MUT MACHEN - DER SPIEGEL
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MUT MACHEN

• aus DER SPIEGEL 50/1969
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Schön so: »Der Soldat hat die Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, (Soldatengesetz § 7). Im Rahmen dieses Ehrendienstes darf, ja soll der Soldat auch Leserbriefe schreiben, »zum Beispiel dann, wenn er in einer Zeitung oder Zeitschrift auf irrige Behauptungen über die Bundeswehr stößt«.

Dies erfuhren unsere tapferen Landesverteidiger aus der »Information für die Truppe« die nicht nur »in erster Linie für Offiziere bestimmt«, sondern sogar »interessierten Mannschaften zugänglich« ist.

Fähnrich der Reserve und Regierungsassessor 3. Massengeil gibt dort juristischen Rat über den richtigen Leserbrief-Umgang mit Massenmedien. Er stellt zunächst einmal die Grundfrage, ob der Soldat überhaupt Leserbriefe schreiben darf. Jawohl, er darf wie jeder Staatsbürger. Nur hat er dabei einiges zu bedenken.

Fähnrich Massengeil erinnert jeden Soldaten, der Leserbriefe schreiben will, daß er laut § 17 Abs. 1 und 2 des Soldatengesetzes »vor allem die Pflicht zu diszipliniertem und achtungswürdigem Verhalten« hat. Dies bedeutet: der Soldat darf Leserbriefe schreiben, nur: er begeht eine »Pflichtverletzung«. wenn er durch eine »unsachliche und ungenaue« Darstellung »das Ansehen der Bundeswehr schädigt«.

Der Soldat darf völlig frei Leserbriefe schreiben. Indes, er ist »zur Mäßigung und Zurückhaltung verpflichtet«, und er hat »seinem Vorgesetzten gegenüber Takt zu wahren«.

Der Soldat darf wirklich ungehindert Leserbriefe schreiben. Allerdings nur, »wenn er bei der Niederschrift eines Leserbriefes immer daran denkt, wie sich seine Veröffentlichung mit seiner dienstlichen Stellung verträgt«.

Der Soldat darf ganz selbständig Leserbriefe schreiben. Nur »muß vermieden werden, daß der Inhalt eines Leserbriefes eine Auffassung begünstigt oder hervorruft, die der amtlichen Meinung zuwiderläuft«.

Der Soldat darf ungeniert Leserbriefe schreiben. Doch, wir verstehen uns, »unsachliche Übertreibungen und abwegige Verallgemeinerungen« sind »jedenfalls« zu unterlassen.

Der Soldat darf freimütig Leserbriefe schreiben. Aber es ist natürlich »zu unterscheiden«, ob er sich an eine »militärische Fachzeitschrift« wendet und »durch entsprechende Vorschläge etwas zu bessern sucht«. Oder ob er sich »mit einer unsachlichen und hetzerischen Zuschrift an ein sogenanntes Boulevardblatt wendet, mit dem Ziel der Sensationsmache oder um eigenen Unmut abzureagieren«.

So frei darf der Soldat Leserbriefe schreiben. Aber er hat es noch schöner. Wenn nämlich den Soldaten ein Zweifel ankommt. ob sein Brief auch wirklich diszipliniert, sachlich, genau, gemäßigt, zurückhaltend, taktvoll. unhetzerisch. der amtlichen Meinung nicht zuwiderlaufend ist und auch bestimmt keiner Sensationsmache einer nichtmilitärischen Zeitschrift dient, dann ist er fein heraus. »Seine Entscheidung« wird ihm entgegenkommenderweise »erleichtert": »In Zweifelsfällen hat er nämlich die Pflicht, sich auf dem Dienstwege an den nächsten oder einen höheren Disziplinarvorgesetzten zu wenden und ihm die vorgesehene Veröffentlichung -- den Leserbrief -- mit der Frage, ob gegen sie Bedenken bestehen, vorzulegen.«

Dies hat -- nebenbei -- den für den Weltfrieden unermeßlichen Vorteil. daß ein oder zwei geübte und fleißige Leserbriefschreiber ganze Heeresteile stillegen können. Denn der für Zweifelsfälle zuständige Vorgesetzte muß -- »nach dem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 6. April 1962 (VMBI -- ErISA G 39-05-05-05)« -- »mindestens die Stellung eines Brigadekommandeurs« haben.

Jetzt endlich kann der Soldat seine vom Brigadekommandeur genehmigte freie Meinungsäußerung abschicken? Selbstverständlich kann er. Nur, es wäre »verfehlt anzunehmen, der Vorgesetzte könne eine »Genehmigung' erteilen für die Veröffentlichung des Leserbrief es«. Das geht schon deshalb nicht, weil die Meinungsäußerung nicht mehr frei wäre, wenn sie genehmigt würde. Nein, solches wäre bei der Bundeswehr undenkbar, denn: »Allein der Verfasser hat die Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Angelegenheiten und Tatsachen zu tragen.«

Einem bösen Verdacht will sich »Information für die Truppe« jedoch auf keinen Fall aussetzen: »Dieser Beitrag hätte seinen Zweck verfehlt, wenn der Leser daraus entnehmen würde, einem Soldaten sei anzuraten, wegen der erwähnten Vorbehalte besser auf einen Leserbrief zu verzichten.« Nichts liegt ferner als dies; denn: »Dieser Beitrag soll ihm vielmehr Mut machen.«

Otto Köhler
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