Der Ablass ist eines der eigentümlichsten Relikte der katholischen Kirche. Zu Grunde liegt ihm ein theologisches Konstrukt, das sich auf keine Bibelstelle stützt: Danach werden dem reuigen Sünder in der Beichte so genannte schwere Sünden (wie Ehebruch, Mord, Meineid, Diebstahl), die den Verlust des Himmels nach sich ziehen, zur Gänze vergeben. Der Pönitent verlässt den Beichtstuhl mit völlig reiner Weste. »Lässliche« Sünden (wie Notlügen, mindere üble Nachrede oder Mundraub) dagegen, die nicht automatisch den Verlust der ewigen Seligkeit zur Folge haben, werden zwar auch durch die Beichte getilgt, es bleiben aber ein paar Sündenstrafen nach, die das Beichtkind im Fegefeuer, einer milden Form der Hölle, abzubüßen hat, bevor es dereinst den Himmel betreten darf. Dem nun kann der Ablass abhelfen. Er wird kraft päpstlicher Autorität als »unvollkommener« oder »vollkommener« Ablass verliehen. Der vollkommene Ablass tilgt alle Sündenstrafen, der unvollkommene nur einen Teil. Geld spielte, anders als heute, beim Ablass früher eine große Rolle. Martin Luther nahm den Ablasshandel durch den Dominikaner Tetzel - unter anderem - zum Anlass für seine Attacken auf die korrupte römische Kirche.
Dieser Ausdruck wurde am 17.10.2026 erstellt und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch lizenziert.
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