Muß-Ehen. - DER SPIEGEL
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DEUTSCHLAND Muß-Ehen.

• aus DER SPIEGEL 36/1962
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Braut, die in der Bundesrepublik vor den Standesbeamten tritt, ist schwanger. Nach einer Untersuchung von Regierungsdirektor Horstmann aus dem Statistischen Bundesamt liegt der Anteil der sogenannten Muß-Ehen auf dem Lande höher als in der Stadt. Horstmanns Erklärung: In vielen ländlichen Gebieten genießen Verlobte die gleichen Rechte wie Verheiratete.

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