INDIEN Narrensichere Methode
Als Indiens Astrologen gesprochen hatten, sah Subhadra Butalia, indische Frauenrechtlerin, die Zeit gekommen, ihre »Schwestern zu warnen«.
Den 17., 19., 27. April und den 4. Mai hatten die Sterndeuter dieses Jahr als die idealen Tage fürs Hochzeiten ausgeguckt. Aber »bevor die Bräute um das Heilige Feuer schreiten«, so Frau Butalia, »sollten sie sich ihren. Entschluß noch einmal durch den Kopf gehen lassen«.
Beim schweißtreibenden, zwei bis vier Stunden dauernden Hindu-Hochzeitsritual wandelt das frischvermählte Paar siebenmal um geweihte Flammen. So mancher Braut wird dabei an den diesjährigen Wonnetagen angst und bange geworden sein. Denn immer mehr junge Frauen enden neuerdings, oft nur wenige Monate nach ihrer Heirat, im Feuer.
Mit Transparenten wie »Wir sind nicht für die Flammen bestimmt« ziehen derzeit Frauen durch die Straßen indischer Städte. Sie protestieren nicht gegen »sati«, das vor 151 Jahren verbotene Hindu-Ritual der Witwenverbrennung. Ihre Empörung gilt vielmehr der Tatsache, daß fast täglich in den Zeitungen steht: »Jungverheiratete Frau fand Flammentod.«
Allein im Großraum Neu-Delhi, wo nur acht Prozent der indischen Bevölkerung leben, verbrannten im vorigen Jahr rund 350 junge Frauen. »In achtzig Prozent aller Fälle«, behauptet Lakschmi Raghuramiah, Leiterin der »All India Women''s Conference«, »handelt es sich um Mord. Der Rest sind Selbstmorde.«
Immer gleicht das grausame Ende dem der 24 Jahre alten Schaschibala, die schon halb verkohlt war, als die Nachbarn herbeigerufen wurden.
Neben dem Opfer stand ein Öfchen. Schwiegermutter, Schwägerinnen und Schwager erzählten den entsetzten Zuschauern, Schaschibalas Sari habe beim Ofenanzünden wohl Feuer gefangen. Doch Schaschibalas Mutter, Satja Rani Tschadha, ist überzeugt: »Sie haben meine Tochter lebendigen Leibes mit Kerosin übergossen und angesteckt.«
Die Anklage erklärt sich aus Schaschibalas Vorgeschichte. Sie ist ganz so wie die anderer Brandopfer, deren Tod aufgeklärt werden konnte. Stets war Habgier der Familie des Ehemannes als Motiv für den gewaltsamen Tod der angeheirateten Frau im Spiel.
Das Stichwort für die Tragödie der indischen Bräute heißt »stridhan«, wörtlich bedeutet das »Habe der Frau«, zu deutsch Mitgift.
Die Mitgift-Praxis Indiens ist ruinös für Familien mit Töchtern, für Familien mit Söhnen ist sie ein todsicherer Quell der Bereicherung.
Kaum ein junges Mädchen im Indien 33 Jahre nach der Unabhängigkeit wählt seinen Partner frei, kaum ein verheirateter Mann wurde -- nach langwierigem, vorehelichem Handel -nicht gekauft.
Die indische Tradition will es, daß die junge Ehefrau ins Haus ihrer Schwiegereltern zieht. Sie ist dort, so die Frauenrechtlerin Raghuramiah, »die buchstäbliche Gefangene ihrer Schwiegermutter und des Gatten«.
Die Mitgift, ursprünglich als materielle Sicherung der Frau gedacht, muß an die Familie des Mannes abgetreten werden. »Wenn eine junge Frau in den Tempel gehen will«, sagt Frau Raghuramiah, »muß sie bei ihrer Schwiegermutter betteln, damit die ihr den eigenen Schmuck aushändigt.«
Die vier größten Frauenvereine Indiens haben jetzt die Lebensdaten aller bekanntgewordenen verbrannten Bräute gesammelt und sind dabei auf verblüffende Parallelen gestoßen. Immer war den Schwiegereltern und -geschwistern die Mitgift nicht ausreichend, oder aber die zu zahlenden Raten konnten von den Brauteltern nicht geleistet werden.
