RECHT Muß raus
Wenn Gerhard Jeschke, Passage-Leiter der Deutschen Lufthansa für Osteuropa. ans Büro und den Chef dachte, spürte er ein »flaues Gefühl im Magen«, und manchmal »flatterten auch die Nerven«.
Es kam noch schlimmer: Eines Morgens wurde dem Angestellten hinter seinem Schreibtisch auf der Frankfurter Lufthansa-Basis schwindlig und dann schwarz vor Augen. Ärztliche Diagnose: »Ausgedehnter Vorderwandinfarkt« infolge »starker dienstlicher Konfliktsituationen«. Noch einmal raffte sich der 59jährige auf, doch sechs Monate später starb Jeschke an einer »massiven Hirnblutung.
Der Tod des Lufthansa-Leiters beschäftigt seit nunmehr vier Jahren ein gutes Dutzend Rechtsanwälte und Richter, Betriebsräte und Berufsgenossenschaften -- und er wird, so die Frankfurter Arbeitsrichterin Angelika Fürst, »möglicherweise höchste Gerichtsinstanzen zu einer Grundsatzentscheidung zwingen«.
Grundsätzliches soll der ungewöhnliche Prozeß klären, den Jeschkes Ehefrau Ruth gegen das Verkehrsunternehmen führt. Denn die Witwe verklagte die Lufthansa auf Weiterzahlung des halben Gehalts: Ihr Mann, so argumentierte sie, sei »ein Opfer der ständigen Schikanen seines Vorgesetzten« gewesen.
Sieben Jahre lang mußte sich -- laut Klageschrift -- Gerhard Jeschke von seinem Chef »grundlose Vorhaltungen« machen lassen, oft mit »weit hörbarem Brüllen« und »unflätigen Ausdrücken Einen Vorschlag Jeschkes zu Organisationsproblemen habe der Vorgesetzte auf einer internationalen Tagung vor Teilnehmern entwürdigend abgetan: »Mist«.
Auch vor seinen Kollegen sei, so die Witwe, Jeschke bloßgestellt worden, weil ihn der Vorgesetzte über »anstehende Geschäftsvorgänge im unklaren ließ« und bei seiner Abwesenheit »die wichtigen Akten zu verschließen pflegte. So war er auf die Informationen seiner Mitarbeiter angewiesen, denen schon lange Unheil schwante: »Der Jeschke muß da raus, sonst geht er kaputt.« Doch der Wunsch des Gepeinigten nach einem anderen Posten wurde nicht erhört. »Alles zusammen reicht aus«, glaubt Jeschke-Anwalt Helmut Mittelacher, »der Beklagten eine grobe Verletzung ihrer Fürsorgepflicht anzulasten.«
Ob die Klage durchdringt, ist allemal ungewiß ebenso wie der Ausgang eines vor dem Sozialgericht anhängigen Rechtsstreits, in dem die Witwe von der Berufsgenossenschaft der Lufthansa eine Rente einklagt. Begründung: Der Tod ihres Mannes sei ein »Arbeitsunfall« und als solcher zu entschädigen. Denn hier wie da, urteilte Richterin Fürst in der Verhandlung am Montag vorletzter Woche, »handelt es sich um arbeitsrechtliches Neuland«.
Bislang hatten sich Gerichte, wenn es um Arbeitsbedingungen und unter. nehmerische Fürsorge ging, in der Regel mit Klagen auseinandersetzen müssen. die Arbeitnehmer wegen mangelhafter Schutzvorkehrungen im Betrieb führten. So schlichtete etwa das Reichsarbeitsgericht vor 40 Jahren den Streit, ob den »Gesteinshauern zur Arbeit in den Aufbrüchen Gummianzug, Schonanzug und Schachthut« zu stellen seien. Und Bundesarbeitsrichter wurden von einem Hafenarbeiter bemüht, dem Ameisensäure aus einer Zerbrochenen Flasche die Kleidung verätzt hatte. Doch heutzutage, weist Anwalt Mittelacher auf die Bedeutung seines Prozesses hin, kommen Beschäftigte »mehr durch die Menschen als durch Maschinen im Betrieb zu Schaden«.
Für diese Anwalts-Ansicht gibt es Indizien. Arbeitsmediziner und Betriebspsychologen stoßen bei Untersuchungen immer häufiger auf Qualen durch Querelen mit dem Chef. Der Gießener Soziologe Wolfgang Kellner etwa glaubt, daß Arbeitnehmer, die sich vom Vorgesetzten ungerecht behandelt fühlen, oft unter einem »psycho-sozialen Streß« stehen, »der einer der bekanntesten Risikofaktoren des Herzinfarkts ist«,
Arbeitsrichterin Angelika Fürst -- die den Musterprozeß gegen die Lufthansa »erst einmal auf Eis legte, bis das Sozialgericht rechtskräftig entschieden hat« -- wünscht sich, daß die Rechtsprechung der veränderten Situation am Arbeitsplatz folgt. Denn »Psycho-Terror«, formuliert die Juristin, »ist gefährlicher als Maschinentücke«.