NOCH EIN BIER
»Auf Bier gebaut« sind also die Häuser für die Bundesgrenzschutzangehörigen in Hannover, weil die Abschlüsse der Bauunternehmer mit Bundesgrenzschutzgeneral Giese und seinem Stab eben mit Strömen von Bier und anderen schönen Dingen begossen wurden. »Auf Sand gebaut« - so scheint es mir nach der schier endlosen Kette von Bestechungsaffären - ist heute ein guter Teil des deutschen Beamtenstaates, der einst so fest und sicher im preußischen Pflichtbewußtsein fundiert war ...
Berlin-Wilmersdorf GEORG DELLHAUSEN
... Die Baufirma muß auf Erwerb und Verdienst ausgehen, während der Bauherr, der den Auftrag gibt, naturgemäß gerade im öffentlich geförderten Wohnungsbau darauf achten muß, mit möglichst geringen Baukosten und damit mit einer möglichst geringen öffentlichen Finanzierung auszukommen. Ist der Bauträger, praktisch der Bauherr, identisch mit dem Bauunternehmer oder mit einer davon abhängigen Firma, dann können Interessenkollisionen leicht auftreten. Das ist der tiefere Kern dieses Problems, während die Dinge darum herum teilweise dann nur noch Begleiterscheinungen sind. Auf diesen Kern müßte aber, wenn solche Verhältnisse vorliegen, abgestellt werden. Deshalb habe ich nach Kenntnisnahme Ihres Artikels an die Bundesregierung in der nächsten Fragestunde des Bundestages eine darauf abzielende Anfrage gestellt, wobei ich mir erlaubt habe, auf den Bericht in Ihrem Heft Nr. 25 Bezug zu nehmen. Ich bin gespannt, welche Antwort der zuständige Bundesminister auf diese Anfrage erteilen wird.
Bonn DR. JULIUS BRECHT
MdB
Auch Oberregierungsrat Klebig, ehemals Leiter der Paßkontrolldirektion des Bundesgrenzschutzes und - was Sie nicht erwähnten - im Februar 1958 »aus gesundheitlichen Gründen« aus dieser Stellung entfernt und an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden versetzt, ist also mit von der Partie. Und dabei sprach er zu seinen Untergebenen doch immer so gern von Gerechtigkeit, Disziplin, Gehorsam und Ehre. Sein tollstes Stück in dieser Hinsicht: die disziplinarische Bestrafung eines Beamten wegen »achtungsverletzender Sitzweise« (übereinandergeschlagene Beine)!
Koblenz RUDOLF MÜLLER
Wenn Ihre Informationen zutreffen, ist der Artikel über den Bundesgrenzschutz in hohem Maße begrüßenswert. Die Öffentlichkeit muß und kann in diesem Fall fordern, daß die zur Wahrung des Rechts und der öffentlichen Ordnung berufenen Behörden, vor allem die Justiz, fest und unerschrocken ohne Ansehen der Person zupacken und im Falle des Schuldbeweises Strafen finden, die dem allgemeinen Rechtsempfinden und dem Ansehen der bundesrepublikanischen Staatsverwaltung Rechnung tragen.
Plettenberg (Westfalen) H. RISCH
Oberstaatsanwalt a. D.