Für die Situation vieler Mitgift-Geschädigter stehen Sätze aus dem Brief des Vaters von Balwinder Kaur, Mutter zweier Kinder, am 2. November vorigen Jahres im Alter von 27 Jahren verbrannt. Der Brief »st an den damaligen Premier Tscharan Singh gerichtet: Seit ihrer » » Heirat sind die Beziehungen meiner Tochter zu ihren » » Schwiegereltern nicht mehr gut gewesen. Sie schlugen sie und » » verlangten, sie müsse Geld von ihren Eltern herbeischaffen. » » Auch wurde sie mit Äußerungen der Art gequält, ihre Mitgift » » sei unzulänglich, darum werde man sie im Haus ihrer » » Schwiegereltern nicht achten können. Ich tat mein Äußerstes, » » ihre Forderungen zu erfüllen, aber wenn es vergeblich war und » » ich meine Tochter mit leeren Händen zurückschicken mußte, » » wurde sie gnadenlos geschlagen. »
»Vertilge die Mitgift und steck deine Frau an«, auch mit diesem bitteren Slogan sind Indiens Frauenverbände schon auf die Straße gezogen. Denn sie vermuten, daß manche Familie doppelt und dreifach aus der Ware Sohn Kapital zu schlagen sucht.
»In der privaten Atmosphäre des eigenen Hauses kann man zwischen Frühstück und Mittagessen eine Frau mit Kerosin überschütten und anzünden«, höhnte die Schriftstellerin Najantara Sahgal, »dann kann man ein Nickerchen halten, von einer neuen Braut und ihrer Mitgift träumen und aufatmen, daß das Ärgernis der vergangenen Monate aus dem Weg ist, dessen Mitgift -- eh nicht viel -- nun ja aufgebraucht war.«
Die Frauenverbände sind sich darin einig, daß die Stridhan-Unsitte gesetzlich verboten sein müßte -- wenn sie das nicht schon wäre. Maximal 5000 Rupien (1135 Mark) legte das Anti-Mitgift-Gesetz als Höchstgrenze für S.121 den Braut-Preis fest. Doch dieses Gesetz ist für den Juristen Krischan Kumar Sud »ein totgeborenes Kind, völlig unzureichend, das Übel an der Wurzel zu packen«.
Zum einen müssen gerichtliche Untersuchungen beim Verdacht von Verstößen gegen das Mitgift-Gesetz binnen einem Jahr abgeschlossen sein. Aber laut Sud dauert das beim indischen Verfahrenstempo »oft zwei Jahre«.
Zum anderen wird nur ermittelt, wenn Dritte, nicht etwa die Beteiligten am Handel, Anstoß nehmen, und diese Dritten sind rar. Für die Eltern schließlich, die ihre Töchter für Mordopfer halten und den Kaufpreis für den Schwiegersohn zurückhaben wollen, ist die Rechtslage prekär: Sie handelten ja illegal, als sie ihr Kind mit mehr als den gesetzlich gebilligten 5000 Rupien aussteuerten.
Die begehrtesten Ehemänner im gehobenen städtischen Mittelstand mit durchschnittlichem Jahreseinkommen von etwa 3800 Mark sind junge Beamte des Auswärtigen Dienstes und der Ministerien. Für so einen, häufig gesucht per Inserat unter penibelster Angabe der Kaste und Subkaste, bringt ein Brautvater mindestens 40 000 Mark auf.
Die bräutliche Standard-Morgengabe in dieser Gruppe muß ein Auto umfassen, ein kompaktes Klimagerät, Kühlschrank, Fernsehapparat, Polstergarnitur, Betten und Bettzeug, Eßzimmer, wenigstens zwei Stahlschränke mit Safe, Qualitätsgeschirr und -besteck, Nähmaschine, Dampfdrucktopf, Toaster und allerlei Küchengerät mehr.
Da in Indien jede Frau seit alters her mit ihrem Schmuck um Hals, Gelenke und in der Nase eine Art wandelnde Preziosenreserve ist, wird die Braut so üppig als möglich mit Gold und Edelsteinen ausstaffiert. Dazu kommen bei einem Mittelklasse-Mädchen noch 31 Seiden- und Baumwollsaris samt passendem Unterzeug und Accessoires wie Taschen und Schuhe.
