Not
Londons streikende Dockarbeiter zwangen die Labour-Regierung, den Gang nach dem Buckingham-Palace zu tun. König Georg VI. von England verkündete auf Ersuchen seines Kabinetts den nationalen Notstand. Damit tritt das 1920 erlassene und von der britischen Arbeiterpartei schärfstens bekämpfte Notstandsgesetz zum zweiten Male seit 1926 in Kraft. Unmittelbar nach Verlesung der Königsproklamation im Ober- und Unterhaus erließ die britische Regierung auf Grund ihrer Sondervollmachten 19 Verordnungen von »erheblicher Tragweite«. Die Polizei ist ermächtigt, Festnahmen ohne richterlichen Haftbefehl vorzunehmen. Alle vom Streik betroffenen Docks wurden einer strengen Regierungskontrolle unterstellt, »um die reibungslose Abwicklung der Löscharbeiten durch britische Truppen nicht zu gefährden«. Politische Agitatoren können im Schnellverfahren abgeurteilt werden. Die unnachgiebigen Londoner Hafenarbeiter drohten den für die Proklamation des Notstandes Verantwortlichen mit dem Kadi.