Nächstenliebe
Noch etwas liegt mir am Herzen: Der Brief des Herrn Hemeyer im »Spiegel« Nr. 29, in dem er die »anständige und männliche Versöhnungsgeste des Gen.-Maj. Remer« begrüßte. Wenn ein Mörder - um ein naheliegendes, wenn auch zu krasses Beispiel zu geben - den Hinterbliebenen seines Opfers großzügig die Hand zur Versöhnung hinhält, dann soll das nach der Theorie des Herrn H. eine »kameradschaftliche Tat« sein! Spinnt man diesen Gedankengang weiter, so haben natürlich die armen Opfer die Verpflichtung, freudig die Patschhand des zerknirschten Bösewichts zu ergreifen und ihm einen Kuß des Vergessens auf die Wange zu drücken. Das wäre in der Tat eine überdimensionale Nächstenliebe, wie wir sie uns heutigentags nicht vorstellen können, und die auch unserem Sinn für Recht und Gerechtigkeit Hohn spräche.
Wiesbaden
H. D. KETTENBACH