Erklecklich sind auch die direkten Kosten für den Bräutigam. Er hat Anspruch auf eine Armbanduhr, einen Brillantring, zwei Anzüge und auf Barzuwendungen -- vom Moment an, wo er »gebucht« ist, bis zum Tag der Hochzeit.
Ferner muß der Brautvater den nächsten Anverwandten des Hochzeiters die Festgarderobe und Bargeld spendieren, dann muß er die für indische Hochzeiten üblichen mehr als hundert Gäste oft tagelang bewirten sowie die Fahrtkosten berappen.
Gut 100 000 Mark insgesamt pflegen begüterte Inder ihren zukünftigen Schwiegersöhnen -- nebst sicheren Jobs -- als Morgengabe darzureichen. Ein Vater der Lohnklasse zwischen 200 und 300 Mark monatlich läßt sich die Heirat pro Tochter 10 000 Mark kosten.
Viele Eltern, die mit Töchtern geschlagen und nicht mit einem Sohn gesegnet sind, verschulden sich bis an den Rand ihrer Existenz, wenn sie nicht, wie gelegentlich noch auf dem Land, neugeborene Mädchen töten oder, wie häufig in den Städten, ihre Töchter aussetzen.
Über den Eingängen indischer Waisenhäuser hängen Glocken, die gezogen werden, wenn ein Kind abgelegt wird. »Wenn es läutet«, weiß Frauenverbandschefin Raghuramiah, »liegen so gut wie immer Mädchen vor der Tür.«
250 Mark im Monat verdiente der Vater der verbrannten Braut Schaschibala. Sie brachte, neben der obligatorischen Grundausstattung, solche Prestigeobjekte wie Kühlschrank, Fernsehapparat, Ventilator und Nähmaschine in den Haushalt der Schwiegereltern in Neu-Delhi ein.
Ihr Mann, der in einer Schuhfabrik in Mathura 200 Kilometer südlich von Delhi arbeitete, verlangte drei Tage vor der Hochzeit noch einen »scooter«, den für Indiens Städte-Straßenbild typischen dreirädrigen, überdachten Motorroller.
»Es ging nicht. Wir hatten unsere Ersparnisse geplündert, wir hatten gegen hohe Zinsen Darlehen aufgenommen, die wir heute noch abbezahlen«, berichtete Schaschibalas Mutter Satja Rani Tschadha.
Vier Monate nach ihrer Eheschließung im Mai 1978 beklagte sich die junge Frau bei ihren Eltern, sie würde von der Schwiegermutter, den zwei Schwägerinnen und einem Schwager gequält und geschlagen.
Wenig später besuchte der Schwiegersohn die Eltern seiner Frau und verlangte noch einmal 2000 Rupien. Sie vertrösteten ihn, das Geld sollte er bekommen, wenn Schaschibala ihr Kind bekommen habe.
Das noch ungeborene Kind starb, als die junge Inderin am 17. März 1979 im Haus ihrer Schwiegereltern verbrannte. Die angeheirateten Verwandten wurden festgenommen und verhört, aber gegen Kaution wieder freigelassen.
Der Fall Schaschibala, einer von Tausenden, beschäftigt noch immer die Justiz, die Frauenverbände wollen »ihn zum Testfall« machen.
Ihre Erfolgsaussichten beurteilen sie jedoch skeptisch. Die Schriftstellerin Najantara Sahgal resignierte: »Mörder in der ganzen Welt haben nach einem narrensicheren Weg gesucht, wie sie sich ihrer Strafe entziehen können. Die Inder haben einen gefunden.«
S.120
Seit ihrer Heirat sind die Beziehungen meiner Tochter zu ihren
Schwiegereltern nicht mehr gut gewesen. Sie schlugen sie und
verlangten, sie müsse Geld von ihren Eltern herbeischaffen. Auch
wurde sie mit Äußerungen der Art gequält, ihre Mitgift sei
unzulänglich, darum werde man sie im Haus ihrer Schwiegereltern
nicht achten können. Ich tat mein Äußerstes, ihre Forderungen zu
erfüllen, aber wenn es vergeblich war und ich meine Tochter mit
leeren Händen zurückschicken mußte, wurde sie gnadenlos geschlagen.
*
S.120In Neu-Delhi.*