BUNDESPRÄSIDENT Neue Einsicht
Richard von Weizsäcker ist entschlossen, sich unbeliebt zu machen. So bald wie möglich, spätestens im kommenden Jahr, will der Bundespräsident die reuigen Ex-Terroristen Angelika Speitel und Peter-Jürgen Boock - beide zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, beide seit 1978 (Speitel) und 1981 (Boock) in Haft - begnadigen.
Daß eine Mehrheit der Bürger seine Entscheidung nicht verstehen, ja ablehnen wird, erwartet er. Ob es ihm gelingt, erfolgreich für seine Gründe zu werben, weiß er nicht. Er möchte mit seinem Gnadenakt ein Signal setzen - für die Gesellschaft ein Zeichen der Versöhnung nach innen, für andere RAF-Täter in Gefängnissen und im Untergrund eine Aufforderung zur Umkehr. Sein Wort soll gelten, das er 1986 vor dem Deutschen Juristentag gab: _____« Der Strafvollzug darf die Person keines Täters » _____« aufgeben. Wichtiger als die Lehre vom Tätertyp ist die » _____« Einmaligkeit jeder Person. Jede, auch die, deren Taten » _____« die Gesellschaft besonders zu fürchten gelernt hat, hat » _____« die Chance auf neue Einsicht und den Anspruch auf unsere » _____« Aufmerksamkeit und unsere Hilfe. Das gilt im übrigen auch » _____« für terroristische Straftäter. »
Der Präsident plant, noch in diesem Herbst die in Köln einsitzende Speitel und den in Hamburg inhaftierten Boock zu besuchen. Angelika Speitel war wegen vollendeten und versuchten Polizistenmordes, Boock wegen Mittäterschaft bei den RAF-Morden an dem Bankier Jürgen Ponto und an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer samt dessen vier Begleitern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Selbst das Oberlandesgericht Stuttgart hatte ihm bei der Urteilsverkündung eine »ungewöhnlich positive Entwicklung« bescheinigt. Angelika Speitel distanzierte sich in Interviews von ihrer Vergangenheit: »Es war die Zeit der Unreife.«
Das Staatsoberhaupt möchte sich von den beiden, die in der ersten Hälfte dieses Jahres Gnadengesuche an ihn gerichtet hatten, im persönlichen Gespräch einen unmittelbaren Eindruck vom Wesenswandel verschaffen. Sollten sich dabei Berichte bestätigen - und davon geht Weizsäcker aus -, die jetzt 36jährige Angelika Speitel und der gleichaltrige Boock hätten glaubwürdig dem Terrorismus abgeschworen, könnten die zwei in den ersten Monaten nächsten Jahres freikommen.
Rücksicht auf seine am 23. Mai 1989 anstehende Wiederwahl, die bisher als völlig unstreitig gilt, will der Präsident bei seiner Gnadenaktion nicht nehmen - auch nicht auf die Gefahr hin, Stimmen des rechten Unions-Lagers in der Bundesversammlung zu verlieren.
Er hofft vielmehr, daß eine parteipolitische Polarisierung des Themas vermieden werden kann.
»Die Lösung der Terrorismus-Geschichte«, hat der von CDU-Ministerpräsident Bernhard Vogel nach langer Haft im Juni begnadigte Ex-Terrorist Klaus Jünschke in einem SPIEGEL-Interview erklärt, könne nur gelingen »über eine gesellschaftliche Verständigung, bei der alle Parteien, alle gesellschaftlichen Kräfte, aber auch und gerade diejenigen, die als Terroristen inhaftiert sind oder noch gesucht werden, mitwirken sollten«.
Die Freilassung von Angelika Speitel und Boock zu Beginn der zweiten Amtszeit Richard von Weizsäckers könnte der Auftakt zu weiteren Begnadigungen von Ex-Terroristen sein. Es werde, hieß es vorige Woche im Präsidialamt, über die nächsten Jahre hin »mit Sicherheit der eine oder andere dazukommen«. Außer Speitel und Boock sind noch 17 zu lebenslänglich verurteilte RAF-Täter in Haft; die Begnadigung von 15 Häftlingen fiele in die Zuständigkeit des Staatsoberhauptes.
