker wie Manfred Messerschmidt oder Wolfram Wette, der zusammen mit Detlef Vogel das bislang einzige Buch über den Kriegsverrat herausgebracht hat*, überzeugt davon, die Motive der verurteilten Soldaten seien fast durchweg »moralisch-ethische oder politische« (Wette) gewesen - wie etwa der Fall der Lkw-Fahrer, die das Leben der Juden retten wollten.
Auf diese Weise würde jedwede »Schädigung der Kampfkraft der Wehrmacht«, wie es in einer Anfrage der Linken formuliert ist, als honorige Widerstandshandlung gegen das totalitäre Nazi-Regime akzeptiert. Genau an diesem Punkt setzt der Historiker Rolf-Dieter Müller an; mit Messerschmidt und Wette war er über Jahre hinweg gemeinsam beim Militärgeschichtlichen Forschungsamt tätig. Müller ist heute dessen wissenschaftlicher Direktor.
Er hält die Einschätzung seiner Kollegen und insbesondere die Schlussfolgerung der Linken für »äußerst problematisch«, sowohl historisch gesehen als auch völkerrechtlich, denn eine pauschale Aufhebung der Urteile könnte »zu absurden Verhältnissen führen« - Beispiel Feuchtinger.
»Viele Fälle des Kriegsverrats«, sagt Müller, hätten »unzweifelhaft zum Tod von anderen Soldaten und Zivilisten geführt«, wenn etwa die Information über einen Gefechtsstand am Dorfrand zu einem Gemetzel führte.
Ähnlich argumentierte bislang die Bundesregierung. Entscheidend sei, sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), ob es »infolge des Verrats zusätzliche Opfer gegeben« habe oder dies »gerade vermieden« worden sei. Trotz neuer Erkenntnisse plädiert sie derzeit »nicht für eine pauschale Aufhebung« der Urteile wegen Kriegsverrats - aber sie will erst einmal abwarten, was kommende Woche die Experten dazu sagen. GEORG BÖNISCH
* »Das letzte Tabu«. Aufbau Verlagsgruppe, Berlin; 508 Seiten;24,95 Euro.