BUNDESWEHR / HAARSCHNITT Netz unterm Helm
Dem Hauptfeldwebel Karl Mrosek, 47, stockte der Atem. Entgeistert starrte er auf eine langhaarige Gestalt. Mann oder Weib?
Es war am 3. Januar in der Schreibstube der Ausbildungskompanie 10 der (Sigmaringer) 10. Panzergrenadier-Division in der Tilly-Kaserne zu Neuburg an der Donau. Die frisch unter die Fahnen gerufenen Wehrpflichtigen hatten sich vor Hauptfeldwebel Mrosek aufgestellt, um ihr Rekrutenleben zu beginnen.
Da verweilte das geschulte Auge Mroseks an einem langhaarigen Individuum, das erst nach der bohrenden Frage: »Sind Sie männlichen oder weiblichen Geschlechts?« als der wehrpflichtige Abiturient Albrecht Schmeißner, 21, aus Tübingen identifiziert werden konnte. Der junge Mann war mit einer schulterlangen Frisur bei der Truppe erschienen.
Spieß Mrosek wurde dienstlich: »Sie gehen jetzt zum Friseur, mein Lieber, und lassen sich die Haare schneiden Schmeißner, Widerwillen im Gesicht: »O nein, ich denke nicht daran.« Diesem Beispiel zivilen Bürgerstolzes ließ Abiturient Schmeißner sogleich eine juristische Drohung folgen: »Ich kenne die Grundrechte genau.«
Der Spieß, durch so festes, Auftreten an der Rechtslage irre geworden, griff zum Telephon und alarmierte den Kompaniechef, Hauptmann Anton Fellhauer, 30, der in seiner Wohnung Urlaubsfreuden genoß. Mroseks Appell an die Disziplinargewalt des Offiziers wirkte. Der Hauptmann erschien am nächsten Morgen in der Kaserne, um den Widerspenstigen zu zähmen.
Schmeißner, schon eingekleidet, mußte sich mit wallendem Haupthaar bei seinem Kompaniechef melden. Der Hauptmann versuchte zunächst, den Rekruten zu militärischer Haartracht zu überreden -- doch vergeblich. Denn Soldat Schmeißner wollte mit der langen Mähne seine Entlassung aus dem Wehrdienst ertrotzen.
Der Wehrpflichtige: »Meine Rechte sind mir garantiert. Im übrigen haben Sie keine verbindlichen Richtlinien, die das Maß der Haare festlegen.«
Im Dienstbetrieb zeigten sich derweilen bei Rekrut Schmeißner durch die Haarlänge verursachte Komplikationen: »Beim ersten Stahlhelmaufsetzen drehte er mit einem Stück Schnur seine Afghanenmähne nach oben«, meldete der Hauptmann seinen Vorgesetzten in Sigmaringen. Später nahm Schmeißner ein schwarzes Frisiernetz zu Hilfe, um seine Haarfülle unter dem Helm zu halten.
Als alles gute Zureden und dienstliche Ermahnungen nichts halfen, verhängte der Hauptmann über seinen Langhaarsoldaten Ausgangsbeschränkungen. Der Kompaniechef stützte sich dabei auf die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/5 der Bundeswehr. In deren Ziffer 79 wird das »tägliche Waschen des Körpers sowie die Pflege der Nägel und Haare« zur Pflicht gemacht. Tatsächlich gibt die ZDv über die Länge des militärisch vorschriftsmäßigen Haarschnitts aber keine Auskunft.
Der Kompaniechef wußte nicht, daß die Beamten der Abteilung Verwaltung und Recht im Bundesverteidigungsministerium schon vor einem Jahr ein Verdikt gegen Gammlermähnen formuliert hatten: »Das Tragen überlanger Haare, sogenannter Beatlefrisuren, ist nicht gestattet.« Diese Rechtsinterpretation hatten die Verteidigungsjuristen unter dem Aktenzeichen VR IV/1 am 6. Mai 1966 dem Informations- und Pressezentrum des Ministeriums zugeleitet. Die Truppe erhielt davon keine Mitteilung.
Die verhängten Ausgangssperren ließen Schmeißner nicht weich werden. Er verlor sein Fern-Ziel nicht aus den Augen: keinen Wehrdienst zu leisten, aber auch nicht den gesetzlich verlangten zivilen Ersatzdienst von 18 Monaten zu absolvieren.
Hauptmann Fellhauer nahm nun die Justiz zu Hilfe. Am 38. Tag in Schmeißners Soldatenleben schickte er eine Strafanzeige an den Staatsanwalt beim Landgericht in Augsburg: Schmeißner habe den Gehorsam verweigert. Als Beweismaterial ließ der Hauptmann ein großformatiges Porträtphoto des langmähnigen Rekruten anfertigen.
Solcher Art mit juristischen Konsequenzen bedroht und von den Stubenkameraden fortwährend gehänselt, gab Schmeißner schließlich nach. Er unterwarf sich der Schere des Kasernenfriseurs Emanuel Dombeck -- 45 Tage nach dem Einrücken zur Truppe.