Der Bundespräsident, so steht es in Artikel 60 des Grundgesetzes, »übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus«, das auf Strafurteile von Bundes- und Oberlandesgerichten beschränkt ist, sofern diese als Auftragsgerichtsbarkeit des Bundes amtierten. Weizsäckers Vorgänger haben von ihrem Gnadenrecht im wesentlichen bei Disziplinarrechtsfällen oder bei Staatsschutzdelikten Gebrauch gemacht, etwa vor einem Austausch von Spionen.
Wie von Weizsäcker sein Gnadenrecht versteht, hat er schon 1986 öffentlich dargelegt: Gnade _____« kann zum Zuge kommen, wenn der Rechtsstaatlichkeit » _____« Genüge getan ist. Der Gnadenerweis ist kein Widerruf des » _____« Urteils, keine Rehabilitierung. Sie greift ein, wenn es » _____« die Person des Täters erlaubt und die Entwicklung seiner » _____« Lebensumstände nahelegen. Das Recht ist ein wichtiger, » _____« aber gewiß nicht der einzige Maßstab für sie. Je enger » _____« das Netz unserer Gesetze wird, desto mehr sollten wir uns » _____« ihrer entsinnen. »
Der Präsident sieht die Gnade ausdrücklich als Mittel gegen die sonst erwünschte Perfektion des juristischen Systems: Er setzt Gnade gleich mit der Bereitschaft des Rechtsstaates, eine Unfehlbarkeit in Frage zu stellen.
Der Bundespräsident kann eine Begnadigung nach freiem Ermessen vornehmen, sie bedarf jedoch der Gegenzeichnung des Bundesjustizministers. Und der macht in den Fällen Speitel/ Boock noch Schwierigkeiten.
Einig ist sich von Weizsäcker mit dem Freidemokraten Hans Engelhard in der Einschätzung, daß sich beide Häftlinge endgültig vom Terrorismus abgewandt hätten und daß beide nun Gewalt als falschen Weg ablehnen.
Nicht einig sind sich Präsident und Minister über den Termin einer Begnadigung, die »wir lieber noch um zwei, drei Jahre«, so ein enger Mitarbeiter Engelhards, »hinausgeschoben sehen würden«. Ziel: Das Justizministerium will sich dem Zeitmaß von etwa 15 Jahren Haft nähern, bei dem nach bisheriger Praxis lebenslänglich Verurteilte auf eine Begnadigung hin geprüft werden. »Es darf keine Ausreißer geben, der Grundsatz 'gleiches Recht für alle' muß auch für Terroristen gelten«, meinen die Experten in Engelhards Ressort.
Bei den noch informellen Kontakten zwischen den beiden Häusern hält das Präsidialamt dagegen, es dürfe sowenig eine Begnadigungspraxis zu Lasten wie zugunsten von Ex-Terroristen geben; das Gnadenrecht des Präsidenten müsse sich an der Person des Betroffenen orientieren. Wenn Präsident wie Minister die Überzeugung hätten, Boock und Speitel seien einer Begnadigung würdig, dann sei es nicht in Ordnung, die beiden aus nicht auf ihre Person bezogenen Gründen weiter gefangenzuhalten.
Auch die Sorge des Justizministeriums, Gnade könne neue Anschläge provozieren ("Wir befürchten, daß die Terroristen draußen die drinnen auf Linie bomben und so jedes Klima kaputtmachen"), wird von Sicherheitsexperten im Kanzleramt und den Fachleuten im Präsidialamt nicht geteilt.
In seinem Wunsch, ein Zeichen der Versöhnung nach innen zu setzen, will sich der Präsident auch nicht durch die Bundesanwaltschaft beirren lassen, die weiterhin ermittelt, ob die Einsitzenden womöglich an weiteren Straftaten beteiligt waren. Das müsse schon »einen gewaltigen Qualitätssprung der Anschuldigungen und Beweise geben«, argumentiert die Präsidentenseite.
Weizsäckers Beamte sind zuversichtlich, daß sich ihr Chef und der Justizminister noch rechtzeitig verständigen; da beide nur in der Zeitfrage, nicht aber in der Kernfrage des Rechts auf Gnade für Speitel und Boock auseinander seien - »deshalb dürfen doch nicht die Züge aufeinanderrasen«.